Die Kommanditgesellschaft

Schlagwörter:
Gesellschaftsrecht, Komplementär, Kommanditist, Referat, Hausaufgabe, Die Kommanditgesellschaft
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt die Kommanditgesellschaft (KG), eine Form der Personengesellschaft. Im Gegensatz zur offenen Handelsgesellschaft beschränkt sich bei der KG die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern einiger Gesellschafter auf einen bestimmten Betrag (Einlage). Die KG erfordert mindestens einen unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einen teilweise haftenden Kommanditisten als Gesellschafter. Die Einlage kann in verschiedenen Formen eingebracht werden und die Haftsumme der Kommanditisten wird im Gesellschaftsvertrag festgelegt und ins Handelsregister eingetragen. Kommanditisten sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in Höhe ihrer eigenen Einlage beteiligt und verfügen selbst über bestimmte Kontrollrechte. Die Kommanditgesellschaft unterliegt nicht der Einkommenssteuer, sondern der Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Die Idee der KG ist es, Gesellschafter zu vereinen, die entweder bereit sind durch persönlichen Einsatz ein Unternehmen zu führen und dafür uneingeschränkt mit ihrem Vermögen zu haften, oder Gesellschafter, die allein Kapital zur Verfügung stellen wollen. Eine häufig praktizierte Form ist die Verwendung einer GmbH als persönlich haftendem Komplementär der KG. Dadurch wird im Ergebnis die persönliche Haftung beschränkt und die KG unterliegt weniger strengen rechtlichen Anforderungen als eine GmbH.

Schließlich wird noch die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA) beschrieben, eine besondere Art der Aktiengesellschaft und der KG. Hier hat die Gesellschaft eigene Rechtspersönlichkeit und ein in Aktien zerlegtes Grundkapital. Während mindestens ein Gesellschafter für die Schulden persönlich und unbeschränkt haftet, sind die übrigen Gesellschafter mit Aktien am Grundkapital beteiligt. Die KgaA hat jedoch bisher nur relativ geringe Verbreitung gefunden.
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Auszug aus Referat
Kommanditgesellschaft Eine ähnlich typische Personengesellschaft wie die OHG (offene Handelsgesellschaft) stellt KG (Kommanditgesellschaft) da. Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich in dem Punkt von der offenen Handelsgesellschaft, dass bei einem Teil der Gesellschafter die Haftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern auf einen bestimmten Betrag (Einlage) beschränkt ist. Die Gesellschafter die unbeschränkt haften werden als Komplementäre bezeichnet, die nur beschränkt haftenden Kommanditisten. Jede KG muss sowohl jeweils mindestens einen unbeschränkt haftenden Komplementär als auch mindestens einen teilweise haftende Kommanditisten haben. Die Einlage kann in Geld, Sachwerten oder auch in Diensten eingebracht werden. Der Name des Komplementärs muss in der Firma erscheinen, Kommanditisten sind von der Geschäftsführung grundsätzlich ausgeschlossen. Man kann jedoch diesen Punkt im Gemeinschaftsvertrag anders regeln. Kommanditisten selbst sind an Gewinn und Verlust der Gesellschaft nur in Höhe ihrer eigenen Einlage beteiligt. Kommanditisten verfügt selbst über bestimmte Kontrollrechte. Die Haftsumme der Kommanditisten, die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss, wird bei Errichtung der KG im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Außerdem ist der Kommanditanteil vererblich. Die Kommanditgesellschaft unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Die Gewinne werden einheitlich und gesondert und bei den Gesellschaftern zur Einkommenssteuer herangezogen. Die KG selbst unterliegt ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
344
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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