Bundesverfassungsgericht in Deutschland

Schlagwörter:
Karlsruhe, Verfassungsbeswerde, Normenkontrollverfahren, Referat, Hausaufgabe, Bundesverfassungsgericht in Deutschland
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das Bundesverfassungsgericht in Deutschland. Wesentliche Themen sind die Aufgaben des BVG, wie die Verfassung zu hüten und auszulegen, die Organisation des BVG, mit 16 Richtern, die in zwei Senate aufgeteilt sind, sowie dem Anforderungsprofil an BVG-Richter. Weitere Themen sind die Zuständigkeiten, wie das Verfassungsbeschwerdeverfahren, das Normenkontrollverfahren und der Verfassungsstreit. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren ist für Menschen, die sich in ihren Grundrechten verletzt fühlen. Das Normenkontrollverfahren kann entweder konkret oder abstrakt sein. Im Verfassungsstreit geht es um Fragen im Parteien-, Wahl- oder Parlamentsrecht. Das BVG ist ein wichtiges Instrument der Demokratie- und Rechtstaatssicherung in Deutschland.
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Auszug aus Referat
Das Bundesverfassungsgericht Die Aufgaben des BVG Das Bundesverfassungsgericht, mit seinem Sitz in Karlsruhe, wurde 1951 gegründet und wacht seitdem über die Einhaltung des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Funktion des Bundesverfassungsgerichtes ist es die Verfassung auszulegen und diese zu hüten. Das Bundesverfassungsgericht muss angerufen werden, um tätig zu werden. So kann es nicht durch Eigeninitiative zum überorgan der anderen Verfassungsorgane werden. Es prüft nur die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, sonstige Rechtsfragen und Tatsachenfeststellungen überlässt das Bundesverfassungsgericht den restlichen Gerichten. Seine Entscheidungen sind unanfechtbar und alle übrigen Staatsorgane sind an die Rechtssprechungen gebunden. Die Organisation Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richter innen, die sich in zwei Senate mit jeweils acht Richtern aufteilen. Drei dieser Richter kommen aus einem Obersten Gerichtshof. Die eine Hälfte der Richter wählt der Bundestag mit 12 Wahlmännern, die andere der Bundesrat, beide je mit einer Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Jeder Senat ist beschlussfähig, wenn mind. sechs Richter anwesend sind. Der Vorsitzende des 1. Senats ist gleichzeitig der Präsident, der Vorsitzende des 2. Senats ist der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts. Vertreter dieser beiden sind die jeweils dienstältesten Senatsmitglieder. Eigenschaften, die BVG-Richter erfüllen müssen: ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
769
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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