Weinkurs

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Weinkurs
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Beschreibung / Inhalt
Zusammenfassend beschreibt das Dokument einen Servierkunde-Referat von Verena Weinzetl, der in der 4. Klasse der HBLA stattgefunden hat. Es werden verschiedene Themen besprochen, angefangen bei dem österreichischen Weingesetz, das drei Qualitätsstufen unterscheidet: Tafelweine, Qualitätsweine und Prädikatsweine. Für jede dieser Stufen gibt es genaue Richtlinien bezüglich des Mostgewichts, des Alkoholgehalts, der Herkunftsbezeichnung sowie weiterer Faktoren. Außerdem werden verschiedene Arten von prädikatisierten Weinen beschrieben, wie beispielsweise Ausbruch, Beerenauslese, Eiswein oder Trockenbeerenauslese. Das Dokument schließt mit einigen Regeln für eine Weinverkostung ab, wie beispielsweise dem Verkosten am Vormittag, bei Tageslicht und ohne störende Eindrücke von Rauch oder Parfum. Es wird außerdem empfohlen, nicht mehr als ein Dutzend Weine zu verkosten und dabei möglichst keine Speisen anzubieten. Die Weinformel lautet C O S (Color, Odor, Sapor), was bedeutet, dass die Farbe, der Geruch und der Geschmack des Weins bei der Verkostung berücksichtigt werden sollten.
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Auszug aus Referat
SERVIERKUNDE-REFERAT Autor: Verena Weinzetl Schule: 4. Klasse-HBLA Note: 2 WEINKURS öSTERREICHISCHES WEINGESETZ: Heute gibt es mittlerweile 16 gesetzlich definierte Weinbauregionen, deren Grenzziehung allerdings zum Teil mehr politisch als vinologisch gegründet ist. Alle Weine werden ähnlich wie in Deutschland aufgrund der Zuckergradation der Trauben in Qualitätsstufen kategorisiert. Seit dem Jahr 1985 hat österreich eines der strengsten Weingesetze der gesamten Weinwelt. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde dieses Gesetz durch einige Novellierungen angepaßt und modifiziert. Mit dem Beitritt zur EU wurde das Gesetz auch an die Gemeinschaftsbestimmungen angeglichen, wobei in einigen Details österreichische Regelungen beibehalten wurden. Das österreichische Weingesetz unterscheidet drei Qualitätsstufen: Tafelweine, Qualitätsweine und Prädikatsweine. TAFELWEINE: Tafelwein Er darf keine geographische Herkunfts-, keine Sorten- und keine Jahrgangsbezeichnung besitzen, er darf nur mit österreich oder österreichischer Tafelwein gekennzeichnet sein. Die Säure muß mindestens 4,5 g l betragen. Der Tafelwein muß mindestens 13 Grad KMW aufweisen und darf bis höchstens 16,5 Grad aufgebessert werden. Dabei unterliegt er jedoch keiner Mengenbeschränkung. Landwein Es ist erforderlich, Trauben aus einer einzigen Weinbauregion zu verwenden und darf ausschließlich von zugelassenen Qualitätsweinrebsorten stammen. Der Landwein sollte mindestens 14 Grad KMW Mostgewicht aufweisen und darf höchstens ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
724
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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