Datenschutz
Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument ist eine Zusammenstellung von Informationen zum Thema Datenschutz, verfasst von einem 15-jährigen Schüler im Jahr 1999/2000 im Fach Deutsch für die sechste Klasse der österreichischen AHS. Das Dokument beschäftigt sich mit der Definition von Daten und Datenschutz und gibt einen Überblick über Richtlinien im Umgang mit personenbezogenen Daten in automatisierten Dateien, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1990 beschlossen wurden.
Die wichtigsten Richtlinien sind der Grundsatz der Rechtmäßigkeit und der Ehrlichkeit, der Grundsatz der Richtigkeit, der Grundsatz der Zweckbestimmung, der Grundsatz der Möglichkeit des Betroffenen zur Einsichtnahme, der Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Grundsatz der Sicherheit. Es werden Ausnahmen von diesen Grundsätzen genannt, die nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind, sowie Überwachung und Sanktionen für den Fall von Verletzungen der nationalen Rechtsvorschriften.
Das Dokument gibt auch einen kurzen Überblick über die Situation in Österreich, betont dabei aber vor allem die problematische Schlamperei im Umgang mit Daten und die mangelhafte Umsetzung von Datenschutzgesetzen. Inhaltlich beschränkt sich das Dokument weitgehend auf die UN-Richtlinien zum Thema Datenschutz und wird als etwas langweilig bewertet.
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Auszug aus Referat
Ref. Fach: Deutsch Klasse: 6 AHS 1999 2000 Alter d. Verf. 15 Datenschutz 1.1Definition: DatenDaten 1.1.1 Angaben, Tatsachen, Informationen; 1.1.2 kleinste, in Form von Ziffern, Buchstaben o. ä. vorliegende Informationen über reale Gegenstände, Gegebenheiten, Ereignisse usw., die zum Zwecke der Auswertung kodiert wurden. 1.2Definition: Datenschutz Datenschutz, alle Maßnahmen, deren Ziel es ist, das Individuum (Betroffener) vor der mißbräuchlichen (z.B. rechtswidrigen, zweckfremden, übermäßigen) Verwendung (Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe) der über seine Person gespeicherten Informationen zu schützen. 2Richtlinien Die Richtlinien betreffend personenbezogener Daten in automatisierten Dateien wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 14.Dezember 1990 beschlossen. Die wichtigsten sind: 2.1Grundsatz der Rechtmäßigkeit und der Ehrlichkeit Personenbezogene Daten dürfen nicht auf unehrliche Weise erhoben und nicht für einen den Grundsätzen der Charta nicht entsprechenden Zweck verwendet werden. 2.2Grundsatz der Richtigkeit Die für die Daten verantwortlichen Personen müssen dafür sorgen, dass die Daten regelmäßig auf Richtigkeit und Relevanz überprüft und vor ihrer Verwendung auf den neuesten Stand gebracht werden. 2.3Grundsatz der Zweckbestimmung Der Grund der Dateierstellung und der Zweck für den die persönlichen Daten verwendet werden muss der Bevölkerung bekannt sein. Außerdem dürfen personenbezogene Daten nicht länger aufbewahrt bleiben, als die Erfüllung ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
576
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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