Menschenrechte - Grundrechte

Schlagwörter:
Freiheitsrecht, Bill of Rights, Magna Charta, Referat, Hausaufgabe, Menschenrechte - Grundrechte
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Thema der Menschenrechte und Grund- und Freiheitsrechte. Es werden grundlegende Rechte wie die Würde des Menschen, das Recht auf Gleichbehandlung, Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf freie Berufswahl und Datenschutz aufgeführt. Des Weiteren werden die Geschichte der Menschenrechte und die Bedeutung von verschiedene Schutzprinzipien wie der Habeascorpusakte und der Bill of Rights beleuchtet. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Europäische Menschenrechtskonvention werden ebenfalls erwähnt.

Zusammenfassend beschreibt das Dokument die Bedeutung von grundlegenden Rechten, die jedem Individuum zustehen und die Regierungen achten und schützen sollten. Es zeigt auch die historische Entwicklung dieser Rechte und wie sie verfassungsrechtlich und international durch verschiedene Dokumente und Abkommen festgesetzt wurden.
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Auszug aus Referat
Menschenrechte - Grundrechte 1 Grund- und Freiheitsrechte 1.1 Grundrechte Grundrechte sind unantastbare, unverletzliche und unveräußerliche Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat. Sie sind in der Regel in den Verfassungen der Staaten als Elementarrechte festgehalten. Bestimmte Grundrechte wie z.B. die Menschenwürde, die Gleichheit und die Freiheit (Menschenrechte) sind aus naturrechtlicher Sicht überstaatlich und aus diesem Grund auch von allen Staaten anzuerkennen. Zu den Grundrechten gehören: Würde des MenschenDie Anerkennung des Wertes und der Würde des Menschen ist mit dem Wesen des demokratischen Rechtsstaates untrennbar verbunden. Sie ergibt sich daraus, dass der Mensch nicht nur ein Teil der Gesellschaft ist, sondern auch Freiheitsraum benötigt, der dem Zugriff des Staates entzogen ist. Diesen Freiheitsraum garantieren die Freiheitsrechte, die ihre Grenzen am gleichen Recht aller Menschen und am allgemeinen Besten haben. Recht auf GleichbehandlungDas Recht auf Gleichbehandlung besagt, dass alle Menschen ihrem Wesen nach gleich sind und die Rechts- und Sozialordnung sie dort, wo es um das Wesen des Menschen geht, nicht verschieden behandeln darf. Unterscheidungen sind insoweit zulässig, als sie sachlich gerechtfertigt sind. Glaubens-, Bekenntnis- und GewissensfreiheitJedermann ist berechtigt seine religiösen Vorstellungen frei zu bilden und diese auch frei zu bekennen und zu äußern. Dies wird durch die freie Religionsausübung unterstützt. Recht auf freie ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2664
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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