Die GmbH (GesmbH)

Schlagwörter:
Kapitalgesellschaften, GesmbH, GmbH, Personenfirma, Sachfirma, Mischfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Referat, Hausaufgabe, Die GmbH (GesmbH)
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschreibt ausführlich die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es wird darauf hingewiesen, dass eine GmbH zu den Kapitalgesellschaften zählt und somit eine juristische Person ist. Es gibt verschiedene Arten von Firmen, die sich entweder aus dem Namen eines Gesellschafters oder dem Gegenstand des Unternehmens ableiten, aber immer den Zusatz „mit beschränkter Haftung“ enthalten müssen. Bei der Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gründer notwendig und es muss ein Gesellschaftsvertrag in notariell beurkundeter Form geschlossen werden. Das Kapital der Gesellschaft wird als Stammkapital bezeichnet und besteht aus den Stammeinlagen, die wiederum aus Geldeinlagen, Sacheinlagen oder Mischkapital bestehen können. Das Stammkapital muss mindestens 50.000 DM betragen und die Stammeinlage jedes Gesellschafters mindestens 500 DM. Der Gewinn wird im Verhältnis zu den Geschäftsanteilen verteilt und je höher die Anteile sind, desto höher fällt die Gewinnbeteiligung aus. Es gibt auch die Möglichkeit, die Verteilung des Gewinns durch einen Gesellschaftervertrag festzulegen. Die Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und der Geschäftsführer. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen und die Gesellschafter haften nicht persönlich mit ihrem Privatvermögen. Die Auflösung der GmbH kann entweder durch die Gesellschafterversammlung, den Konkurs oder aufgrund eines Zeitablaufs erfolgen.
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Auszug aus Referat
Hannibal-1 t-online.de (Steffen Pluntke) GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung ) Allgemeines: - gehört zu den sog. Kapitalgesellschaften und hat als solche Rechte und Pflichten, daher ist GmbH eine juristische Person (Organisation) - Rechtsgrundlage: GmbH-Gesetz Firma: - Personenfirma - Name eines Gesellschafters z.B. Meier-GmbH - Sachfirma - Name des Unternehmens leitet sich vom Gegenstand des Unternehmens ab z.B. Möbel-GmbH - Mischfirma - beide Elemente aus Personen-u. Sachfirma z.B. Meier-Chemie-GmbH in jedem Fall mit dem Zusatz mit beschränkter Haftung Gründung: - mind. 1 Gründer notwendig, wenn 1 Gründer Ein-Mann-GmbH - des weiteren wird bei der Gründung ein Gesellschaftsvertrag ( Satzung) in notariell beurkundeter Form geschlossen - Gesellschaftsvertrag enthält Angaben über: - Name der Gesellschaft - Höhe des Stammkapitals - Gegenstand des Unternehmens - Höhe der Stammeinlage - anschließend erfolgt Eintragung ins Handelsregister Kapitalorganisation: - Kapital der Gesellschaft wird Stammkapital genannt - wobei sich das Stammkapital aus den Stammeinlagen zusammensetzt ( Stammkapital Summe der Stammeinlagen ) - Stammkapital mind. 50.000 DM - Stammeinlage eines jeden Gesellschafters mind. 500 DM Bsp. Stammkapital der GmbH 60.000 DM Stammeinlage eines jeden Gesellsch. A B C 10.000 DM 20.000 DM 30.000 DM - ehe Eintragung ins Handelsregister, müssen mind. 25.000 DM schon aufgebracht sein ---- Stammeinlage in Form von: - Geldeinlagen ( z.B. 10.000 DM ) - Sacheinlagen( ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
402
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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