Kapitalgesellschaften

Schlagwörter:
Dauerschuldverhältnis, Treuepflichten, Rechtsgemeinschaft, Gesellschaften, Personenvereinigung, Körperschaften, Vorstand, Kapital, Außengesellschaft, Referat, Hausaufgabe, Kapitalgesellschaften
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument behandelt verschiedene Aspekte von Gesellschaftsformen, insbesondere von Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es wird erklärt, dass eine Gesellschaft eine durch Rechtsgeschäft begründete Rechtsgemeinschaft zweier oder mehrerer Personen ist, die einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Mitteln erreichen wollen. Kapitalgesellschaften sind handelsrechtliche Erscheinungsformen von Körperschaften und haben rechtsfähigen Status. Sie sind Außen- und Innen-Gesellschaften und tragen die Bezeichnung GmbH, AG oder Aktienvereine. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften haben den Förderungsauftrag und sind keine Kapitalgesellschaften. Das Dokument geht auch auf die steuerliche Behandlung von Kapitalgesellschaften ein und erklärt den Begriff des Konzerns als eine wirtschaftliche Verbindung mehrerer Unternehmen oder Gesellschaften, die unter einheitlicher Leitung stehen. Schließlich wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausführlich behandelt und ihre Merkmale wie R-Persönlichkeit, personalistische Elemente und Trennungsprinzip erläutert. Der Gründungsprozess einer GmbH wird beschrieben und die Einzahlung der Einlagen sowie die Eintragung ins Firmenbuch sind wichtige Bestandteile. Auch die Vorgesellschaft wird kurz erwähnt und ihre Haftungserklärung erläutert. Insgesamt ist das Dokument eine informative Zusammenstellung der wesentlichen Merkmale und Definitionen von verschiedenen Gesellschaftsformen.
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Auszug aus Referat
I A L L G E M E I N E S ZUM BEGRIFF DER GESELLSCHAFT Definition: Eine Gesellschaft ist eine durch Rechtsgeschäft begründete Rechtsgemeinschaft zweier od mehrerer Personen, um einen gemeinsamen Zweck mit gemeinsamen Mitteln ( durch organisiertes Zusammenwirken) zu erreichen. Rechtsgemeinschaft bedeutet ein Dauerschuldverhältnis, das dadurch gekennzeichnet ist, daß Treuepflichten der Gemeinschaft gegenüber, aber auch zwischen den Teilnehmern der Rechtsgemeinschaft selbst bestehen. Die Gesellschaft ist idR durch Rechtsgeschäft begründet, sie entsteht also durch V-Abschluß. Das Element des gemeinsamen Zwecks (ideell bzw materiell) bedeutet, daß die Gesellschaft auf ein gemeinsames, zielorientiertes Handeln ausgerichtet ist. Das engere Gesellschaftsziel wird im Unternehmensgegenstand umschrieben. Das Element gemeinsame Mittel ( organisiertes Zusammenwirken der Gesellschafter) bedeutet, daß die Gesellschaft einer Innenstruktur bedarf (Geschäftsführung, Vertretung, Verhältnise, etc). KAPITALGESELLSCHAFTEN Kapitalgesellschaften sind handelsrechtl Erscheinungsformen der Körperschaften und damit jurP. Sie sind Personenvereinigungen, deren Bestand durch Tod oder Eintritt und Austritt von Mitgliedern grundsätzl nicht berührt wird. Als jurP handelt die Körperschaft mindestens zwei Organe: Mitgliederversammlung und Vorstand. Für den Vorstand gilt das Prinzip der Drittorganschaft, dh dessen Mitglieder müssen nicht Gesellschafter sein. Merkmale von Kapitalgesellschaften: Die KapG entfaltet ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
11291
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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