Die Stadt im Mittelalter
Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das mittelalterliche Stadtwesen in Deutschland. Es wird darauf eingegangen, dass die Ursprünge schon in der Römerzeit zu finden sind und im frühen Mittelalter eine Ausdifferenzierung des Stadtraums stattfand. Es gab um 1350 etwa 3000 Städte in Deutschland, die durch enggedrängte steile Giebel und Türme der Kirchen geprägt waren und sich rechtlich, wirtschaftlich, sozial und topographisch von den ländlichen Bezirken unterschieden. Die rechtliche Sonderstellung der Stadt gegenüber dem Land beruhte auf Vergünstigungen wie dem Marktrecht, der Bannmeile, der Stadtverfassung und dem Recht zur Befestigung. Das Marktrecht war die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung des städtischen Handels und berechtigte die Stadt, Märkte abzuhalten und alle damit zusammenhängenden Fragen wie Marktordnung und Marktgerichtsbarkeit zu regeln. Die Bannmeile zog sich in einem Umkreis von mehreren Kilometern um die Stadt und verbannte Handwerk und Handel aus den Dörfern in die Stadt, was die Entwicklung des städtischen Handwerks und Fernhandels förderte. Die Stadtverfassung garantierte die weitgehende Selbstständigkeit der Stadtbewohner und war die Voraussetzung für die allmähliche Loslösung vom Grund- (und Stadt-)herrn und damit für die Freiheit der Bürger. Das Recht der Stadt zur Befestigung unterstrich die Tendenz, sich dem Grundherrn gegenüber abzugrenzen und selbständig zu machen. Die wirtschaftliche Sonderstellung der Stadt gegenüber dem Land war durch den Markt gegeben. Er bildete das Zentrum der Stadt und lag im Schnittpunkt der Straßen, die direkt auf ihn hinführten.
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Auszug aus Referat
Die Stadt im MittelalterDie Ursprünge des mittelalterlichen Städtewesens in Deutschland reichen bis in die Römerzeit zurück, wie die Beispiele Köln und Trier belegen. Das Anwachsen der städtischen Bevölkerung im frühen Mittelalter war begleitet von einer Ausdifferenzierung des Stadtraumes. Um 1350 gab es in Deutschland etwa 3000 Städte. Das mittelalterliche Stadtbild war gekennzeichnet durch enggedrängte steile Giebel, die von den Türmen und Schiffen der Kirchen überragt wurden. Die mittelalterliche Stadt hob sich von den meisten zu einer Grundherrschaft gehörenden ländlichen Bezirken in rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer und topographischer Hinsicht ab.Die rechtliche Sonderstellung der Stadt gegenüber dem Land, d.h. die städtische Freiheit gegenüber der Schollengebundenheit, beruhte auf mehreren Vergünstigungen, die ihr der Stadtherr, zu dem sie gehörte, verlieh: auf dem Marktrecht, der Bannmeile, der Stadtverfassung und dem Recht zur Befestigung. Das Marktrecht war die wichtigste Voraussetzung für die Entwicklung des städtischen Handels. Es berechtigte die Stadt, Märkte abzuhalten, und regelte alle damit zusammenhängenden Fragen, z.B. die Marktordnung und die Marktgerichtsbarkeit.Die Bannmeile zog sich in einem Umkreis von mehreren Kilometern um die Stadt (z.B. 7,5 km um Köln, 15 km um Leipzig). Wie der Name sagt, verbannte sie Handwerk und Handel aus den Dörfern dieses Umkreises in die Stadt und förderte dadurch die Entwicklung des städtischen Handwerks und den ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte
Anzahl Wörter:
410
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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