Kollektives Arbeitsrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Kollektives Arbeitsrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem kollektiven Arbeitsrecht in Österreich und beinhaltet Informationen zu verschiedenen Aspekten davon. Zu Beginn werden die gesetzlichen Interessenvertretungen und freiwilligen Berufsvereinigungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite näher erläutert. Es wird erklärt, dass Kollektivverträge schriftliche Vereinbarungen sind, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Danach wird die Betriebsverfassung beschrieben, die die Organisation der Arbeiternehmerschaft im Betrieb und Unternehmen regelt. Der Betriebsrat wird als wichtigstes Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen im Betrieb beschrieben und es werden seine Aufgaben und Befugnisse beschrieben. Es gibt verschiedene Bereiche, in denen Mitwirkungsbefugnisse bestehen - in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Es wird auch die Rechtsstellung der Betriebsratmitglieder beschrieben. Schließlich wird auf die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit eingegangen, die für Entscheidungen über arbeitsrechtliche Ansprüche zuständig ist. Die arbeitsrechtlichen Senate bestehen aus einem Berufsrichter als Vorsitzender und zwei fachkundigen Laienrichtern, wovon je einer aus dem Kreise der Arbeitsnehmer und der Arbeitgeber über Vorschlag der gesetzlichen Interessenvertretungen ernannt wird.
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Auszug aus Referat
1 Kollektives Arbeitsrecht 1.1 Koalitionen und Verbände des Arbeitslebens 1.1.1 Gesetzliche Inteessenvertretungen (Kammmern) Sie sind ausnahmslos durch besondere Gesetzte geschaffen, haben Pflichtmitgliedschaft und einen durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis. zur Finanzierung ihrer Bedürfnisse haben sie Umlagen ein. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auf Arbeitnehmerseite sind die wichtigsten Kammern: Die Kammern für Arbeiter und Angestellte: Für jedes Bundesland ist eine eigene Arbeiterkammer. Den Arbeiterkammern gehört die überwiegende Zahl aller Arbeitnehmer an (ausgenommen die Landarbeiter und die öffentlich Bediensteten). Ihre Aufgabe ist die Vertretung der wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer. Die Landarbeiterkammern als Interessenvertretungen der Land- und Forstarbeiter haben ähnliche Aufgaben wie die Arbeiterkammern. Gesetzliche Interessenvertretungen auf Arbeitgeberseite sind: Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft in den einzelnen Bundesländern (für die in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Arbeitgeber). Die Kammern der freien Berufe (Arzte, Rechtsanwälte, Architekten, Wirtschaftstreuhänder und dgl.). 1.1.2 Die freiwilligen Berufsvereinigungen Es handelt sich um Vereine im Sinne des Vereingesetzes. Sie beruhen auf freiwilliger Mitgliedschaft. Ihr Aufgabenbereich wird in erster Linie von ihrern Vereinsstatuten (ihrer Satzun) bestimmt. Sie werden durch die Beiträge ihrer Mitglieder finanziert. Auf ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1207
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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