Schuldrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Schuldrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Schuldrecht, welches ein persönliches Sachrecht darstellt. Es geht auf die verschiedenen Möglichkeiten der Entstehung und Endigung von Schuldverhältnissen durch Rechtsgeschäfte, rechtswidrige Handlungen und besondere Sachverhalte (Verjährung) ein. Zudem werden die Voraussetzungen für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften sowie die Vertragsfreiheit und ihre Einschränkungen thematisiert. Der Abschluss von Rechtsgeschäften wird ebenfalls behandelt, wobei auf die Erfüllung eines Vertrages und die dazu gehörenden Aspekte, wie Erfüllungsort, Erfüllungszeit und -art, eingegangen wird.

Der Kaufvertrag und der Bestandsvertrag werden ausführlich erläutert sowie der Dienstvertrag und der Werksvertrag im Arbeitsrecht. Des Weiteren werden der Verwahrungsvertrag, Darlehensvertrag und weitere Vertragsarten aufgegriffen. Das Dokument geht auch auf den Schadensersatz ein und beschreibt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können.

Insgesamt bietet das Dokument einen Überblick über die rechtlichen Aspekte von Schuldverhältnissen sowie deren Entstehung und Beendigung. Es kann als Einstieg in das Schuldrecht dienen und enthält viele Informationen zu den verschiedenen Vertragsarten.
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Auszug aus Referat
Schuldrecht Das Schuldverhältnis Das ABGB bezeichnet das Schuldverhältnis als persönliches Sachrecht und erklärt: Zwischen zwei Personen besteht ein Schuldverhältnis, wenn die eine gegen die andere einen Anspruch auf eine Leistung hat. Der Anspruchsberechtigte ist der Gläubiger mit seiner Forderung, der Verpflichtete it der Schuldner, der eine meist in Geld meßbare Leistung zu erbringen hat. Entstehung und Endigung von Schuldverhältnissen 3 Möglichkeiten: 1. Rechtsgeschäfte (Kauf, Darlehen, Kündigung, Vergleich) 2. rechtswidrige Handlungen (Sachbeschädigung, Körperverhältnis) 3. besondere vom Gesetz geregelte Sachverhalte (Verjährung) Das Rechtsgeschäft (Vertrag) Es gibt einseitige Rechtsgeschäfte (Belohnung für verlorene Sachen) und zweiseitige Rechtsgeschäfte (diese sind häufiger und heißen Verträge). Voraussetzungen für die Gültigkeit der Rechtsgeschäfte a) Die Geschäftsfähigkeit des Erklärenden b) Die Möglichkeit des Inhaltes (es darf nichts Unmögliches angeführt werden) c) Erlaubtheit des Inhaltes (der Inhalt darf nicht gegen ein Gesetz verstoßen) - Wucher - Sittenwidrige Geschäfte d) Willenseinigung (Vorhandensein eines freiwilligen Antrag und einer freiwilligen Annahme, Irrtum und List) e) Einhalten allfälliger Formvorschriften Die Vertragsfreiheit Die Vertragsfreiheit bedeutet freie wahl von Partner, Inhalt, Form, Beginn und Beendigung eines Vertrages. Einschränkung der Vertragsfreiheit: - Kontrahierungszwang: Lebenswichtige Verkehrs- und Versorgungsunternehmen ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1311
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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