Zivilgerichtsbarkeit
Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument behandelt die Themen Zivilgerichtsbarkeit und Unternehmerrecht. Im ersten Teil geht es um die Zuständigkeit der Gerichte in zivilrechtlichen Angelegenheiten und die verschiedenen Schritte von der Klage bis zur Vollstreckung. Zudem wird das Mahnverfahren erläutert. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Kaufmannsrecht, insbesondere der Kaufmannseigenschaft sowie den Rechten und Pflichten eines Vollkaufmanns. Es wird erklärt, was eine Firma ist und welche Grundsätze des Firmenrechts gelten. Unter anderem geht es um die Firmenwahrheit und den Firmenwortlaut, sowie um die Regeln für den Firmennamen bei Einzelunternehmungen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften. Das Dokument beinhaltet auch juristische Fachbegriffe sowie Verweise auf entsprechende Paragraphen im Handelsgesetzbuch.
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Auszug aus Referat
ZIVILBARKEIT & UNTERNEHMERRECHT Christian Hohenegger, 1996 Inhaltsverzeichnis: ZIVILGERICHTSBARKEIT Die Zivilgerichtsbarkeit dient zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche, die aus Rechtsverhältnissen des Privatrechts (Verträgen aller Art zB: Kauf, Miete; Erbeseinstellung; Beschädigung) entstehen. Unabhängige und weisungsfreie Richter haben die Aufgabe, strittige Rechte festzustellen und um Vollstreckungsverfahren für ihre Durchsetzung zu sorgen. (LG Landesgericht, HG Handelsgericht, ASG Arbeits- & Sozialgericht) 1.1. Zuständigkeit der Gerichte Die Zuständigkeit ist das Recht und die Pflicht eines Gerichtes, die Geschäfte der Rechtsprechung auszuüben. Es werden die sachliche und die örtliche Zuständigkeit unterschieden. 1.1.1. sachliche Zuständigkeit: Alle Klagen sind bei dem sachlich zuständigen Gericht anzubringen; Sie regelt bei welcher Gerichtstype (Bezirksgericht, Gerichtshof erster Instanz, usw.) eine Sache anhängig gemacht werden kann. 1.1.2. örtlichen Zuständigkeit: Bei der örtlichen Zuständigkeit wird jedem Gericht ein bestimmtes Gebiet (zB: Bezirke, Gemeinden, Bundesländer) als räumlicher Wirkungsbereich ( Sprengel) zugewiesen. 1.2. Von der Klage bis zur Vollstreckung Einbringung der KlageDie Klage ist schriftlich beim zuständigen Gericht einzubringen. Beim Gerichtshof ist die Klage von einem Rechtsanwalt einzubringen. Wesentlicher Inhalt der Klage: Gericht, Kläger, Beklagter, Darstellung des Sachverhaltes, Beweismittel und Klagebegehren (Urteilsantrag). beim ...
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Autor:
Puevfgvna Uburarttre
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1520
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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