Sozialrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Sozialrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument befasst sich mit verschiedenen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts in Österreich. Im ersten Teil werden die verschiedenen Gremien der betrieblichen Mitbestimmung vorgestellt, wie der Betriebsratsfonds, der Zentralbetriebsratsfonds, der Betriebsausschuss, der Zentralbetriebsrat, die Betriebsversammlung und die Betriebsräteversammlung. Im zweiten Teil geht es um die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, und im dritten Teil um das Bundeseignungsamt. Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit dem Thema Sozialversicherung und stellt die verschiedenen Gliederungen wie Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung vor, sowie deren Leistungen und Anspruchsbedingungen. Es werden auch die Finanzierung der Sozialversicherung und das Verfahren in der Sozialversicherung erläutert. Der Text stellt dar, dass die Sozialversicherung nahezu die Gesamtbevölkerung Österreichs erfasst. Insgesamt bietet das Dokument einen informativen Überblick über die verschiedenen Bereiche des Arbeits- und Sozialrechts in Österreich.
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Auszug aus Referat
1.1.1.1 Der Betriebsratsfonds Er hat folgende Aufgaben: Deckung der Kosten, die durch die Geschäftsführung des Betriebsrates entstehen Finanzierung von Wohlfahrtseinrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer Die Betriebsversammlung kann die Einhebung einer Betriebsratsumlage beschließen. Aus dieser Umlage wird der Betriebsratsfonds finanziert. 1.1.1.2 Der Zentralbetriebsratsfonds Ein Zentralbetriebsratsfonds kann auf Unternehmensebene eingerichtet werden. Seine Organisation und Aufgaben sind ähnlich dem Betriebsratsfonds. 1.1.1.3 Der Betriebsausschuß Er nimmt auf Betriebsebene diejenigen Angelegenheiten wahr, welche beiden Arbeitnehmergruppen (Arbeiter und Angestellte) gemeinsam sind. 1.1.1.4 Der Zentralbetriebsrat Er wird von der Gesamtheit aller Betriebsräte des Unternehmens bestellt. Seine Aufgabe ist die Ausübung der (wirtschaftlichen) Mitwirkungsbefugnisse auf Unternehmensebene oder die Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeiter mehrerer Betriebe. 1.1.1.5 Die Betriebsversammlung Sie hat den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu bestellen, die Berichte des Betriebsrates zu behandeln, die Einhebung einer Betriebsratsumlage und die Bestellung von Rechnungsprüfern zu beschließen und allenfalls die Enthebung des Betriebsrates vorzunehmen. Sie wird vom Betriebsrat mindestens einmal pro Jahr einberufen. 1.1.1.6 Die Betriebsräteversammlung Sie besteht aus der Gesamtheit der Betriebsratsmitglieder des Unternehmens. Ihr obliegt die Behandlung der Berichte des Zentralbetriebsrates, ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
2008
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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