Sozialgesetze
Beschreibung / Inhalt
Das Dokument enthält Informationen zu den Sozialgesetzen und dem Sozialistengesetz im Deutschen Reich im 19. Jahrhundert sowie den Hintergründen und politischen Motivationen dahinter. Das Sozialistengesetz wurde von Bismarck eingeführt, um die Ideologie der Sozialdemokraten zu bekämpfen, da er ihre radikale Ablehnung der monarchischen Idee, die atheistische Weltanschauung und die revolutionäre Gesinnung ablehnte. Die Sozialgesetzgebung schuf aus freiwilliger Leistung eine Pflichtleistung und sicherte eine kontinuierliche Leistung des Staates in Bereichen, die von der bisherigen Armenfürsorge nicht ausreichend erfaßt worden waren. Trotz zögerlicher und minimaler Gewährung dieser Gelder war es ein großer sozialer Fortschritt, der ärztliche Versorgung garantierte. Willhelm 2 setzte sich für weitere Sozialreformen ein, um einer befürchteten Revolution zuvorzukommen. Frauenarbeit bei Nacht unter Tage, Sonntagsarbeit, Frauenarbeit drei Wochen vor der Entbindung und Kinderarbeit bis 14 Jahre wurden verboten. Die Bemühungen von Willhelm 2 wurden jedoch nicht honoriert und das Verhältnis zwischen Obrigkeit und Arbeiter verschlechterte sich weiter. Insgesamt gibt das Dokument Einblick in die damalige soziale und politische Situation im Deutschen Reich und verdeutlicht den politischen Willen zur sozialen Reform, der jedoch nicht immer bei allen auf Zustimmung traf.
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Auszug aus Referat
1.Das Sozialistengesetz Bismarck versuchte den Arbeiter von der Ideologie der Sozialdemokratie zu trennen. Zuvor wollte man mit staatlicher Gewalt gegen die die Sozialdemokraten vorgehen Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie am21.10.1878. Bismarck haßte den sozialistischen Gedanken wegen seiner radikalen Ablehnung der monarchischen Idee, atheistischen Weltanschaung und der revolutionären Gesinnung. Schon früher wurden Versuche unternommen die Sozialdemokraten zu bekämpfen, aber es scheiterte immer an dem Widerstand der liberalen Reichstagsmehrheit. 2 Attentate auf Willhelm 1 1878 schufen die Vorraussetzungen. Doch nun mußte der Staat den Arbeitern ein Angebot machen, um sie so mit dem monarchischen Staat zu versöhnen. 2.Sozialgesetzgebung Die bisherige Fürsorge für arme Menschen erfaßte bei weitem nicht alle Hilfsbedürfnisse. So leistete die neue Sozialgesetzgebung zwei Dinge: Sie machte aus der freiwilligen Leistung eine Pflichtleistung und schuf somit einen Anspruch, dessen man sich als Einzelner nicht mehr schämen brauchte. Sie machte aus der zeitweiligen Gabe eine kontinuierliche Leistung und sicherte so zuverlässig eine wenn auch geringe finanzielle Leistung des Staates gerade in den Bereichen, die von den bisherigen Armenfürsorge nicht ausreichend erfaßt worden war. Doch die Gelder wurden nur zögerlich und minimal gewährt. Trotzdem war es ein großer sozialer Fortschritt, der ärztliche Versorgung garantierte. So gab es durchaus einen ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
308
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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