Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871

Schlagwörter:
Unitarismus, Förderalismus, Bundesrat, Reichstag, Staatsoberhaupt, Reichskanzler, Referat, Hausaufgabe, Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit den Prinzipien der Reichsverfassung von 1871, die bei der Gründung des deutschen Bundesstaates entstanden sind. Es geht um die Balance zwischen Unitarismus und Föderalismus sowie die Aufteilung der Macht in Bund und Bundesstaaten. Der Bundesrat war das wichtigste Reichsorgan, während der Reichstag wenig Rechte hatte. Das Staatsoberhaupt war der Deutsche Kaiser. Es gab jedoch Probleme mit der Verfassung, da es keine echte Gewaltenteilung gab und die Volksvertretung schwach war. Die Arbeiterfrage und nationale Minderheiten wurden ebenfalls angesprochen. Das Dokument beschreibt auch wirtschaftliche Verbesserungen durch Vereinheitlichungen und eine zunehmende Bevölkerung. Es gibt eine Grafik, die jedoch nicht näher beschrieben wird. Insgesamt ist das Dokument eine informative Zusammenfassung der grundlegenden Prinzipien und Probleme der Verfassung von 1871.
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Auszug aus Referat
Die Prinzipien der Reichsverfassung von 1871 (Buch Seiten 115 119) Balance von Unitarismus und Föderalismus: Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat. Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt. Bundesstaaten eigene Verwaltung Justiz Kultur Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.) Reich Streitkräfte Zollwesen Handel Verkehr Postwesen Sonderrechte für Bayern und Württemberg Recht auf Gesandtschaften Kriegsministerium Post und Bahnwesen Die Verfassung von 1871: BUNDESRAT wichtigstes Reichsorgan Preußen (? des Landes u. der Bevölkerung) hat 17 von 41 Stimmen Vetorecht bei 14 Stimmen Bundesrat konnte Gesetzesvorschläge beim Reichstag einbringen Bundesrat MUSSTE zustimmen bei verabschieden von Gesetzen Auflösung des Reichstags Kriegserklärungen & Friedensschlüssen durch den Kaiser Kontrolle über Einhaltung der Reichsgesetze REICHSTAG wenig Rechte alleiniges Recht zur Bewilligung des Staatshaushalts Militärausgaben ausgenommen (machten 4 5 aus) Legislaturperiode: drei Jahre, ab 1888 fünf Jahre Wahlberechtigung aller Männer ab 25 gleiches, direktes, geheimes Mehrheitswahlrecht STAATSOBERHAUPT Deutscher Kaiser ehem. König von Preußen Repräsentanz nach außen konnte ohne Zustimmung anderer Organe Verträge abschließen erklärte mit Zustimmung des Bundesrats Krieg & Frieden Oberbefehl über Bundesheer & Reichsflotte ernannte & entließ ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
392
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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