Der Europäische Wirtschaftsraum

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Der Europäische Wirtschaftsraum
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), welcher am 22. Oktober 1991 von den Ministern der damaligen EG und der EFTA in Luxemburg vereinbart wurde. Der EWR öffnet den Binnenmarkt der EU und der EFTA-Staaten füreinander, wobei kein Beitritt zur EU erfolgt. Die vier Freiheiten (freier Warenverkehr, freier Personenverkehr, freier Dienstleistungsverkehr und freier Kapitalverkehr) sind das Herzstück der Verträge und ermöglichen den Abbau von Handelshemmnissen. Zugleich gibt es Einschränkungen zugunsten der öffentlichen Ordnung und des Gesundheitswesens. Weitere wichtige Punkte des EWR sind der Zugang zu EU-Programmen in den Bereichen Umwelt, Bildung, Forschung, Verbraucherschutz und Kleingewerbe, das Verbot von Vereinbarungen, die den freien Markt stören, sowie ein Meinungs- und Informationsaustausch in der Wirtschafts- und Währungspolitik. Der EWR ist ein sogenanntes Assoziationsabkommen, in dem die EU die Leitrolle besitzt. Eine automatische Rechtsanpassung erfolgt, wenn die EU-Staaten ihr Recht ändern. Der Beitritt zum EWR ist kein Beitritt zur EU, jedoch war es für die damaligen EFTA-Staaten Schweden, Österreich und Finnland ein Schritt in Richtung eines späteren Eintritts in die EU.
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Auszug aus Referat
Der Europäische Wirtschaftsraum Die Minister der Mitgliedsstaaten der damaligen EG, heute EU, und der EFTA haben am 22. Oktober 1991 in Luxemburg eine politische Vereinbarung zur Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) getroffen. Durch dieses Vertragswerk wird der Binnenmarkt der EU auch den EFTA-Staaten geöffnet und umgekehrt. Der EWR ist also kein Beitritt zur EU. Der Abbau der Handelshemmnisse zwischen den einzelnen Staaten wird in den sogenannten vier Freiheiten geregelt, sie sind das Herzstück der Verträge: Freier Warenverkehr: Dadurch können die meisten Verkaufswaren unbelastet von Zöllen und landesinternen Vorschriften im ganzen EWR-Gebiet angeboten werden. Ausgenommen sind dabei die landwirtschaftlichen Güter. Weitere Beschränkungen gibt es aber zugunsten der öffentlichen Ordnung und des Gesundheitswesens. Freier Personenverkehr: Es gelten im EWR-Raum Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit für alle Arbeitnehmer mit einer Arbeitsstelle, für Selbständigerwerbende und für alle juristischen Personen. Einzige Beschränkung ist dass sie aus einem EWR-Mitgliedsland kommen. Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistungen, insbesondere gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche, können im ganzen EWR-Gebiet erbracht werden. Hier gelten Einschränkungen vor allem im Verkehrsbereich. Freier Kapitalverkehr: Darin wird geregelt, dass es keine Beschränkungen für Ansässige im EWR-Raum im Bezug auf den Kapitalverkehr und die Zahlungen, gibt die mit dem ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
364
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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