Europäische Union - Aspekte der europäischen Einigung

Schlagwörter:
Entwicklung bis zum Vertrag von Nizza, Vertrag von Maastricht, Von der gescheiterten Verfassung zum Vertrag von Lissabon, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union - Aspekte der europäischen Einigung
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Referat

Aspekte der europäischen Einigung

1. Die Entwicklung bis zum Vertrag von Nizza

  • 1950 wurde der Schuman-Plan beschlossen, dieser sollte als politischer Plan für eine Zusammenlegung der deutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion nach dem Zweiten Weltkrieg dienen.
  • 1952 wurde dann die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) geschlossen. Hierbei wurde der Vertrag in Paris unterzeichnet.
  • 1957 wurden in Form der „Römischen Verträge“ die EWGV und die EAGV geschlossen.
  • 1967 wurde der „Fusionsvertrag“ zur EG unterzeichnet. Hierbei wurde beschlossen, dass es einen gemeinsamen Rat für die EGKS, die EWG und die EAG geben solle.
  • 1987 wurde der Binnenmarkt eingeführt und Aufgaben und Befugnisse erneuert.
  • 1993 wurde letztendlich der Vertrag von Maastricht unterzeichnet und somit die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die politische Dimension erweitert. Die Gründung der EU zwischen Belgien, Großbritannien, Frankreich, Italien, Luxemburg und der Niederlande war besiegelt.

Da es anfangs nur eine relativ kleine Gruppe war, umschloss die EU nur wenige Themengebiete, aber als immer Länder hinzugetreten sind, betraf die Gemeinschaft auch immer mehr wirtschaftliche Themen – als Ausnahme waren immer Gerichte anzusehen.
Bis zum Vertrag vom Maastricht war die Gemeinschaft eine reine Wirtschaftsgemeinschaft, wurde aber durch zunehmende Mitgliederanzahl immer politischer

2. Der Vertrag von Maastricht

Am 09.12.1991 trafen sich alle Regierungschefs der 12 EG-Staaten. Am 07.02.1992 wurde letztendlich der Vertrag von Maastricht (= Unionsvertrag) durch die Außen- und Finanzminister der Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Dieser bestand aus 4 Verträgen.

Die Europäische Union

1. Säule: Gemeinschaftspolitik (=supranational) Gemeinschaftsverträge (EGV, EuratomV)

2. Säule: Regierungszusammenarbeit (= intergouvernemental)

3. Säule: Regierungszusammenarbeit (= intergouvernemental)

Supranational bedeutet, dass eine überstaatliche Zusammenarbeit stattfindet, an der sich alle Mitgliedsstaaten der EU beteiligen müssen

Intergouvernemental hingegen sind Zusammenarbeitsbereiche, in denen sich die EU-Mitgliedsstaaten nicht zwingend beteiligen müssen

Das Schengen-Abkommen – Europa ohne Grenzen

Durch das Schengen-Abkommen sollte ein Europa ohne Grenzen geschaffen werden. Als Folge sollten keine Personenkontrollen mehr stattfinden beim Überqueren von innereuropäischer (EU) Grenzen. Zudem sollte eine engere polizeiliche Zusammenarbeit stattfinden, die über die Grenzen hinausgeht, um Straftaten vorzubeugen und ggf. schneller aufklären zu können. Auch eine Zusammenarbeit der Justiz wurde angestrebt. Weitergehend sollte es eine einheitliche Visa- und Aufenthaltspolitik sowie eine einheitliche Asylpolitik geben.

Freiheiten des Binnenmarktes

Zum einen gibt es in einem Binnenmarkt den freien Verkehr von Waren. Darauffolgend müssen keine Abgaben in Form von Zöllen beim Überqueren der Grenzen durch die Waren gezahlt werden. Auch ein freier Verkehr von Personen ist dadurch möglich. Sowie ein freier Verkehr von Dienstleistungen. Weitergehend ist auch ein freier Verkehr von Kapital (Geld etc.) möglich.

3. Von der gescheiterten Verfassung zum Vertrag von Lissabon

2003 gab es den ersten Entwurf einer europäischen Verfassung unter dem Ratsvorsitz Frankreich. Ziel war es die EU demokratischer, transparenter, bürgernäher und effizienter zu gestalten. Es sollte institutionelle Reformen geben und vor dem EuGH einklagbare Grundrechte. Jedoch scheiterte dieses Vorhaben, da alle EU-Mitgliedsstaaten hätten zustimmen müssen. Jedoch stimmten Frankreich und die Niederlande dagegen.

Im Jahre 2007 sollte ein zweiter Versuch einer „europäischen Verfassung“ unter deutscher Ratspräsidentschaft gewagt werden. In der Berliner Erklärung appellierte Merkel an die Reformbereitschaft der EU-Staaten. So kam der Vertrag von Lissabon zustande – eine Art europäische Verfassung ohne den Begriff der Verfassung zu verwenden, um keinen zu verschrecken.

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