Demokratie - Demokratieverständnis Vergleich BRD und DDR

Schlagwörter:
Demokratieverständnis in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, demokratisches Selbstverständnis, Bundestag und Volkskammer der DDR, Referat, Hausaufgabe, Demokratie - Demokratieverständnis Vergleich BRD und DDR
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Referat

Demokratieverständnis in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR

Das demokratische Selbstverständnis

Das demokratische Selbstverständnis der Bundesrepublik und der DDR unterschied sich vor allem in folgenden Punkten:

  1. Während sich die BRD an der westlichen Demokratie orientierte und das "Konkurrenzmodell" als Grundlage verwendete, baute die DDR ihre Regierung nach dem Prinzip der "Volksdemokratie" auf, deren Vorbild die Sowjetunion war.
  2. Beide Staaten haben ihre Erfahrungen mit der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus bei der Entwicklung ihrer Verfassungen und Staatssysteme berücksichtigt, kamen aber zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen. So wurden in der BRD z.B. die Gewalten im Staat stärker auf bestimmte Institutionen verlagert während die DDR die Führung des Staates der SED anvertraute.
  3. Das Ziel der BRD war es einen demokratischen Staat auf der Grundlage der Weimarer Verfassung aufzubauen, der möglichst lange Bestand hatte, während der Sozialismus in der DDR als „Zwischenstation“ hin zum Kommunismus gesehen wurde.

Aufgrund dieser Unterschiede im demokratischen Selbstverständnis unterschieden sich Verfassung und Verfassungswirklichkeit in der DDR in folgenden wesentlichen Punkten von der Bundesrepublik:

  • DDR → Gewalteneinheit: In der DDR gab es keine Gewaltenteilung sondern eine sogenannte „Gewalteneinheit“.
  • In der DDR wurden anders als in der BRD Partei und Staat nicht getrennt, wodurch es zu personellen und institutionellen Überschneidungen kam.
  • Während die BRD ein föderalistischer Staat war, kam es in der DDR zur Zentralisierung nach Sowjetischem Vorbild.

Bundestag und Volkskammer der DDR

Die wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Funktion, Zusammensetzung und Zustandekommen von Bundestag und Volkskammer waren die folgenden:

  • Gesetzgebung in der BRD; Gesetzgebung in der DDR (eigentlich abnicken der Vorschläge des Politbüro)
  • Keine Volksabstimmungen auf Bundeseben in der BRD; Anordnen von Volksabstimmungen in der DDR
  • Parteien in der BRD; Parteien und Massenorganisationen in der DDR
  • Freie Wahlen in der BRD; Einheitsliste in der DDR

Information:

  • In den Verfassungen beider Länder wurden dem Volk freie Wahlen versichert. In der BRD konnten alle demokratischen, verfassungskonformen Parteien in den Bundestag (Parlament) gewählt werden, während in der DDR eine Wahl nach Einheitsliste erfolgte. Dieser Einheitsliste der „Nationalen Front“ konnte man entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Sitzverteilung der Volkskammer (Parlament) war somit von vornherein festgelegt und die Macht der SED zu jedem Zeitpunkt gesichert.
  • beide Verfassungen sicherten zudem geheime Wahlen zu, doch auch in diesem Punkt stimmten Theorie und Wirklichkeit in der DDR nicht überein: Wahlkabinen waren zwar vorhanden, ihre Benutzung führte jedoch zur Notiz auf Listen, sodass die Wahlen in der Regel offen erfolgten.
  • Der Bundestag setzt sich auch heute noch aus verschiedenen Fraktionen zusammen, die Gesetzesvorschläge diskutieren und dann darüber entscheiden. In der DDR herrschte die SED praktisch allein (siehe Einheitsliste).
  • Die Machtverhältnisse im Bundestag sind an den Fraktionsstärken abzulesen, da jeder Abgeordnete eindeutig zugeordnet werden kann. In der Volkskammer war die immer gesicherte Vorherrschaft der SED durch das Erscheinen von Massenorganisationen verschleiert. Diese dienten der ideologischen Einbindung der Bevölkerung (Bsp. FDJ: Freie Deutsche Jugend). Ihre Vertreter im Parlament waren gleichzeitig Mitglieder der SED.
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