Abtreibung - das Recht auf Leben (Stellungnahme zu einer These)

Schlagwörter:
Schwangerschaft, ungeborenes Leben, Gewissensentscheidung, Referat, Hausaufgabe, Abtreibung - das Recht auf Leben (Stellungnahme zu einer These)
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Referat

Stellungnahme zu einer vorgegebenen These

These: Das Recht auf Leben darf nicht von der Gewissensentscheidung eines anderen Menschen abhängig gemacht werden.

Meine Stellungnahme dazu: 
Meiner Meinung nach sollte schon eine Schwangere ungeborenes Leben auslöschen dürfen, aber nur in den ganz großen und besonderen Ausnahmefällen, ansonsten nicht finde ich. Die Ausnahmefälle könnten sein: Wenn eine zu hohe Belastung für die Schwangere entsteht mit dem ungeborenen Kind, wenn die Schwangere das Kind gar nicht will oder die Schwangere gewaltsam vergewaltigt wurde, aber auch wenn die Schwangere bedroht wird und zur Schwangerschaft gezwungen wurde, bei solchen Ausnahmefällen darf die Schwangere das Leben des Ungeborenen auslöschen und darüber entscheiden, ob nun abzutreiben ist oder nicht. Ca. 20 Prozent würden die Ausnahmefälle für mich dazu zählen. Das heißt für meine Meinung: 80 Prozent stimme ich der These zu und 20 Prozent stimme ich nicht der These zu, weil es da auch Ausnahmefälle geben könnte. Nun komme ich dazu es zu erklären, warum ich größtenteils (ca. 80 Prozent), der These zustimme.


Meine Begründung dazu: 
Falls eine Frau zum Beispiel menschliches Leben auslöschen will, zum Beispiel ein ungeborenes Kind, dann sollte man sich nicht auf sein Gewissen verlassen. Im Grundgesetz, was dem Regelutilitarismus sehr nah kommt und die Frage zur Abtreibung klärt, heißt es ja, das jeder Mensch ein eigenes Recht auf Leben hat, sowohl ungeborene, als auch geborene Menschen. Also sollte man das Gesetz auch richtig ernst nehmen. Außerdem ist töten eine sehr schlimme Sache und ethisch würde es für Mill auch nicht richtig sein, das man ungeborenes Leben zerstört. Mill richtet sich nach Regeln, Gesetzen, Vorschriften und Normen, die zu der Situation auch passen. Bei der Situation abzutreiben oder nicht gibt es feste Regeln und Gesetze, die man beachten sollte, da abtreiben auch strafbar sein kann. Deswegen bin ich auch gegen die Abtreibung, weil dort nicht das Individuum (das Ungeborene) entscheiden kann, sondern jemand anders (die Schwangere) die Entscheidung übernimmt abzutreiben oder nicht. Aus diesem Grund widme ich mich auch dem Regelutilitarismus zu, da man da nicht lange nachdenken muss, wie man nun handeln soll, da dort auch alles fest geregelt ist. Doch wenn es keine Regeln gibt, die zur Situation passen, dann muss man auch den Handlungsutilitarismus verwenden. Im Gottes Gebot steht auch: Du sollst nicht töten. Das sagt es auch eigentlich eindeutig, das man nicht abtreiben sollte und dem Ungeborenen eine Chance zum Leben geben sollte, denn das ungeborene Kind hat auch Rechte (Recht auf Leben) und Freiheiten. Falls eine Schwnagere Frau ihr ungeborenes Kind tötet, dann würde sie auch das Lebensrecht des Ungeborenen missachten. Von daher ist die Abtreibung keine Gewissensentscheidung eines anderen. Die Menschenrechte von ungeborenen und geborenen Menschen, sollte nicht von Gewissensurteilen von anderen Menschen abhängig gemacht werden. Größtenteils füge ich noch hinzu, das sowohl ungeborene, als auch geborene Menschen etwas Schutzwürdiges sind, die man nicht einfach so ohne und mit Begründungen einfach töten sollte. Menschenrechte sollten beachtet werden. Was noch streitbar ist: Ob es ein Lebensrecht von Ungeborenen geben sollte oder nicht. Aber wenn man sich die ganzen Gesetze ansieht, dann stellt man fest, dass es auf jeden Fall Lebensrechte von Ungeborenen geben sollte, in manchen Religionen haben auch Ungeborene Lebensrechte. Manche Menschen sind da jedoch anderer Meinung.

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