Der Vertrag von Rapallo und die Ära Stresemann
Der Vertrag von Rapallo (1918-1933)
Der Rapallovertrag 1922 im italienischen Seebad Rapallo geschlossen. Der Vertrag wurde zwischen dem deutschen Reich und Sowjetrussland geschlossen. Der Vertragsschluss war vor allem für die Westmächte sehr überraschend. Mit diesem Abkommen nahm Deutschland seine 1918 abgebrochenen Beziehungen zu Sowjetrussland wieder auf.
Der Vertrag sollte dem Reich einen größeren, außenpolitischen Spielraum verschaffen. Beide Länder verzichteten auf den Ersatz der Kriegskosten. Durch den Vertrag konnte Deutschland die Beziehung zu Sowjetrussland wieder aufbauen und verbessern. Auch für Sowjetrussland bot der Vertrag die Möglichkeit aus der politischen Isolierung. Der Vertrag wurde 1926 durch den Berliner Vertrag erneuert und blieb bis 1933 Grundlage der deutschen Politik gegenüber der Sowjetunion.
Die Ära Stresemann
Stresemann bringt als Außenminister Stetigkeit (Kontinuität) in die Außenpolitik. Er versucht unter schwierigen Bedingungen eine Verständigung mit den Siegermächten, besonders mit Frankreich, zu erreichen und wurde dabei oft als „Erfüllungspolitiker“ des Versailler Vertrages angegriffen. Da er die Reparationszahlungen gering halten möchte bittet er die Alliierten um eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit Deutschlands. Ein großer Anteil an der Beendigung der Isolierung Deutschlands steht Stresemann zu. Die Ära Stresemann ist sozusagen, die außenpolitische Laufbahn Stresemanns.
Stresemann prägt bis zu seinem Tod die Außenpolitik.