Vereinte Nationen (UNO) - zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten

Schlagwörter:
Geschichte, Ziele, Organisation, Sicherheitsrat, Sozialrat, internationaler Gerichtshof, Sekretariat, Referat, Hausaufgabe, Vereinte Nationen (UNO) - zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten
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Referat

UNO - Die Vereinten Nationen


Die vereinten Nationen – UNO

1.1. Geschichte
Gegen Kriegsende setzten Roosevelt, Churchill und Stalin in Jalta eine Konferenz in San Franzisko fest, auf der die endgültige Satzung der neuen friedenserhaltende Organisation ausgearbeitet werden soll. Die Vertreter diskutierten die Vorschläge und unterzeichneten am 26.Juni die Satzung der UNO-Charta. Am 24 Oktober 1945 lagen die erforderlichen Zahlen der Ratifikation vor, und die UNO war geboren.


1.2. Ziele

  • Erhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit
  • Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen
  • Internationale Zusammenarbeit zur Lösung von Problemen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art sowie die Achtung und Forderung der Menschenrechte
  • Bildung eines Zentrums, um die Maßnahmen der Nationen zur Einreichung dieser gemeinsamen Aufgaben miteinander in Einklang zu bringen


1.3. Organisation

1.3.1 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft steht allen friedliebenden Staaten offen, die die Charta angenommen haben und nach Ansicht der Mitglieder fähig und gewillt sind, den Verpflichtungen nachzukommen. Die UNO hat heute 185 Mitglieder.


1.3.2 Generalversammlung
Die Generalversammlung ist das wichtigste beschlussfassende Organ. Hier wird alles besprochen was in den Aufgabenbereich der UNO fällt. Die anderen Organe geben jährlich Berichte über ihre Tätigkeit ab. Diese werden von der Generalversammlung geprüft und es werden Empfehlungen für weitere Maßnahmen gegeben. Außerdem wird auch das Budget der Vereinten Nationen beschlossen. Alle Mitglieder haben Sitz und stimme in der Generalversammlung und jedes Mitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, nur in besonderen Fällen ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Die Generalversammlung tagt wöchentlich einmal im Jahr. Für jede Session wird ein Präsident gewählt. Beschlüssen der Generalversammlung haben keinen Gesetzesstatus sonder sind nur Vorschläge bzw. Empfehlungen. Die größte Staatengruppe bilden die Entwicklungsländer, welche auf 77% aller UN-Sitze kommen.


1.3.3 Sicherheitsrat
Dieses vollziehende Organ befasst sich mit der Erhaltung der Sicherheit der Welt. Er besteht aus 15 Mitgliedern von denen 5 ständige Mitglieder sind, nämlich China, Großbritannien, Frankreich, Russland und USA. Die zehn anderen Mitglieder werden von der Generalversammlung auf 2 Jahre gewählt. Der Sicherheitsrat kann bei jeder Bedrohung des Friedens zusammentreten und bestimmt nicht nach internationalem Recht sonder nach politischen Interessen.


1.3.4 Wirtschafts- und Sozialrat
Er befasst sich mit den Problemen der Bevölkerungsexplosion, der Kinder, des Wohnwesens, der Rechte der Frauen, des Rauschgifts, des Verbrechens, der sozialen Wohlfahrt und mit den verschiedenen Wirtschaftsfragen, wie Handel und Industrialisierung. Der Rat arbeitet an Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und über die Möglichkeiten der finanziellen und technischen Hilfe.

Unter diesem Rat arbeiten viele Sonderausschüsse, die diese Probleme bearbeiten und dann Bericht abgeben. Dieser Rat setzt sich aus 54 Mitgliedern zusammen die von der Generalversammlung gewählt werden. Auch hier hat jedes Mitglied je eine Stimme und es wird mit einfacher Mehrheit gewählt.


1.3.5 Internationaler Gerichtshof
Der internationale Gerichtshof ist das wichtigste Rechtssprechungsorgan und hat seinen Sitz in Den Haag. Er setzt sich aus unabhängigen Richtern zusammen, die vom Sicherheitsrat gewählt werden. Sie werden auf eine Dauer von neun Jahren gewählt. An einem Verfahren dürfen nur Staaten und keine Privatpersonen teilnehmen und es wird nach den Regeln des Volksrechts entschieden.


1.3.6 Sekretariat
Es besteht aus dem Generalsekretär und einem Stab von internationalen Beamten. Bis jetzt gab es sechs Generalsekretäre. Die Aufgaben sind vielfältig und werde von der Generalversammlung zugeteilt.


1.3.7 Wie und wo arbeiten die Vereinten Nationen?
Die Vereinten Nationen sind keine Weltregierung und sie können auch keine Gesetze beschließen. Sie bietet einen Ort, an dem die Vertreter der Mitgliedsländer zusammen kommen können, um Probleme zu besprechen oder auch gleich zu lösen. Die Vereinten Nationen sind nur so stark wie ihre Mitgliedsländer. Das Hauptquartier befindet sich in New York. Das Netz der Sonderorganisationen und Behörden erstreckt sich über die ganze Welt. In Wien befindet sich der Amtssitz der internationalen Atomenergie - Organisation und die Organisation für Industrielle Entwicklung (UNIDO).


1.3.8 Österreich und die Vereinten Nationen
Nach der Wiederherstellung der Unabhängigkeit wurde Österreich im Dezember 1955 in die Vereinten Nationen aufgenommen und ist seit dem ein aktives Mitglied an Programmen der Weltorganisation. Am 22.Dezember 1971 wurde Dr. Kurt Waldheim zum Generalsekretär bestellt und wieder gewählt. Schließlich wurde Österreich für die Jahre 1973/74 erstmals nicht zum ständigen Mitglied im Sicherheitsrat gewählt.

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