Nationalsozialismus - Frauen im Nationalsozialismus

Schlagwörter:
Ideologie des Nationalsozialismus, Bild der Frau, Geburtenförderung, Familienpolitik, Mutterkreuz, Lebensborn e.V., Zwangssterilisationen, BDM, Referat, Hausaufgabe, Nationalsozialismus - Frauen im Nationalsozialismus
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Referat

Frauen im Nationalsozialismus

Referat im Fach Geschichte

Das Frauenbild während der Zeit des Nationalsozialismus war von einer völkisch-nationalistischen Ideologie geprägt und betonte die Rolle als Mutter. Beeinflusst wurde das Idealbild durch andere Grundzüge nationalsozialistischer Ideologien wie die Lebensraumpolitik.

Die ideale Frau sollte sich neben ihrer selbstverständlich arischen Abstammung durch Charaktereigenschaften wie Treue, Pflichterfüllung, Opferbereitschaft, Leidensfähigkeit und Selbstlosigkeit auszeichnen. Sie sollte zum Wohle der „Volksgemeinschaft“ vor allem als Mutter ihre Pflicht erfüllen. In allen anderen Fragen wurde ihr nur ein sehr begrenztes Mitspracherecht eingeräumt. Entscheidungen zu treffen war den Männern vorbehalten.


1 Die Ideologie des Nationalsozialismus
Die Ideologie des Nationalsozialismus war geprägt durch die Rassenlehre, die besagt, dass jeder Mensch einer bestimmten Rasse angehört. Es wird zwischen "höherwertigen" und "minderwertigen" Rassen unterschieden. Laut Hitler gibt es einen ewigen Kampf zwischen den Rassen, wobei die minderwertige Rasse naturgemäß der höherwertigen Rasse unterlegen ist.
Die nordische Rasse, die so genannte arische bzw. germanische oder deutsche Rasse stand auf höchster Stufe dieser Einteilung, die slawische Rasse (Einwohner von Ländern in Osteuropa, z.B. Polen, Russen) und ganz unten die "jüdische Rasse", zu der alle Menschen jüdischen Glaubens gezählt wurden, gehörten zu den "minderwertigen" Rassen.
Das deutsche Volk wurde zum "Herrenvolk" erhoben, dessen Ziel es war die nicht arischen Völker zu unterwerfen und durch Krieg gegen diese Völker neuen Lebensraum für die Arier zu gewinnen. Die arische Rasse müsse sich zudem vor Vermischung mit minderwertigen Rassen schützen, damit das Blut der Arier rein bleibt und die Erhaltung der reinen arischen Rasse gewährleiste ist.


2 Das Bild der Frau im Nationalsozialismus
Das Bild der Frau war mehr ein Mutterbild als ein Frauenbild. Eine weibliche Person wurde immer mit einer Mutter gleichgesetzt. Die Aufgabe der Frau war es die deutsche Rasse zu erhalten und möglichst viele Kinder zu gebären. Ihren Platz sah man eindeutig als Mutter zahlreicher Kinder am Herd im Heim, ihrem Ehemann untergeordnet. Dies entspricht zwar auch konservativen Frauenbildern, doch die Bedeutung als Mutter bekamen die Frauen in der NS-Ideologie nur als "Trägerin von Blut und Rasse" und entsprang daher vor allem rassistischen Vorstellungen.
Den Frauen wurden verschiedene Rechte, die sich die Frauenschaft in der Zeit der Weimarer Republik und davor erkämpft hatte, durch Gesetze wieder abgesprochen. Da man es als unnatürlich auffasste, dass Frauen Berufe ausüben, auch in gehobenen Stellungen, oder dass sie sich in der Politik engagierten, drängte man sie aus qualifizierten Berufen und nahm ihnen das passive Wahlrecht, die Zulassung zur Habilitation und das Amt als Richterin. Dafür wurde ihr Einsatz auf sozialem Gebiet propagiert und die Geburtenrate "rassisch wertvoller" Kinder durch verschiedene Maßnahmen gefördert, was gleichzeitig auch die Verhinderung "erbkranken" und "rassisch minderwertigen" Nachwuchses mit sich zog.
Im Laufe der Kriegsjahre entfernte sich die reelle Situation der Frauen immer mehr von dem anfangs propagierten Bild der treusorgenden Mutter und Hausfrau. Die Frauen sollten die durch den Krieg verlorenen Arbeitskräfte ersetzen und wurden sogar als Wehrmachtshelferinnen eingesetzt, was im völligen Widerspruch zu der ursprünglichen Rollenzuweisung der Frau stand.


3 Geburtenförderung/ Familienpolitik
"Was der Mann an Opfern bringt im Ringen eines Volkes, bringt die Frau an Opfern im Ringen um die Erhaltung dieses Volkes in den einzelnen Fällen. Was der Mann einsetzt an Heldenmut auf dem Schlachtfeld, setzt die Frau ein in ewig geduldiger Hingabe, in ewig geduldigem Leid und ertragen. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für das Sein oder Nichtsein ihres Volkes."

Mit diesen kriegerischen Worten beschreibt Hitler die Grundidee der nationalsozialistischen Familienpolitik. Die Frau kämpft für ihr Volk, indem sie Kinder gebärt und so das Fortbestehen des Volkes sichert. Durch verschiedene Maßnahmen und Begünstigungen sollte diese Idee durchgesetzt werden und kinderreiche Familien gefördert werden. So gab es u. a. Kinderbeihilfen (Kindergeld ab dem dritten Lebensjahr), Steuererleichterungen für kinderreiche Familien und völlige Steuerfreiheit für Familien mit mindestens fünf Kindern.


3.1 Ehestandsdarlehen
Ab 1933 erhielten heiratswillige Paare ein zinsloses Darlehen im Wert von ca.600 bis höchstens 1000 Reichsmark, das so genannte Ehestandsdarlehen. Es wurde in Form von Wertmarken für Haushaltseinrichtungsgegenstände und Möbel gezahlt. Für jedes Kind, das die Eheleute bekamen, wurde die Schuld um ein Viertel getilgt, mit dem vierten Kind wurde demnach aus dem Darlehen ein Geschenk. Um dieses Darlehen zu erhalten mussten beide Ehepartner "deutscher Abstammung", "politisch einwandfreier Haltung" und "körperlicher und erblicher Gesundheit" sein. Diese Voraussetzungen wurden von verschiedenen Behörden wie z.B. Gesundheitsämtern und Wohlfahrtsstellen geprüft. Zudem musste die zukünftige Ehefrau in den letzten zwei Jahren mindestens 6 Monate lang in einem Arbeitsverhältnis gestanden haben und ihre Arbeit spätestens im Zeitpunkt der Eheschließung aufgeben.
Mit den Ehestandsdarlehen zielte man also nicht nur auf einen Kinderreichtum der Ehepaare hin, sonder wirkte gleichzeitig der Doppelverdienerschaft entgegen. Die Frau sollte ihren Beruf aufgeben und zu ihren "mütterlichen Pflichten" zurückkehren.

1937 wurde die Bedingungen etwas geändert und die Frau musste nun nicht mehr ihren Beruf aufgeben, jedoch musste das Darlehen in solch einem Fall mit 3 % anstatt 1 % getilgt werden.
Die Vergabe von Ehestandsdarlehen war auch eine Maßnahme zur medizinischen Erfassung der Bevölkerung. Die oben genannten Voraussetzungen mussten ja geprüft werden, und so konnte man auch gleichzeitig feststellen, welche Menschen nicht förderungswürdig waren. Hier wurden die Frauen besonders auf ihre "erbliche und körperliche" Gesundheit geprüft um somit auch auf die Frauen aufmerksam zu werden, die mögliche Kandidatinnen für Zwangsterilisationen waren.


3.2 Mutterkreuz
Das Leitbild der kinderreichen Familie und der Frau als Mutter wurde durch Propagandaarbeit gestützt. Z.B. stellten Plakatmaler und Buchillustratoren die Mutter meist mit 4 Kindern dar. Die deutsche Mutter wurde für ihren Kinderreichtum auf verschiedene Weise geehrt. Kinderreiche Mütter erhielten z.B. eine "Ehrenkarte", die ihnen gute Plätze bei öffentlichen Veranstaltungen oder den Vortritt bei Behördenschaltern sicherte.

Das "Mutterkreuz" war wohl die größte Auszeichnung für kinderreiche Mütter. Es war ein von der NSDAP 1938 gestifteter Orden. In der Mitte war ein Hakenkreuz, um das sich die Inschrift "Der deutschen Mutter" rankte. Auf der Rückseite war " Das Kind adelt die Mutter" zu lesen und die gestanzte Unterschrift Hitlers. Mütter von vier und fünf Kindern bekamen es in Bronze, Mütter mit sechs und sieben Kindern in Silber und Mütter mit acht oder mehr Kindern in Gold. Für die Erhaltung des Mutterkreuzes gab es verschiedene Voraussetzungen: Die Eltern mussten "deutschblütig" und "erbtüchtig" sein, die Mutter musste der Auszeichnung "würdig" und die Kinder mussten lebend geboren sein.

Die "Deutschblütigkeit" der Mutter war die wichtigste Voraussetzung für die Verleihung des Mutterkreuzes; die Verleihung war also gleichzeitig eine gegen die "Fremdrassigen" gerichtete Maßnahme. Die "Deutschblütigkeit" schloss Frauen aus, "die selbst oder deren Ehemann einen Einschlag von Zigeunerblut besitzen", "die voreheliche Kinder fremdblütigen Bluteinschlags zur Welt gebracht" hatten oder deren Vorfahren aus Polen oder anderen Ländern eingewandert waren. Als "unwürdig" für die Auszeichnung galten Frauen, die zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden waren oder wegen "dem Mutterkreuz widersprechenden" Handlungen, z.B. Abtreibung, bestraft worden waren. Auch Frauen, die "das Ansehen der deutschen Mutter schwer geschädigt" hatten, z.B. durch "Gewerbeunzucht" oder "nicht strafbare Rassenschande", galten als "unwürdig".

Wenn Mütter oder deren Familie als "erbkrank" oder "asozial" galten, waren sie ebenfalls von der Verleihung des Mutterkreuzes ausgeschlossen. Diese Auszeichnung, die jährlich am Muttertag viele Müttern verliehen wurde, war nicht nur Ehrung der "deutschen Mutter" und Anreiz für junge Frauen mehr Kinder auf die Welt zu bringen, sie war vielmehr eine Maßnahme zur Erfassung der Frauen und ihren Familien hinsichtlich ihrer "Reinheit des Erbgutes" und somit ihres Nutzen für Deutschland. Es kam nicht nur auf die Zahl der Kinder an, sonder auf deren "Wert". Es konnte für Frauen, die mindestens vier Kinder hatten, gefährlich werden, dass Mutterkreuz nicht zu bekommen, da sie oder Familienmitglieder von ihr ja dann automatisch den Anforderungen nicht entsprachen, und weitere Kinder von ihnen möglicherweise verhindert werden sollten. Ob eine Frau der Auszeichnung würdig war, wurde vor allem von den Gesundheitsämtern überprüft.


3.3 Bestrafung von Abtreibung/ § 218
1933 verordnen die Nationalsozialisten: "Wer es unternimmt, die natürliche Fruchtbarkeit des deutschen Volkes zum Schaden der Nation künstlich zu hemmen, wird wegen Rassenverrat mit Zuchthaus... in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft." Im Jahr 1943: wird der Paragraph erweitert und die Todesstrafe für "Täter, die die Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtigen" wird eingeführt. Die strafrechtliche Verfolgung von Abtreibungen wurde verschärft, eine Abtreibung widersetzte sich ja auch dem Frauenbild der NS-Ideologie, deren höchste Aufgabe es war für das deutsche Volk Kinder zu gebären und die germanische Rasse zu erhalten.


3.4 Lebensborn e.V.
Im Dezember 1935 wurde diese Institution von Himmler gegründet, über die man bis heute allerdings relativ wenig weiß. SS- Führer sollten durch sie, wenn sie keine eigenen Kinder bekommen konnten, "rassisch wertvolle" Kinder zugewiesen bekommen, diese adoptieren und die im Sinne des Nationalsozialismus erziehen. Der Verein richtete Entbindungsheime für schwangere Frauen ein, vor allem ledige Mütter, die ihr Kind dort geheim auf die Welt bringen und es zur Adoption freigeben konnten, ohne dass sie der Ächtung ihres Umfeldes ausgesetzt war. Wollte eine Frau ihr Kind behalten, bekam sie finanzielle Unterstützung. Aufgenommen wurden jedoch nur Frauen, die den strengen "rassischen und erbbiologischen" Anforderungen entsprach, genauso wie der Vater des Kindes. Der Lebensborn handelte aus brutalem Rassismus, der soweit führte, dass die SS in allen eroberten Länder nach "rassisch wertvollem" Nachwuchs suchte, wobei meist nur nach dem Aussehen der Kinder geurteilt wurde( blond, blauäugig). Oft wurden solche Kinder ihren Müttern entrissen und nach Deutschland verfrachtet.

Der Lebensborn war auch als "Begattunganstalt" für eine rassische Elite zumindest geplant, was durch verschiedene Dokumente hervorgeht. Viele führende Nazis waren der Meinung, dass unverheiratete Mütter nicht moralisch schlecht sind (entgegen dem Moralverständnis des Großteils der Bevölkerung), solange sie "rassisch hochwertigen" Nachwuchs zur Welt bringen können. Das Wort "unehelich" sollte am besten gar nicht mehr existieren. So entstanden abstruse Pläne, wie die zur Erlaubnis einer Zweitfrau für Kriegshelden oder zur Zeugungspflicht von vier Kindern für alle rassisch reinen Frauen im Alter bis 35 mit ledigen oder verheirateten Männer, die aus Familien stammen sollten, die schon vier Kinder haben. Diese Pläne, die zwar so nicht umgesetzt wurden, zeigen deutlich das Ausmaß und die Stärke der rassenpolitischen Vorstellungen. Sie hören sich schon fast wie Pläne zur Menschenzucht an auf eine sehr unmenschliche Weise. Hier wird auch nochmals die herabsetzende Sichtweise auf die Frau deutlich, die letztlich nicht mehr als Persönlichkeit und Individuum mit eigenem Charakter angesehen wird, sondern auf die Rolle der Gebärerin von wertvollem Nachwuchs reduziert wird.



3.5 Erfolge dieser Maßnahmen für die NS
Die tatsächlichen Erfolge dieser ganzen Maßnahmen zur Steigerung der Geburtenrate waren jedoch gering, gemessen an dem Aufwand an Propagandaarbeit und stattlichen finanziellen Mitteln. Die jährliche Geburtenzahl stieg zwar erstmals seit Anfang 1900 wieder, doch gab es weiterhin einen Trend zur Kleinfamilie. 1933 kamen durchschnittlich 1,9 Kinder auf eine Ehe, 1939 nur noch 1,3, was ganz und gar nicht dem propagierten Familienbild mit mindestens vier Kinder entsprach. Sie riefen jedoch auch nur geringen bis gar keinen Widerstand bei den Frauen aus, die dadurch stark auf die Rolle der Gebärerin reduziert waren. Viele Frauen begeisterten sich sogar für das Regime und bejubeln Hitler bei öffentlichen Anlässen. Bei manchen spielte Nationalismus als Grund dafür bestimmt eine Rolle, doch lag es wohl eher daran, dass die Frauen diese Zustände hinnahmen, ja sie sogar bejubelten wohl eher daran, dass sie sich subjektiv gar nicht frauenfeindlich behandelt fühlten. Vor der Zeit der NS-Regierung war der Großteil der Frauen auch auf Kinder, Küche und Kirche beschränkt und so änderte sich zumindest für die "deutschen" Frauen nicht viel. Denn die Fortschritte, die die frühere Frauenbewegung für die Rechte und Selbständigkeit der Frauen erreicht hatte, betrafen nur einen kleinen Teil der Frauen im Alltagsleben und so wurde ihr Verlust durch die NS-Politik kaum bemerkt. Die Hausfrauen erhielten durch die Propaganda und die Auszeichnungen für ihr Dasein als Mutter ein Gefühl der Anerkennung für ihre Arbeit, und so nahmen wohl die meisten Frauen ihre Einordnung im politischen System, als sozusagen dem Mann untergeordnete Gebärerin für das deutsche Volk, positiv auf, obwohl man von heutiger Sicht aus viele Maßnahmen als frauenfeindlich anklagt.



4 Heiratsverbote/Geburtenverbote
Die Förderung der Geburtenrate einerseits und das gleichzeitige vermindern von Geburten von "minderwertigen" Kindern andererseits entspringt der selben Ideologie. Die Weitergabe von "rassisch minderwertigem" Erbgut sollte durch verschiedene Maßnahmen verhindert werden. Es wurden verschiedene Gesetze erlassen, die die Heirat von bestimmten Menschen ausschlossen und die Zwangssterilisationen von "Minderwertigen" erlaubten.

Das ,,Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 lautete:

§1
(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer prüft Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:

  1. angeborenem Schwachsinn,
  2. Schizophrenie,
  3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,
  4. erblicher Fallsucht,
  5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),
  6. erblicher Blindheit,
  7. erblicher Taubheit,
  8. schwerer erblicher körperlicher Missbildung.

(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.

Das Gesetz erlaubte die Sterilisierung von "erbkranken" Frauen auch ohne deren Einwilligung. Mit dem "Ehegesundheitsgesetz" von 1935 kamen Personen mit ansteckenden Krankheiten, vor allem TBC und Geschlechtskrankheiten, Entmündigte und Menschen, die an Geistesstörungen litten dazu. Zudem wurden Kriminelle, Prostituierte und "Asoziale" zwangssterilisiert. Im "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", dass 1935 in kraft trat, werden u.a. Eheschließungen zwischen Deutschen und Juden verboten und schon bestehende Ehen für nichtig erklärt. Außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen Deutschen und Juden wird verboten.

Nach dem "Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes" (das "Ehegesundheitsgesetz") vom 18. Oktober 1935, durfte eine Ehe nicht geschlossen werden, "wenn einer der Verlobten an einer mit Ansteckungsgefahr verbundenen Krankheit leidet, die eine erhebliche Schädigung der Gesundheit des anderen Teiles oder der Nachkommen befürchten lässt; wenn einer der Verlobten entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht; wenn einer der Verlobten, ohne entmündigt zu sein, an einer geistigen Störung leidet, die die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen lässt, und wenn einer der Verlobten an einer Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses leidet." Vor der Eheschließung mussten das zukünftige Brautpaar durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes nachweisen, dass ein Ehehindernis im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt.


4.1 Gesundheitsämter
In den Gesundheitsämtern wurden u.a. Männer und Frauen auf ihre "Ehetauglichkeit" und Mutterkreuzanwärterinnen auf ihre "Würdigkeit" geprüft. Die Überprüfung bestand aus Sippenforschung, Aktendurchsicht und ärztlicher Untersuchung. Diese ärztliche Untersuchung muss besonders für Frauen sehr erniedrigend gewesen sein. Sie mussten sich nach dem Rassenbefund und einer gründlichen Untersuchung des Körpers auch einer gynäkologischen Untersuchung unterziehen und Angaben über Ausfluss und Menstruation machen. Es ging vor allem darum, festzustellen, ob die Frau gesunde Kinder zur Welt bringen kann. Dabei wurde keine Rücksicht auf ihre Intimsphäre gelegt. Diese Untersuchung war nicht freiwillig aus eigenen gsundheitsbewussten Gründen oder wegen gesundheitlicher Beschwerden, sonder sie war Voraussetzung für finanzielle Förderung und für eine Heirat Die Regierung nahm sich also das Recht, die Menschen hinsichtlich ihrer Gesundheit, Rasse, Abstammung und des Erbgutes zu überprüfen und zu erfassen und sie nach ihrem Wert für das Volk auszulesen. Bei Frauen lag der Schwerpunkt eindeutig in der Gebärfähigkeit gesunder arischer Nachkommen. Konnte diese nicht nachgewiesen werden, wurden diese Frauen sterilisiert


4.2 Zwangssterilisationen
Sterilisationsanträge gingen vor allem von den Gesundheitsämtern aus, aber auch jeder Arzt und jede andere Person aus dem Fürsorge- und Gesundheitswesen waren dazu verpflichtet, Personen, bei denen eine Erbkrankheit vermutet worden war, zu melden. Oftmals ging ein solcher Antrag auf die Diagnose "angeborener Schwachsinn" zurück, und diese Frauen mussten nicht nur zur Untersuchung, sondern auch zum "Intelligenztest", bei dem verschiedene Dinge wie Orientierung, Auffassung und Schulwissen geprüft wurde. Nach den Untersuchungen kam es zur mündlichen Gerichtsverhandlung vor dem Erbgericht. Innerhalb zwei Wochen konnte Revision gegen das Urteil eingelegt werden und es erfolgte eine zweite Verhandlung vor dem Erbgesundheitsobergericht. Dessen Urteil war jedoch unwiderrufbar.

Frauen, die nicht zum Sterilisationstermin erschienen oder sich weigerten, konnten mit Polizeigewalt ins Krankenhaus gebracht werden, wo der Eingriff dann durchgeführt wurde. Viele starben an den direkten Folgen des Eingriffes, nicht wenige Operationen verliefen mit Komplikationen, die Spätfolgen nach sich zogen. Für Frauen musste diese Maßnahme schrecklich gewesen sein. Sie konnten nicht selbst darüber entscheiden, ob sie Kinder haben wollen oder nicht, und Frauen, die sich immer Kinder gewünscht hatten, wurden so in ihrer Lebensplanung stark eingeschränkt. Sterilisierte ledige Frauen konnten nicht mehr heiraten, weil eine Sterilisation ein Grund für die Eheuntauglichkeit war. Für viele Frauen hätte eine Heirat auch eine bessere finanzielle Versorgung mit sich gebracht, und ledige Sterilisierte mussten für ihren Unterhalt meist schlecht bezahlter Arbeit nachgehen. Ihnen entging auch der soziale Aufstieg, den sie als Hausfrau und Mutter erlebt hätten. Gerade in einer Zeit, in der die kinderreiche Familie so stark propagiert wurde und das Idealbild der deutschen Frau das einer Mutter war, muss diese Maßnahme noch erniedrigender für die Opfer gewesen sein, als sie ohnehin schon ist. Die Person selbst oder Familienmitglieder von ihr galten als "minderwertig" oder weniger wert als andere Menschen, die nicht sterilisiert werden mussten, und so fühlten sich diese Frauen oft wertlos. Abgesehen von den Gesundheitsrisiken und den Gefahren des Eingriffes, waren also auch die psychischen Folgen für die Frauen sehr belastend und sie litten oftmals noch lange nach dem Krieg darunter.



5 Erziehung und Ausbildung junger Mädchen
Die Erziehung und Ausbildung der Mädchen war ganz auf ihre spätere Rolle als Hausfrau und Mutter ausgerichtet. Dies hatte eine Verminderung der Bildungschancen für Mädchen und Frauen als Folge. In Mädchenschulen wurden sie u.a. in Säuglings- und Krankenpflege, Handarbeit und Hausarbeit unterrichtet. Eine höhere Bildung für Mädchen wurde abgelehnt, da sie als gesundheitsschädlich für den Körper der zukünftigen Mutter galt. So wurde 1938 die gymnasiale Oberstufe für Mädchen abgeschafft und es gab nur noch zwei Formen der höheren Mädchenbildung: die hauswirtschaftliche und die sprachliche Oberstufe. Ab 1933 durfte der Frauenanteil an den Universitäten nur noch bei 10 % liegen und führende Stellungen waren eigentlich fast ausschließlich Männern zugänglich. Im Bereich der Berufsausbildung lagen die Möglichkeiten für Frauen vorrangig bei pflegerischen, erzieherischen und hauswirtschaftlichen Berufen. Mit diesen Vorstellungen und Maßnahmen wurde fast alles zerstört, was sich die frühere Frauenschaft erkämpft hatte. Mit der Entwicklung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland änderte sich jedoch auch die Sicht auf die Berufstätigkeit der Frau. 1935 wurde der Beruf für die Frau noch als Durchgangsstadium bezeichnet, für die Zeit bis sie heiratet und Kinder bekommt, doch schon 1936 werden weibliche Arbeitskräfte als notwendig für die deutsche Wirtschaft gesehen und die Frauen sollten auch andere Berufe lernen, die z.B. wichtig für die Rüstungsindustrie waren. Gab es genügend Arbeitskräfte, sollten die Frauen an den Herd, brauchte die Wirtschaft Arbeitskräfte, sollte sie bereit sein, zu arbeiten. Je nach Notwendigkeit musste sie zur Verfügung stehen, dabei wurde keinerlei Rücksicht auf ihre eigenen Neigungen und Wünsche genommen.


6 Organisationen
Mit der Regierungsübernahme der NSDAP sollten alle bestehenden Frauenverbände gleichgeschaltet werden, d.h. es sollte nur noch Organisationen und Verbände für Frauen unter nationalsozialistischer Führung geben. Zu diesem Zweck wurden viele früheren Vereine und Verbände aufgelöst.


6.1 Bund Deutscher Mädel (BDM)
Dem eigentlichen Bund Deutscher Mädel gehörten Mädchen von 14-18 Jahren an, für die 10-14jährigen gab es den Jungmädchenbund. Die anfangs noch formell freiwillige Mitgliedschaft wurde am 1. Dezember 1936 durch das "Gesetz über die Hitler-Jugend" und am 25. März 1939 durch die Einführung der "Jugenddienstpflicht” zur Zwangsmitgliedschaft. In den "Mädelschaften", "Mädelscharen", "-ringen" und "-gruppen" wurden die Mädchen auf ihre zukünftige Mutterrolle vorbereitet. Einmal pro Woche stand Sport auf dem Programm und es gab meist einen wöchentlichen Heimabend. Der Sport sollte die Gesundheit des Körpers für die kommende Mutterschaft erhalten. An den Heimabenden gab es u.a. "weltanschauliche Erziehung", die den Mädchen z.B. die Wichtigkeit der Rassenlehre vermitteln sollte. Durch Fahrten, Freizeitlager und die Teilnahme an öffentlichen Großveranstaltungen sollte ein Gefühl von "Volksgemeinschaft" erzeugt werden. 1938 wurde das BDM-Werk "Glaube und Schönheit" gegründet, um die 17- 21jährigen Mädchen auch zu "erfassen". Die Mitgliedschaft war zwar auf freiwilliger Basis, doch gingen die meisten Mädchen übergangslos vom BDM zu "Glaube und Schönheit" über und eine Nichtmitgliedschaft konnte als Widersetzung des Regimes gewertet werden. Im BDM gab es zwar weibliche Führerinnen(, die nicht gewählt, sondern von oben eingesetzt wurden), doch über die Zielsetzung und Aufgaben bestimmten insgesamt die Männer der Hitlerjugendführer. Um die Mädchen praktisch auf ihre zukünftige Hausfrauenrolle vorzubereiten, wurden sie zu verschiedene sozialen Diensten herangezogen. Ab 1938 gab es ein allgemeines "Pflichtjahr" für alle berufswilligen Mädchen, das in bäuerlichen oder städtischen Haushalten abgeleistet wurde.

Der sechsmonatige Reichsarbeitsdienst für die weibliche Jugend ( RADwJ) war zunächst freiwillig, doch ab 1939 konnten alle ledigen Frauen zwischen 17 und 25 Jahren dazu verpflichtet werden. Da dies organisatorisch jedoch nur schwer durchzusetzen war, stieg die Gesamtzahl der so genannten "Arbeitsdienstmaiden" im Laufe des Krieges auf maximal 150 000. Der Dienst sollte ebenfalls auf die zukünftige Hausfrauen- und Mutterrolle vorbereiten, aber er sollte auch der Vermittlung der nationalsozialistischen Weltanschauungen und des Gemeinschaftsgeistes dienen. Die "Maiden" waren meist in Lagern untergebracht und wurden militärisch gedrillt mit Lagerordnungen, Appellen etc. Gruppenweise traten sie dann zum Arbeitsdienst an und halfen Bäuerinnen im Haushalt, beim Viehfüttern und Melken, im Garten oder auf dem Feld.


6.2 NS-Frauenschaft(NSF) und Deutsches Frauenwerk(DFW)
Diese beiden Organisationen kümmerten sich um die erwachsenen deutschen Frauen. Von Februar 1934 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs stand die NSF unter Leitung der Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink, die auch dem DFW vorstand. Klare Abgrenzungen zwischen NSF und DFW gab es nicht. Sie arbeiteten eng zusammen, so dass sich ihre Tätigkeiten kaum trennen lassen. Neue Mitglieder der NSF wurden ab 1936 nur in begrenztem Umfang zugelassen. Sie mussten als politische Qualifikation die vorhergegangene Mitgliedschaft im BDM oder in anderen nationalsozialistischen Organisationen nachweisen. Damit sollte die Gefahr der Unterwanderung der elitären Gruppierung ausgeschlossen werden. Insgesamt waren von den etwa 4 Millionen organisierten Frauen in Deutschland 2,3 Millionen Mitglieder der NSF. Sie mussten mindestens einmal im Monat an den wöchentlich stattfindenden Frauenschaftsabenden teilnehmen. Hier wurden sie auf ihren Führungsanspruch und die ideologische Kontrollfunktion in den übrigen Frauenorganisationen vorbereitet. Für die Schulungsaufgaben standen der NSF eigene Reichs- und Gauschulen zur Verfügung. Die NSF leitete den 1934 gegründeten Reichsmütterdienst, der Kurse zur Haushalts- und Gesundheitsführung sowie zu Erziehungsfragen anbot.

Die inhaltliche Zuständigkeit der NSF beschränkte sich auf Themen aus dem weiblichen Lebenszusammenhang. Der direkte politische Einfluss der NSF in der NSDAP und im Staat war zwar gering, aber trotzdem konnten die in der NSF tätigen Frauen am Vollzug staatlicher Macht teilnehmen. Auch wenn die meisten Frauen keine Parteimitglieder waren, prägten sie als Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, das Leitbild der Frauen im NS-Regime.


7 Frauenarbeit
Wie schon beschrieben, war die Berufung der Frau gemäß der NS-Ideologie Ehefrau, Hausfrau und Mutter zu sein und deshalb sah man es als nicht naturgemäß an, dass Frauen arbeiteten. Nicht nur deshalb sollten sie aus der Arbeitswelt gedrängt werden, sondern vor allem um die Massenarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Dies ging vor allem auf Kosten der Beamtinnen und Frauen in höheren Stellungen, wie Ärztinnen und Richterinnen, was mit der männlichen Führungsstärke begründet wurde.


7.1 Arbeiterinnen
Arbeiterinnen wie z.B. Textilfabrikarbeiterinnen waren zum Großteil aus Not gezwungen zu arbeiten um die Familie versorgen zu können. Weil man zu große Proteste befürchtete, gab es von den Nazis deshalb nie ein direktes Arbeitsverbot für Frauen. Auch die Unternehmer waren nicht bereit auf die Frauen als billige Arbeitskräfte zu verzichten, denn Frauen erhielten nur bis zu 75% eines Männergehalts. Betriebe in denen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter weiblich waren, hätten dann nicht mehr funktioniert. Das viel propagierte Bild der Frau als Hausfrau und Mutter passte demnach nicht mit der Lebenssituation vieler Frauen zusammen. Sie waren zwar Hausfrau und Mutter, doch konnten sie sich nicht, wie es auf Bildern, Plakaten, in Büchern, bei Reden etc. dargestellt wurde, ganz allein dieser Aufgabe widmen, sondern sie hatten die doppelte Belastung, vor und nach einem langen, anstrengenden Arbeitstag in der Fabrik noch das Heim und die Kinder zu versorgen.
Mit der beginnenden Rüstungsproduktion und den zunehmenden Kriegsvorbereitungen wurden ab 1937 die Arbeitskräfte immer knapper. Als in den ersten Kriegsjahren die Verbrauchsgüterindustrie stark eingeschränkt und auf Waffenproduktion umgestellt wurde, wurden die Arbeiterinnen zu dieser Art der Tätigkeit dienstverpflichtet. Im Laufe des Krieges wurden die Arbeitszeiten verlängert und viele Frauen mussten schwere körperliche Arbeit verrichten, was ganz und gar nicht dem früheren Propagandabild der Frau entsprach.

Frauen, die in keinem Arbeitsverhältnis standen, sollten durch Werbeveranstaltungen und entsprechend umgestaltete Propaganda, wie z. B. " Frauen helfen siegen" dazu bewegt werden für den Sieg Deutschlands freiwillig in der Industrie zu arbeiten. Doch fanden diese Aktionen nur wenig Anklang uns so blieb die Freiwilligkeit in der Praxis nur den Frauen aus privilegierten Gesellschaftsschichten. 1943 wurde eine "Meldepflichtverordnung" erlassen, nach der alle Frauen im Alter von 17-34 Jahren daraufhin geprüft werden sollten, ob sie in der Kriegswirtschaft eingesetzt werden können. Ausgenommen waren u.a. Frauen mit schlechtem Gesundheitszustand und Frauen, die noch nicht schulpflichtige Kinder oder mindestens zwei Kinder unter 14 Jahren hatten. Es gab Frauen, die sich dem Einsatz entziehen konnten, z. B. durch ärztliche Atteste. Von drei Millionen erfassten Frauen wurden dann 900 000 in der Wirtschaft untergebracht. 1944 wurde das Alter der meldepflichtigen Frauen auf 50 Jahre erhöht. Ab Februar 1945 konnten Frauen zu Hilfsdiensten für den Volkssturm herangezogen werden. Es gab sogar Propaganda für die Panzerfaust als " Ideale Waffe in weiblicher Hand". Die ganzen Wertvorstellungen der Nazis wurden so geradezu umgekehrt. Denn diese Kriegsdienste für Frauen widersetzten sich dem Bild der Mutter, die zuhause für ihre Kinder sorgt, und der alleinigen Aufgabe des Mannes, den Feind abzuwehren.



7.2 Zwangsarbeiterinnen

7.2.1 Fremdarbeiterinnen
Um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken, wurden mindestens 10 Millionen Ausländer ( einschließlich Kriegsgefangene) zu Zwangsarbeit rekrutiert, von denen 60% Frauen unter 20 Jahren waren. 4/5 von ihnen stammten aus Polen und der Sowjetunion. Die so genannten "Ostarbeiterinnen" werden von den Amerikanern als "Sklavenarbeiter" bezeichnet, was ihre Situation treffend beschreibt. Um ihren Einsatz legitim erscheinen zu lassen, wurde in Presseberichten die gute Versorgung der Arbeiterinnen betont und der Arbeitsdienst als freiwillig dargestellt. Doch kaum jemand war freiwillig da. Bei der Behandlung der Arbeiterinnen machte man Unterschiede nach rassischen Kriterien. Wer einer "höherwertigeren" Rasse angehörte, wurde besser behandelt als jemand aus einer "minderwertigeren" Rasse, wobei auf unterster Stufe die Russen nach den Polen standen.

Die "Ostarbeiterinnen" wurden anfangs überwiegend in der Landwirtschaft eingestellt, wo sie besonders auf kleinen Höfen meist ein erträgliches Los fanden. Im Laufe des Krieges wurden sie meist in Lagern zusammengefasst und mussten Fabrikarbeit leisten. Die Lager waren oft in sehr schlechtem Zustand und die Versorgung mit Nahrungsmitteln nur soweit ausreichend, dass sie nicht arbeitsunfähig wurden. Sie mussten sehr schwere Arbeit verrichten bis zu 12 Stunden am Tag und länger für einen geringen Lohn und wurden überhöht besteuert. Es gab Diskriminierungen aller Art, Polen mussten ein "P" und Menschen aus der Sowjetunion ein "OST" als Etikett auf der Kleidung tragen. Es gab viele Verbote und Einschränkungen, wie das Verbot, öffentliche Verkehrsmittel und Bunker zu benutzen und bestimmte Ausgehverbote. Es gab keinerlei Mutterschutzgesetze, auf die bei den deutschen arbeitenden Frauen soviel wert gelegt wurde, für die Zwangsarbeiterinnen. Schwangere Frauen wurden zunächst als arbeitsunfähig heimgeschickt, später legte man ihnen die Abtreibung nahe, wofür 1943 die Strafbarkeit der Abtreibung für Ostarbeiterinnen und Polinnen aufgehoben. Wenn sie nicht abtrieben, nahm man ihnen die Kinder weg und steckte sie in spezielle Säuglingsheime oder Kinderlager, wo sie zum großen Teil nach 2- 3 Monaten verhungerten.



7.2.2 KZ-Häftlinge
Den Frauen in den Konzentrationslagern erging es noch schlimmer als den Fremdarbeiterinnen. Neben Jüdinnen und Frauen aus anderen "Unterrassen" wie Sinti und Roma befanden sich hier auch deutsche Frauen, die man aus der Gesellschaft ausgegliedert hatte : Kriminelle, "Asoziale", Bibelforscherinnen und Frauen des politischen Widerstandes. Sie mussten unter menschenverachtenden Umständen schwerste Arbeit verrichten im Lager selbst oder in Unternehmen, an die sie verliehen wurden. Es gab keine Beschränkung der Arbeitszeit, sie bekamen kaum zu essen und wurden von den Aufsehern, denen sie hilflos ausgeliefert waren, geschlagen und gequält. Die Häftlinge wurden bewusst diesen Torturen ausgesetzt, dass viele daran starben. "Vernichtung durch Arbeit" war das Ziel und das grausame Spektrum der Behandlung der Insassinnen umfasste auch Zwangsprostitution, die Benutzung als lebende Objekte für medizinische Versuche, Zwangssterilisationen, Folterungen bis hin zur planmäßig durchgeführten Massentötung durch Vergasung. Dies alles waren die Konsequenzen des menschenverachtenden, barbarischen Rassismusses der Nazis.


8 Frauen als Täterinnen
Nach diesen Ausführungen über ausländische Frauen als Opfer und deutsche Frauen als Opfer eines von Männern geführten NS-Staates, die auf ihre Rolle als Mutter reduziert wurden, denen Rechte entzogen wurden und die ihre Kinder und Männer im Krieg verloren, darf man nicht vergessen, dass sich viele deutsche Frauen als Mitläuferinnen und Täterinnen selbst schuldig machten. Ohne die widerstandslose Hinnahme des nationalsozialistischen System vieler Frauen die oftmals weiterreichte über die Unterstützung bis hin zur aktiven Beteiligung an der Schreckensherrschaft, hätte dieses totalitäre System nicht ohne weiteres in der Form bestehen können. Die meisten deutschen Frauen nahmen hin, dass z.B. die Juden so menschenverachtend behandelt wurden, legten keinen Widerspruch zutage. Als Mitarbeiterinnen in der Fürsorge und den Gesundheitsämtern halfen sie bei der Auslese "nichtwürdiger" Menschen mit, als Arzthelferinnen waren sie an Zwangsterilisationen beteiligt.

Es gab Frauen, die andere denunzierten und sie so ins Zuchthaus brachten. Einige der Denunziantinnen handelten aus Überzeugung, der größere Teil aber aus persönlichen Gründen wie Rache, Eifersucht oder Mietstreitigkeiten. Die Opfer wurden mit der Denunziation aus dem Weg geräumt, und die Denunziantinnen selbst zogen oft eigene Vorteile daraus. Frauen waren von führenden Positionen und Ämtern in der Regierung ausgeschlossen, doch gab es trotzdem aktive Täterinnen unter den Frauen. Als SS-Aufseherinnen in den Jugend- und Frauen-KZ standen sie ihren männlichen Kollegen in Brutalität und Grausamkeit in nichts nach. Viele quälten die ihnen unterstehenden Häftlinge, meldeten sie schon wegen Nichtigkeiten oder bestraften sie selbst durch Schläge oder hetzten ihre Hunde auf sie.


9 Schlussbemerkung
Es gibt unzählige Lektüren über das Thema Frauen im Nationalsozialismus, teilweise sehr spezifisch. Ich hoffe durch dieses Referat einen Einblick in die Auffassungen in der NS-Zeit zum Thema Frauen geben zu können, der weder beschönigend noch sensationsheischend ist. Die deutschen Frauen kann man meiner Meinung nach als Spielfiguren des NS-Systems sehen, je nach Bedarf wurden für sie entweder Leitbilder als Mutter vieler "reiner" "Arier" oder als Arbeiterin im "Ehrendienst" für die "Volksgemeinschaft" und letztlich für den Sieg der Deutschen propagiert. Darüber hinaus darf man aber auf keinen Fall das große Leid der Frauen vergessen, die nicht zur Elite der "Arier" gehörten, die für den Zweck der Nazis ausgebeutet wurden, die zu "Unmenschen" deklariert und demnach grausam und unmenschlich behandelt wurden.


Verzeichnis verwendeter Quellen

  • Kuhn, Anette (Hg.): Frauenleben im NS-Alltag. Bonner Studien zur Frauengeschichte. Pfaffenweiler, 1994
  • Mickel, Wiegand: Geschichte, Politik und Gesellschaft 1. Von der Französischen Revolution bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. Berlin, 1988
  • Reimer, Uwe/ Focke, Harald: Alltag unterm Hakenkreuz. Wie die Nazis das Leben der Deutschen veränderten. Reinbek bei Hamburg, Mai 1979
  • Szepansky, Gerda: ‚Blitzmädel‘ ‚Heldenmutter‘ ‚Kriegerwitwe‘. Frauenleben im Zweiten Weltkrieg. Frankfurt am Main, 1986
  • Weber-Kellermann, Ingeborg: Die deutsche Familie. Versuch einer Sozialgeschichte. Frankfurt am Main, 1974
  • Westenrieder, Norbert: "Deutsche Frauen und Mädchen!". Vom Altagsleben 1933-1945. Düsseldorf, 1988
  • Weyrather, Irmgard:Muttertag und Mutterkreuz.Der Kult um die "deutsche Mutter" im Nationalsozialismus.Frankfurt am Main, 1993
  • Internet: http://www.janstetter.de/wissen/referate/taeter.htm

 

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