Demokratien im Vergleich

Schlagwörter:
DDR eine sozialistische Volksdemokratie, Direktorialverfassung der Schweiz, Regierungssystem Frankreichs, Regierungssystem der USA, parlamentarisches System in Deutschland, Referat, Hausaufgabe, Demokratien im Vergleich
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Referat

Demokratien im Vergleich


Das parlamentarische System in Deutschland

  • Der Verfassung liegt ein repräsentatives Regierungssystem zugrunde.
  • Die Legitimation konzentriert sich auf den Bundestag, in den Ländern auf die Landesparlamente.
  • Bundestag verabschiedet im Zusammenwirken mit dem Bundesrat die Gesetze, wählt den Kanzler und kann ihn auch ersetzen.
  • Kontrolliert die Bundesregierung und die Bundesverwaltung.
  • Staatsoberhaupt= Amt des Bundespräsidenten
  • Regierungschef= Bundeskanzler.
  • Regierungssystem beruht sich auf einer engen Verbindung von Parlament und Regierung.


Das Regierungssystem der USA

  • Regierung besteht aus einer Person: Präsidenten, der durch Wahlmännern in den Einzelstaaten gewählt wird.
  • Wahlmänner werden von den Wahlberechtigten im Verhältnis zur jeweiligen Bevölkerungszahl der Einzelstaaten gewählt.
  • Muss als Staatsoberhaupt regieren
  • Muss als Regierungschef die Richtlinie seiner Politik entwerfen
  • Als Verwaltungschef die Ausführung der verabschiedeten Gesetze sicherstellen
  • Als Oberbefehlshaber der Streitkräfte verantwortlich für Heer, Flotte und Marine.
  • Statt Minister gibt es untergestellten Präsidenten „ Sekretäre“->Leiter des Departments ( erfüllen ministerähnliche Aufgaben)
  • Kein Kabinettprinzip ( Regierung berät Gesetzesentwürfe)
  • Kein Ressortprinzip (Minister leitet nach vorgegebener Leitlinie( vorgegeben vom Regierungschef) auf Eigenverantwortung sein Ressort.
  • Legislative und Exekutive sind strenger getrennt als in Deutschland.
  • Kann nicht durch Misstrauensvotum abberufen werden ( außer wegen Verfassungs- oder Rechtsbruch)
  • Kongress (100 Senatoren, vertreten Interessen der Einzelstaaten, Repräsentenhaus, 435 Abgeordnete, vertreten gesamtstaatliche aber auch lokale Interessen) ist vom Präsidenten unabhängig-> Kann dies nicht auflösen!
  • Checks and Balances (Kontrolle und Gegenwichte) Bsp: Präsident kann die Einführung neuer Waffensysteme bestimmen, allerdings müssen Kongress die dazu notwendigen Haushaltsmittel bewilligen.
  • Kongress und Präsident werden getrennt gewählt. Möglich, dass der Präsident gegen eine Mehrheit der gegnerischen Partei im Kongress regieren muss.
  • Präsident kann Entscheidungen gegen die Mehrheit seiner Partei herbeiführen.
  • Dritte Gewalt hat auch Einfluss auf die Politik ( nicht nur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Gesetze)

Das Regierungssystem Frankreichs

  • Staatspräsident wird durch direkte Wahlen bestimmt.
  • Hat Einfluss auf Bildung der Regierung, nicht nur von ihm abhängig.( semipräsidentielles Regierungssystem)
  • Wurzeln der heutigen Verfassung gehen auf den Beginn der Revolution zurück.
  • Parlament besteht aus Nationalversammlungen und Senate.
  • Der Senat wird als Vertretung der Departements und der Gemeinden durch Wahlmänner alle drei Jahre zu einem Drittel erneuert.
  • Präsident wird vom Volk für 7 Jahre gewählt.
  • Nicht absetzbar und dem Parlament nicht verantwortlich.
  • Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt und entlässt den Premierminister und die Regierung
  • Leitet die Kabinettsitzungen
  • Verkündet die Gesetze ( kann auch suspensives Veto dagegen einlegen)
  • Hat das Recht, Nationalversammlung aufzulösen
  • Kann über wichtige Gesetzesentwürfe ein Volksentscheid herbeirufen.
  • Regierung ist dem Parlament gegenüber verantwortlich
  • Premierminister wird nicht vom Parlament gewählt -> wird vom Präsident ernannt


Direktorialverfassung der Schweiz

  • 1848 vom lockeren Staatenbund zu einem Bundesstaat
  • Elemente des präsidentiellen und des parlamentarischen Regierungssystem
  • Vorsitzender der Regierung wechselt jährlich und ist „Primus inter pares ( Erster unter Gleichgestellten)
  • Regierung und Mitglieder können nicht durch ein Misstrauensvotum abberufen werden.
  • Parlament kann nicht aufgelöst werden
  • Bundesversammlung besteht aus Ständerat und Nationalrat
  • Abgeordnete auf 4 Jahre
  • Ständerat nach Vorbild des amerikanischen Senats
  • Sehr häufige Plebiszite
  • Volksinitiative sind Instrumente der Arbeiterbewegung
  • Referendum und Initiative sind nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf kantonaler und regionaler Ebene


Die DDR als Beispiel einer sozialistischen Volksdemokratie

  • Zentralistischer Einheitsstaat
  • Bezog sich auf Marxismus/ Lenismus
  • Instanzen waren an die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands gebunden 
  • Totalitärer Staat
  • Volkskammer war das oberste staatliche Machtorgan
  • -> War der Weisungsgewalt der zentralen Parteiremyen der SED untergeworfen.
  • DBD, CDU, NDPD, LDPD
  • Offene Stimmenabgabe wurden propagiert
  • 4x im Jahr Plenarsitzungen ( Volkskammer)
  • Volkskammer wählt die Vorsitzende, Staatrat, Ministerrat, nationale Verteidigungrat, Richter des Obersten Gerichtshof und Generalstaatsanwalt
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