Medien und ihr Einfluss

Schlagwörter:
Massenmedien, Presse, Fernsehen, Internet, Werbung, Investigativer Journalismus, Medienmanipulation, Referat, Hausaufgabe, Medien und ihr Einfluss
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Referat

Medien – die vierte Gewalt

Einleitung
Massenmedien wie Presse, Fernsehen und Internet sind aus unsrer heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Neben Funktionen für das ökonomische System (z.B. als Werbeträger) und die Gesellschaft (z.B. Vermittlung von Werten und Normen sowie Unterhaltung) spielen die Medien auch eine große politische Rolle: Die Medien überwachen und kontrollieren die verschiedenen Staatsgewalten (Judikative, Legislative und Exekutive), informieren die Bürger und tragen zu deren politischer Bildung und Meinung bei. Um die Wichtigkeit der Medien zu verdeutlichen, werden diese oft auch als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Aber verdienen sie diese besondere Herausstellung und Gleichsetzung zu den drei Staatsgewalten überhaupt?


Rechtliche Grundlage

Pressekodex
Der Deutsche Presserat, eine Organisation der großen deutschen Verleger- und Journalistenverbänden, formulierte 1973 eine Art Verhaltenskodex für Journalisten. Die Achtung der Menschenwürde und eine wahrheitsgetreue Berichterstattung sind dabei die wichtigste der 16 freiwilligen Regeln des so genannten Pressekodexes. Aber auch eine gründliche und faire Recherche, die Trennung von redaktionellen Texten und Anzeigen, die Achtung von Privatleben und Intimsphäre und das Vermeiden sensationeller Darstellung von Gewalt und Brutalität sind als Gebote im Pressekodex festgehalten. Mit 180 Beschwerden gab es 2005 die meisten Verstöße gegen Ziffer 2, die eine besondere Sorgfalt bei der Recherche und der Prüfung des Wahrheitsgehaltes vorschreibt. Die Veröffentlichung der umstrittenen Mohammed Karikaturen verstößt aber laut Deutschem Presserat nicht gegen den Kodex – obwohl es eine Regel gibt, die besagt, dass Veröffentlichungen, die das religiöse Empfinden verletzen nicht zulässig sind. Da der Pressekodex nur ein bestimmtes Verhalten wünscht, aber nicht zwingend vorschreiben kann, ist das härteste Sanktionsmittel gegen einen Verstoß die „öffentliche Rüge“, die, nach Ziffer 16 des Kodexes, im entsprechenden Medium abgedruckt werden soll. 2005 erteilte der Deutsche Presserat 25 dieser Rügen sowie 4 weitere, aus Gründen des Opferschutzes, nicht-öffentliche Rügen.

Situation in Deutschland
In Deutschland ist das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit im Grundgesetzt festgelegt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt" (Art.5 Abs.1). Einschränkungen gibt es lediglich durch den darauf folgenden Absatz: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“ (Art.5 Abs.2). Die Bezeichnung der „vierten Gewalt“ ist aus verfassungsrechtlicher Sicht aber nicht richtig – den Medien wird keine ausdrücklich den Staatsgewalten ähnliche Stellung eingeräumt. Da sie trotzdem äußerst wichtig für die politische Meinungsbildung sind, haben Journalisten spezielle Recherchebefugnisse, die von den Bundesländern festgelegt sind. Zum Beispiel sind staatliche Behörden verpflichtet, den Journalisten „die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen“ (§4 des nordrhein-westfälischen Pressegesetzes). Als „Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben“ profitieren Journalisten außerdem von einem eigenen Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 StPO bzw. § 383 ZPO) und dürfen nur unter erschwerten Bedingungen abgehört werden (§ 100c Abs. 6 StPO).

Einschränkungen in anderen Ländern
In den USA wurde die Pressefreiheit mit dem „USA PATRIOT Act“ (Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act of 2001, dt. etwa: „Gesetz zur Stärkung und Einigung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Werkzeuge, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren") als Reaktion auf die Attentate des 11. Septembers 2001 stark eingeschränkt. Laut einigen Kritikern wurde außerdem durch einseitige Berichterstattung einiger amerikanischer Medienunternehmen der Widerstand der amerikanischen Bevölkerung gegen den Irak Krieg massiv verringert. In der Volksrepublik China werden Journalisten auf Grund ihrer Berichterstattung, teilweise sogar ohne Prozess, zu jahrelanger Haft verurteilt, da es hier kein Recht auf Meinungs- oder Pressefreiheit gibt.

Investigativer Journalismus
Die Kontrollfunktion der Medien wird auch als investigativer Journalismus (v. lat. investigare „genauestens untersuchen“) bezeichnet und bezieht sich auf die Recherche und Aufdeckung von beabsichtigtem oder irrtümlichem Fehlverhalten angesehener Personen oder Institutionen. Viele Skandale, wie Spendengeld-, Bestechungs- und Korruptionsaffären wären ohne Berichterstattung nie in die Öffentlichkeit gekommen.

Watergate-Affäre
Ein Paradebeispiel für die Notwendigkeit des investigativen Journalismus ist die als Watergate-Affäre bezeichnete Aufdeckung von Machtmissbräuchen des ehemaligen US-Präsidenten Richard Nixon. Als fünf Männer am 17. Juni 1972 beim Versuch in das Hauptquartier der Demokratischen Partei im Watergate-Gebäudekomplex einzubrechen erwischt wurden und bei Ihnen Abhörausrüstung gefunden wurde, spekulierte die amerikanische Tageszeitung Washington Post bereits wenig später über eine politische Verschwörung in der das Weiße Haus verwickelt sein soll. Basis dieser Theorie waren Informationen vom damaligen FBI-Direktor Mark Felt, der mit den Untersuchungen des Einbruchs bestens Vertraut war. Unter dem Decknamen Deep Throat lies er dem Journalisten Bob Woodward Informationen zukommen, die darauf hindeuteten, dass Nixon versucht hatte, die Oppositionspartei mit verfassungswidrigen Methoden abzuhören. Die umfassenden Recherchen von Woodward und seinem Kollegen Carl Bernstein deckten noch eine Reihe weiterer „Missbräuche von Regierungsvollmachten“ auf, die mit dem Einbruch in Verbindung standen. Unter anderem auch die Vertuschung der Hintergründe des Einbruchs und die Behinderung der Justiz bei dessen Untersuchung. Die aus diesen Informationen entstandene, und mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnete, Berichterstattung der Washington Post führte am 9. August 1974 zum bislang einzigen Rücktritt eines US-Präsidenten.

Irak
Auch die Berichterstattung aus dem Irak lässt sich in gewisser Weise als investigativen Journalismus bezeichnen. Vielen amerikanischen Journalisten wird zwar eine einseitige Berichterstattung zu Gunsten des US Militärs vorgeworfen, aber dennoch schwindet die Unterstützung des Krieges durch die amerikanischen Bevölkerung immer weiter. Viele Journalisten der großen Medienanstalten Amerikas sind zwar direkt in die Truppen integriert und können so Bilder der Kampfhandlungen liefern, allerdings werden diese auch stark von der US Army überwacht und kontrolliert. Der amerikanische Zuschauer sieht so hauptsächlich Bilder von den Erfolgen der Armee und kaum verwundete US-Soldaten. Die so suggerierte „Realität“ ist wichtig, um die Unterstützung durch die Bevölkerung aufrecht zu halten und den Krieg moralisch zu legitimieren. Es gibt aber auch viele Journalisten, die die ihnen zukommende Macht nicht so missbrauchen und objektiv aus dem Irak berichten oder Skandale der Besatzungsarmeen aufdecken. So zum Beispiel auch der britische Nachrichtensender ITV: Dieser zeigte Bilder von schwer verletzen, britischen Soldaten, die mitten in der Nacht aus dem Irak nach Großbritannien zurückgebracht wurden um sie vor den Blicken der Öffentlichkeit zu verbergen. Das britische Verteidigungsministerium kündigte zwar an, die Zusammenarbeit mit dem Sender zu beenden und ihn so vom Zugang von Bildern der Front abzuschneiden, aber dennoch wurden die Bilder der verwundeten Soldaten ausgestrahlt. Ein weiteres Beispiel für das Funktionieren des investigativen Journalismus im Irak sind die Berichte über die Misshandlungen von Gefangenen im Abu-Ghuraib-Gefängnis durch den amerikanischen Sender CBS. Das Fernsehmagazin „60 Minutes“ zeigte Bilder von misshandelten und gefolterten irakischen Gefangenen die bereits im Dezember 2003 aufgenommen worden sein sollen. Obwohl die US Army den Fall bereits untersuchte, wurde erst nach Aufkommen der öffentlichen Diskussion über das Verhalten der GIs die Soldatin Lynndie England im August 2004 deswegen verhört und im September 2005 zu 3 Jahren Haft verurteilt. Der Soldat Charles Graner, der als Anführer der Taten angesehen wird, wurde im Januar 2005 zu 10 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.

Einfluss auf die Meinungsbildung
Neben der Kontrollfunktion haben die Massenmedien aber auch noch eine weitere wichtige politische Bedeutung: Sie informieren die Bürger. Durch die Medien können wir globale Zusammenhänge zum Beispiel in der Wirtschaft und der Politik verstehen, ohne selbst vor Ort sein zu müssen. Außerdem informieren uns die Medien über die Profile und Programme der politischen Parteien und nehmen so Einfluss auf unsere politische Meinungsbildung. Mit Aufgaben wie die Beschaffung und Verbreitung von Nachrichten, das Üben von Kritik und überhaupt die Mitwirkung an der Meinungsbildung schreibt das Bundesverfassungsgericht im Urteil um die „Spiegel“-Affäre der Presse eine wichtige Stellung in der Demokratie zu. Vor der Bundestagswahl 2005 informierte das ZDF seine Zuschauer insgesamt 50 Stunden lang über Parteiprogramme und Wahlkampfthemen und trug damit dazu bei, dass knapp 38 Millionen Menschen mindestens eine Wahlsendung sahen. In der ARD konnte sich Schröder insgesamt über 200 Minuten lang präsentieren.


TV-Duelle
Wahlkampfdebatten gab es in Amerika schon vor der Erfindung des Fernsehens: Bereits 1858 diskutierten Abraham Lincoln und Stephen Douglas über die Sklaverei. 1948 wurde die erste dieser Debatten im Radio übertragen, zwölf Jahre später standen sich mit John F. Kennedy und Richard M. Nixon erstmals zwei Präsidentschaftskandidaten in einem so genannten TV-Duell im Fernsehen gegenüber. Seit 1976 sind die Wahlkampfdebatten im Fernsehen so in der amerikanischen Gesellschaft verankert, dass sich praktisch kein Kandidat mehr weigern kann, an ihnen teilzunehmen. Nach amerikanischem Vorbild gab es bei der Bundestagswahl 2002 erstmals ein „Kanzlerduell“ zwischen dem ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder und seinem Kontrahenten Edmund Stoiber. Auch 2005 wurde ein TV-Duell zwischen Gerhard Schröder und seiner Herausforderin Angela Merkel ausgestrahlt. Laut Umfragen von Meinungsinstituten direkt nach der Debatte, ging Schröder, wie auch schon bei dem Duell gegen Stoiber, wieder als „Sieger“ hervor. 20 Millionen Menschen sahen das Duell, das die vier größten Fernsehsender (ARD, ZDF, Sat.1 und RTL) gleichzeitig live übertrugen.

Wahlwerbespots
Im Gegensatz zum Bereich der Presse sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gesetzlich dazu verpflichtet, kostenlos Wahlwerbesendungen der Parteien auszustrahlen. Dies ist in den Staatsverträgen für die Rundfunkanstalten festgelegt: „Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen sind während ihrer Beteiligung an Wahlen der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zu den gesetzgebenden Körperschaften der Länder angemessene Sendezeiten entsprechend § 5 Abs. 1 bis 3 des Parteiengesetzes [Gleichberechtigung der Parteien] einzuräumen, wenn für sie ein Wahlvorschlag zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag oder zu den gesetzgebenden Körperschaften der Länder zugelassen ist“ (§ 9 Abs. 2 Staatsvertrag über den Südwestrundfunk). Selbst die meisten privaten Rundfunkanstalten sind zur Ausstrahlung von Wahlwerbesendungen gesetzlich verpflichtet, können aber eine Erstattung der Selbstkosten von den politischen Parteien verlangen. Durch Wahlwerbespots werden viele Menschen erreicht, daher nehmen die Massenmedien, vor allem das Fernsehen und mittlerweile auch das Internet, eine immer bedeutendere Stellung im Wahlkampf ein.


Problematik
Aber legitimieren diese Funktionen die Bezeichnung der Medien als „vierten Gewalt“? Um diese Frage beantworten zu können, muss man sich auch den Gefahren, die von den Medien ausgehen, bewusst werden.


Medienmanipulation
Unter der Bezeichnung „Medienmanipulation“ versteht man die Manipulation der Meinung durch die Medien, zum Beispiel durch einseitige Berichterstattung. Auf Grund der Fülle an Ereignissen die weltweit jeden Tag geschehen, ist es unmöglich über alles informiert zu werden. Die Journalisten müssen daher aus allen ihren Nachrichten einige wenige aussortieren.

Dadurch gelangen die Journalisten an eine besondere Macht: Durch die Auswahl der Beiträge, deren Länge und Position sowie der Interviewpartnern und Gästen können sie entscheidend in die politische Meinungsbilder des Zuschauers eingreifen. Einem ausführlichen Artikel auf der Titelseite einer Zeitung schenkt man zum Beispiel automatisch mehr Aufmerksamkeit als einem kleinen, auf der letzten Seite versteckten, Bericht. Und wenn sich in einer politischen Talkshow nur Vertreter der Regierung befinden, kommt die Opposition gar nicht zu Wort. Eine weitere Methode der Manipulation ist die Sprachmanipulation, zum Beispiel durch Verwendung von Wörtern mit positivem bzw. negativem Beigeschmack bei Übersetzungen oder durch Verdrehung von Wortbedeutungen (wie „Freiheitskämpfer“ statt „Terroristen“).


Ökonomische Zwänge
Ein weiteres Problem sind die Werbeeinnahmen, auf die viele Medienunternehmen angewiesen sind. Je sensationeller und dramatischer die Meldungen sind, desto mehr Exemplare einer Zeitung werden verkauft bzw. desto höher sind die Einschaltquoten einer Fernsehsendung und mit umso mehr Werbeeinnahmen kann man rechnen. Die „Sensationslust“ der Zuschauer fordert von den Medien ein falsches Realitätsbild, da nur noch über Katastrophen, Skandale und Verbrechen berichtet wird und die Politik eher zum Randthema wird. Außerdem sind die Verleger auch auf eine gewisse Sympathie der Inserenten angewiesen und lassen sich dadurch unter Umständen bei der Nachrichtenauswahl beeinflussen.


Medienkonzentration
Um eine Machtkonzentration einer Person oder Organisation zu verhindern, schreibt unsere Verfassung eine Gewaltenteilung in drei Staatsgewalten vor. Was aber wenn die komplette, von den Medien ausgehende, Macht auf einen Konzern fällt? Ein Beispiel für solch eine Medienkonzentration ist die Axel Springer AG, welche 2005 die größte private Fernsehgruppe, die ProSiebenSat.1 Media AG, übernehmen wollte. Da Friede Springer, welche mit 50,00003% der Aktien des Springer Verlags Hauptaktionärin ist, zum engeren Freundeskreis von Angela Merkel gehört, hätte eine Übernahme eine entscheidende Rolle beim Ausgang der Bundestagswahl 2005 spielen können.

Die Übernahme durch den Verlag mit einer „überragenden Stellung *…+ im Bereich der Tagespresse“ wurde allerdings von der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, kurz KEK, als nicht „medienkonzentrationsrechtlich Unbedenklich“ eingestuft und im Januar 2006 endgültig vom Bundeskartellamt verboten.


Fazit
Meiner Meinung nach kommt den Medien in unserer demokratischen Gesellschaft mittlerweile eine so wichtige Stellung zu, dass man sie mit den drei Staatsgewalten gleichsetzen kann. Die Medien sind unverzichtbar um politische Skandale ins Licht der Öffentlichkeit zu rücken und maßgebliche an der Meinungsbildung und damit an der Wahlentscheidung der Bürger beteiligt. Natürlich ist es immer noch dem Wähler überlassen, für welche Partei er seine Stimme erhebt, doch wie sollte man ohne Zeitung, Fernsehnachrichten und Internet über die Programme der jeweiligen Parteien informieren? Natürlich muss auch die „vierte Gewalt“, wie die anderen Staatsgewalten eben auch, von unabhängigen Institutionen überwacht und kontrolliert werden. Wie sich an der gescheiterten Fusion der Springer AG mit der PorSiebenSat.1 Media AG aber zeigt, funktioniert diese Kontrolle aber bislang relativ gut. Auch bei der Recherche werden die Journalisten bei Verdacht auf illegale Methoden bereits überwacht: Der Bundesnachrichtendienst führte in den Jahren 1997 bis 2000 über 150 Beschattungen von Journalisten durch und auch die Staatsanwaltschaft lies schon öfters Redaktionsbüros durchsuchen. Hierbei darf die Pressefreiheit allerdings nicht beeinträchtigt werden.

Quellen
http://de.wikipedia.org
http://www.bpb.de/files/MIMC25.pdf 
http://www.bpb.de/themen/EUAW7M,0,0,Die_vierte_Gewalt:_Medien.html 
http://www.wissen-schaft.org/weblogs/de/wissen-schaft/17/index.htm 
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/18/0,1872,3991602,00.html

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