Recht - Grundsätze der Strafzumessung

Schlagwörter:
Schuldunfähigkeit, Strafen, Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Fahrverbot, Verschonung vor der Strafvollstreckung und vor Strafe, Nebenfolgen einer Straftat, Jugendstrafrecht, Referat, Hausaufgabe, Recht - Grundsätze der Strafzumessung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument behandelt das Strafrecht und damit verbundene Rechtsfolgen und Grundsätze der Strafzumessung. Ein wichtiger Grundsatz zur Strafzumessung ist die Schuld des Täters, aber auch individualpräventive und generalpräventive Gesichtspunkte müssen berücksichtigt werden. Es wird zwischen voll Schuldfähigen, beschränkt Schuldfähigen und Schuldunfähigen unterschieden. Für Jugendliche und Heranwachsende zählt vor allem die Persönlichkeit und der Entwicklungsstand des Täters. Zur Strafverfolgung zählen Strafen, wie die Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung, wie die Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern oder sozialtherapeutischen Anstalten. Im Jugendstrafrecht gelten andere Rechtsfolgen, wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe. Neben den Strafen gibt es noch die Nebenfolgen einer Straftat, wie den Verlust der Amtsfähigkeit oder des Stimmrechts sowie die öffentliche Bekanntgabe der Verurteilung.
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Auszug aus Referat
- Rechtsfolgen und Grundsätze der Strafzumessung Grundsätze der Strafzumessung enthält 46 StGB. Die Schuld des Täters steht als Grundlage für die Zumessung der Strafe im Vordergrund ( 46 Abs.1 S.1 StGB). Hiervon ausgehend können auch individualpräventive Gesichtspunkte (z.B. Resozialisierung des Täters) und generalpräventive Gesichtspunkte (z.B. Schutz der Allgemeinheit) berücksichtigt werden. Man berücksichtigt also z.B. die Beweggründe und die Ziele des Täters, die Ausführung der Tat, das Vorleben des Täters. Grundsätzlich entscheidet nur die Tat als solche über die Bestrafung und die Höhe der Strafe ( Tatstrafrecht). Bei Jugendlichen kommt es dagegen für die Strafzumessung entscheidend auf die Persönlichkeit des Täters und seinen Entwicklungsstand an ( Täterstrafrecht). Daher ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
1197
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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