Jugendstrafrecht

Schlagwörter:
Vorteile und Nachteile, Sanktionssysteme, Strafrecht für Jugendliche, Referat, Hausaufgabe, Jugendstrafrecht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Jugendstrafrecht in Deutschland. Es wird darauf eingegangen, dass Jugendliche (14-17 Jahre) sowie Heranwachsende (18-21 Jahre) für Straftaten verurteilt werden müssen, aber aufgrund des Übergangsstadiums zwischen Kindheit und Erwachsenenalter eine Sonderbehandlung benötigen. Das Ziel des Jugendstrafrechts ist Erziehung, Sozialisation und Resozialisierung, wobei die Strafen nicht nach der Schwere der Tat, sondern nach den erzieherischen Gesichtspunkten ausgerichtet sind. Es gibt drei Rechtsfolgen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe. Die Erziehungsmaßregeln dienen der Unterstützung der Eltern bei der Erziehung und haben keinen Eintrag ins Strafregister zur Folge. Werden diese Maßnahmen als nicht ausreichend erachtet, können Zuchtmittel oder die Jugendstrafe angeordnet werden. Das Jugendstrafrecht hat den Vorteil, dass die passende Sanktion nach der Persönlichkeit des Täters gewählt wird, was den besten Erfolg für seine Resozialisierung verspricht. Uneinsichtige Wiederholungstäter werden auch nicht zu lasch behandelt, da man aufgrund von vorherigen Sanktionen zu härteren Maßnahmen greifen kann. Der Nachteil von Erziehungsmaßregeln besteht in ihrer Wirkungslosigkeit bei gewaltbereiten Tätern. Jedoch kann das Gespräch mit den Eltern bei der Aufdeckung von sozialen Missständen helfen und somit bereits bei geringfügigen Delikten ein Erziehungsbeistand zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt ist die Differenzierung im Jugendstrafrecht gut durchdacht und sinnvoll.
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Auszug aus Referat
1. Benennen Sie die Vorteile und gegebenenfalls Nachteile der Differenzierung des Sanktionssystems des Jugendgerichtsgesetzes Um die Vor- und Nachteile eines solchen Sanktionssystems abwägen zu können, ist es zu vorerst wichtig, sich mit der Gliederung und deren Bedeutung des Jugendstrafrechts auseinanderzusetzen. Auch Jugendliche müssen, genauso wie Erwachsene für ihre Straftaten verurteilt, bzw. betraft werden. Das Jugendstrafrecht stellt dabei ein Sonderstrafrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden, dar. Es gilt unbeschränkt für Jugendliche (14- bis 17-jährige), kann jedoch auch auf Heranwachsende (18- bis 21-jährige) angewendet werden. Das Bedürfnis nach einem besondern Strafrecht für ...
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Autor:
Kategorie:
Politik, Psychologie
Anzahl Wörter:
1014
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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