Die Genossenschaft

Schlagwörter:
Genossenschaft, Rechtsform, Haftung der Genossenschaft, Arten von Genossenschaften, Organe der Genossenschaft, Referat, Hausaufgabe, Die Genossenschaft
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit dem Thema der Genossenschaft als Unternehmensform. Es werden verschiedene Aspekte wie die Definition, die Mitgliedschaft, die Firma, die verschiedenen Arten von Genossenschaften und die Organe einer Genossenschaft behandelt. Die Genossenschaft wird als Zusammenschluss von mindestens sieben Personen definiert, die gemeinsame wirtschaftliche Ziele verfolgen. Die Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und es ist kein gesetzlicher Mindestbetrag für die Einlage vorgeschrieben. Die Firma muss die Bezeichnung „eG“ enthalten und die Satzung regelt, dass die Mitglieder im Falle eines Konkurses der Genossenschaft Nachschüsse leisten müssen. Es gibt verschiedene Arten von Genossenschaften wie beispielsweise Einkaufsgenossenschaften, Absatzgenossenschaften, Kreditgenossenschaften oder Verbrauchergenossenschaften. Die Organe einer Genossenschaft sind der Vorstand, der ausführende Arbeit leistet und aus mindestens zwei Personen besteht, der Aufsichtsrat als Kontrollorgan mit mindestens drei Personen und die Generalversammlung, die mindestens einmal im Jahr einberufen werden muss und unter anderem für die Wahl und Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie die Genehmigung der Bilanz zuständig ist. Jeder Genosse besitzt eine Stimme, es gibt jedoch auch Genossen mit Mehrstimmrecht. Die Pflichtprüfung ist mindestens alle zwei Jahre durchzuführen und die Ergebnisse werden der Generalversammlung vorgelegt. Die Bedeutung der Genossenschaft liegt in der Förderung von Solidarität und der Möglichkeit zur Steigerung der Leistungsfähigkeit und Verbesserung der Existenzgrundlage kleiner und mittlerer Betriebe. Die zur Genossenschaft zusammengeschlossenen Betriebe können dadurch im Wettbewerb mit Großbetrieben mithalten.
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Auszug aus Referat
Frank Bayer Lk: Wirtschaft Referat K12 1 16. Januar 97 Die Genossenschaft Allgemeine Anmerkungen: Die Genossenschaft ist eine Rechtsform von Unternehmungen. Die Rechtsform wird nach folgende Kriterien individuell gewählt: Leitungsbefugniss Haftung Gewinnverteilung Art der Kapitalaufbringung Definition des Begriffes Genossenschaft. Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft von mindestens sieben Personen, zur Erreichung gemeinsamer, wirtschaftlicher Ziele. Kleingewerbebetreibende, Handwerker, Kaufleute, Bauern, Verbraucher schließen sich - bei kleineren Geschäftsanteilen- in der Genossenschaft zum Zwecke der Selbsthilfe zusammen, um sich so gewisse Vorteile des Großbetriebes ( z.B. Großeinkäufe, Absatzorganisation) zunutze zu machen. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft: Eintitt jederzeit möglich. Mitgliederzahl nicht gesetzlich begrenzt. Kein gesetzlicher Mindestbetrag für Einlage vorgeschrieben. ( Ziel: Erleichteter Eintritt.) Die Beitrittserklärung muß vom Vorstand beim Registergericht eingereicht werden. Die Firma einer Genossenschaft: Die Firma jeder Genossenschaft muß die Bezeichnung: eG mit sich führen. Diese Satzung beinhaltet, daß die Mitglieder bei Konkurs der G. Nachschüsse zur Masse unbeschränkt oder beschränkt auf die Haftsumme oder auch überhaupt nicht zu leisten haben. Arten von Genossenschaften: Einkaufsgenossenschaften ( des Handwerks und des Einzelhandels. Bezugsgenossenschaften der Landwirte.) Absatzgenossenschaften ( z.B. Molkereigenossenschaften, ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
512
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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