Bundesrat - ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Schlagwörter:
Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verwaltung, Föderalismus, Referat, Hausaufgabe, Bundesrat - ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt den Bundesrat als ein ständiges Verfassungsorgan und Bindeglied zwischen Bund und Ländern, welches an Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist. Es geht auch auf die Organisation des Bundesrats ein und beschreibt die Stimmverteilung sowie das Abstimmungsverfahren. Es wird erklärt, welche Gesetze zustimmungsbedürftig sind und welche Funktionen das Präsidium, die Plenarsitzungen, die Europakammer, Ausschüsse und der Vermittlungsausschuss haben. Das Dokument beschreibt ebenfalls die Aufgaben des Bundesrats, wie die Stellungnahme zu Regierungsentwürfen, die Überprüfung von Gesetzesentwürfen in Ausschüssen, das Mitspracherecht bei Einspruchsgesetzen und Entscheidungen über Zustimmungsgesetze sowie das Einbringen eigener Gesetze. Außerdem wird die Rolle des Bundesrats als Gegengewicht mit Kontroll- und Korrektivfunktion gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag beschrieben.
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Auszug aus Referat
Bundesrat Ständiges Verfassungsorgan Bindeglied zwischen Bund und Ländern Beteiligt an Gesetzgebungsverfahren Organisation Vertreter der Landesregierungen sowie stellvertretende Mitglieder gehören dem Bundesrat an. Stellvertretende und ordentliche Mitglieder sind gleichberechtigt. Stimmverteilung: Die Stimmanzahl der Länder hängt von der jew. Einwohneranzahl ab. Jedes Land muss seine Stimmen einheitlich abgeben. Die Verteilung ergibt sich aus den in Artikel 51 Abs. 2 GG vorgegebenen Richtlinien: Jedes Land hat mind. drei Stimmen Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier Stimmen Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern haben fünf Stimmen Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern haben sechs Stimmen Abstimmungen: Beschlüsse können nur mit absoluter Mehrheit, Verfassungsänderungen sogar nur mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmenanzahl gefasst werden. Gesetze, durch die die Interessen der Länder in besonderer Weise berührt werden, können nur in Kraft treten, wenn ihnen der Bundesrat ausdrücklich zustimmt. Sie können nicht vom Bundestag überstimmt werden. Folgende Gesetze sind zustimmungsbedürftig: Gesetze, die die Verfassung ändern Gesetze, die das Finanzaufkommen der Länder berühren Gesetze, die in die Verwaltungshoheit der Länder eingreifen Präsidium: Verantwortlich für die Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten in seiner Abwesenheit. Plenarsitzungen: Offene Abstimmung über ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
340
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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