Allgemein zugelassene Zusatzstoffe in Lebensmitteln

Schlagwörter:
Verbraucherschutzgesetz, Lebensmittelgesetz, Natriumascorbat, Referat, Hausaufgabe, Allgemein zugelassene Zusatzstoffe in Lebensmitteln
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Beschreibung / Inhalt
Das hier beschriebene Dokument befasst sich mit allgemein zugelassenen Zusatzstoffen in Lebensmitteln. Der Autor gibt einen Überblick über die positiv gelisteten 300 Substanzen, die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden dürfen und beschreibt, dass die Zahl aufgrund einer neuen EU-Richtlinie noch erhöht werden wird. Allerdings sind die Risiken und Notwendigkeit der einzelnen Substanzen umstritten. Es wird diskutiert, ob die bei Versuchstieren gewonnenen Daten auf den Menschen übertragbar sind und es fehlen Tests bezüglich Veränderungen bei weiterer Verarbeitung und Wechselwirkungen mit anderen Stoffen. Der Gesetzgeber hat den Grundsatz des Schutzes der menschlichen Gesundheit und hat 1958 im Lebensmittelgesetz festgelegt, dass nur nahrungsfremde Stoffe in einer Positivliste für bestimmte Lebensmittel in einer festgelegten Menge erlaubt sind. Zusatzstoffe dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine technologische Notwendigkeit besteht und sie gesundheitlich unbedenklich sind. Die zugelassenen Stoffe müssen in einem Zutatenverzeichnis aufgeführt werden.

Das Dokument gibt eine Stoffliste der allgemein zugelassenen Zusatzstoffe an. Darunter fallen Kaliumacetat, Natriumacetat, Calciumacetat, Apfelsäure, Natriumascorbat, Calciumcarbonat, Kaliumchloride, Natriumcitrat, Glycerin, Gummi arabicum (Akaziengummi), Natriumlactat, Kaliumlactat und Lecithine. Der Autor nennt auch die Verwendungszwecke dieser Stoffe in verschiedenen Branchen und Produkten. Es werden auch populäre Markennamen als Beispiel genannt, wie Fleischer Exquisit Butter-Sauce, Sprite, Wrigley's Extra, Milka und BLOCK-Schokolade. Der Autor erklärt auch, dass das Vergabeverfahren von Zusatzstoffen im Hinblick auf Verbraucherschutz und Überwachung von den Polizeibehörden durchgeführt wird und dass es in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.

Insgesamt liefert das Dokument einen guten Überblick über allgemein zugelassene Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Es gibt Auskunft darüber, was der Gesetzgeber und die Überwachungsbehörden bezüglich Verbraucherschutz und Gesundheit vorschreiben. Der Autor benennt zudem Vor- und Nachteile von Zusatzstoffen und stellt Fragen bezüglich Risiken und Notwendigkeit der einzelnen Substanzen.
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Auszug aus Referat
Fach: Chemie Allgemein zugelassene Zusatzstoffe in Lebensmitteln Ein Referat von Philipp Schlecht 1. Kurzinformationen über Zusatzstoffe Zur Zeit sind rund 300 Stoffe als Zusatz in Lebensmitteln in Deutschland erlaubt. Nur die in der sogenannten Positivliste registrierten Substanzen dürfen zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden. Künftig wird sich die Zahl der zulässigen Stoffe aufgrund einer europaweit geltenden Zusatzstoff-Global-Richtlinie noch erhöhen. über Risiken und Notwendigkeit der einzelnen Substanzen gehen die Meinungen auseinander. Bevor eine Substanz amtlich zugelassen wird, muss sie eine Reihe von Untersuchungen bestehen. Die Aussagekraft solcher Untersuchungen ist allerdings umstritten. In Frage gestellt wird vor allem, ob die bei Versuchstieren gewonnenen Daten auf den Menschen übertragbar sind. Es fehlen Tests, die feststellen, ob und wie Stoffe sich bei weiterer Verarbeitung, etwa beim Erhitzen, verändern. Auch Wechselwirkungen mit anderen Stoffen bleiben unberücksichtigt. Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung enthält umfangreiche Stofflisten. Sie unterscheidet zwischen allgemein zugelassenen Stoffen und Stoffen, die nur für bestimmte Verwendungszwecke zugelassen sind. Die allgemeine Zulassung gilt nicht für Trinkwasser, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte, Eiprodukte, Speiseeis und Kaugummi. 2. Was sagt der Gesetzgeber? Unser Verbraucherschutzgesetz baut im Wesentlichen auf einem Grundsatz auf: Der Schutz der menschl. ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
1205
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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