Bundesverfassungsgericht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Bundesverfassungsgericht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das Bundesverfassungsgericht in Deutschland. Es wird erklärt, dass das BVG politische Entscheidungen trifft und bis Ende 1998 bereits 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt hat. Das BVG besteht aus zwei Senaten mit je 8 Richtern, die von Bundestag und Bundesrat gewählt werden. Die Richter dürfen weder den Legislative- noch Exekutivorganen des Bundes oder der Länder angehören. Es gibt Regelungen zur Richterwahl, wie z.B. dass die Kandidaten mit einer 2/3-Mehrheit gewählt werden müssen und dass sie für eine Amtszeit von 12 Jahren (maximal bis zum 68. Lebensjahr) gewählt werden und danach nicht wieder wählbar sind. Das BVG wird nicht von sich aus tätig, sondern nur auf Antrag und hat die Rolle des „Hüters der Verfassung“. Die Hauptaufgabe besteht darin, zu prüfen, ob das Handeln politisch-administrativer Akteure verfassungsgemäß ist. Die Tätigkeitsbereiche des Bundesverfassungsgerichtes können in fünf Gruppen eingeteilt werden: Bundesstaatliche Streitigkeiten, Organklagen, Abstrakte und konkrete Normenkontrollen, Verfassungsbeschwerden und sonstige Kompetenzen. Es wird auch die Organisation des BVG beschrieben, sowie die Aufgaben und Befugnisse der beiden Senate. Die Entscheidungen des BVG sind politisch relevant und haben Auswirkungen auf das gesamte Land.
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Auszug aus Referat
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Gliederung: -Allgemeines -Zusammensetzung -Richterwahl -Aufgaben, Zuständigkeit -Organisation -Wahl Allgemeines: Zweifelsohne trifft das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe mit seinen Urteilen politisch relevante Entscheidungen. Allein bis Ende 1998 hat das BVG 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt, allein bis 1990 wurde jedes achte Bundesgesetz überprüft. Die Möglichkeit des Parteiverbots verdeutlicht die politische Relevanz ebenfalls. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten. Zusammensetzung: Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je 8 Richtern. Bundestag und Bundesrat wählen jeweils die Hälfte der Richter beider Senate (Art. 94 I GG). Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts dürfen weder Organen der Legislative noch Organen der Exekutive des Bundes oder der Länder angehören. Richterwahl: - die Richter werden von den Parteien (Bundestagsfraktionen, Bundesregierung, Länderregierungen) vorgeschlagen. - Die Wahl erfolgt immer unmittelbar in einen der beiden Senate (je Senat 8 Richter), die Richter sind danach nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei Befangenheit) austauschbar. - Die Wahl der Hälfte der Richter erfolgt durch den Bundestag in indirekter Wahl (Wahlausschuss aus 12 Mitgliedern des Bundestages), die andere durch den Bundesrat in direkter Wahl. - Die Kandidaten müssen jeweils mit 2 3-Mehrheit gewählt werden. Die soll sicherstellen, ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
616
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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