Sozialistengesetz

Schlagwörter:
Sozialdemokraten, Referat, Hausaufgabe, Sozialistengesetz
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Beschreibung / Inhalt
Es handelt sich um ein Dokument, das das Sozialistengesetz behandelt, das am 21. Oktober 1878 im Deutschen Reich erlassen wurde. Das Gesetz wurde mehrmals verlängert und lief 1890 ab. Es war ein Versuch der Reichsregierung, die Sozialdemokratie als politische Kraft auszuschalten. Das Gesetz ermöglichte den Behörden, sozialistische Vereine, Versammlungen und Druckschriften zu verbieten, den „kleinen Belagerungszustand“ zu verhängen, Sozialdemokraten die Ausübung bestimmter Gewerbe zu untersagen und sie aus ihrem Wohnort auszuweisen, sofern Umsturzbestrebungen nachgewiesen wurden. Das Gesetz hatte zur Folge, dass etwa 900 Sozialdemokraten ausgewiesen wurden, rd. 1000 Jahre Freiheitsstrafen verhängt wurden und über 1300 Druckschriften verboten wurden.

Trotz dieser Maßnahmen und zahlreicher anderer Schikanen verfehlte das Sozialistengesetz seine Wirkung. Die Parteiorganisation blieb im Untergrund tätig und wurde unterstützt durch eine vor allem von der Schweiz aus betriebene publizistische Tätigkeit. So konnte die Wochenzeitung „Der Sozialdemokrat“ zuletzt in einer Auflage von über 10.000 Exemplaren illegal in Deutschland vertrieben werden. Es war entscheidend, dass Sozialdemokraten weiterhin in den Reichstag gewählt werden konnten. Die Partei entwickelte sich während der Geltungsdauer des Gesetzes zur Massenpartei. 1890 verweigerte der Reichstag eine weitere Verlängerung des Sozialistengesetzes. Das Gesetz hat das Verhältnis zwischen der organisierten Arbeiterbewegung und dem Staat nachhaltig vergiftet.
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Auszug aus Referat
Sozialistengesetz nach zwei Attentaten auf Kaiser Wilhelm I., die von Sozialdemokraten nicht zu verantworten waren, am 21. 10. 1878 im Dt. Reich erlassenes, mehrmals verlängertes, 1890 abgelaufenes Gesetz wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie . Das Sozialistengesetz war ein Versuch der Reichsregierung unter Bismarck, die Sozialdemokratie (damalige Parteibezeichnung: Sozialistische Arbeiterpartei Deutschlands) als polit. Kraft auszuschalten. Es gab den Behörden die Möglichkeit, sozialist. Vereine, Versammlungen u. Druckschriften polizeilich zu verbieten, den kleinen Belagerungszustand zu verhängen, Sozialdemokraten die Ausübung bestimmter Gewerbe (z.B. den Betrieb von Gastwirtschaften) zu untersagen u. sie aus ihrem Wohnort auszuweisen, sofern Umsturzbestrebungen nachgewiesen wurden. Als Nachweis genügte praktisch schon die Vermutung solcher Bestrebungen. Aufgrund des Gesetzes wurden etwa 900 Sozialdemokraten nebst Angehörigen aus ihren Heimatorten ausgewiesen, rd. 1000 Jahre Freiheitsstrafen verhängt u. über 1300 period. u. nichtperiod. Druckschriften verboten. Trotz dieser Maßnahmen u. zahlreicher anderer Schikanen verfehlte das Sozialistengesetz seine Wirkung. Die Parteiorganisation blieb im Untergrund tätig, unterstützt durch eine vor allem von der Schweiz aus betriebene publizist. Tätigkeit; so wurde die Wochenzeitung Der Sozialdemokrat zuletzt in einer Auflage von über 10 000 Exemplaren illegal in Dtschld. vertrieben. Entscheidend war, daß ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
202
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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