Rechtskunde - Fragen Antworten

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Rechtskunde - Fragen Antworten
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beinhaltet Informationen zu verschiedenen rechtsrelevanten Themen. Zunächst wird die Rechtsfähigkeit beschrieben und zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden. Des Weiteren werden Einschränkungen der Handlungsfähigkeit natürlicher Personen behandelt und zwischen Geschäfts- und Deliktsfähigkeit unterschieden. Es wird erläutert, was unter Ehe verstanden wird, welche Rechte und Pflichten Ehegatten haben und wie eine letztwillige Erklärung (Testament) aussehen kann. Außerdem gibt es Informationen zur Erbschaft, Einteilung von Sachen und Arten des Eigentums. Abschließend wird die Gültigkeit von Rechtsgeschäften erläutert sowie der Begriff des Schadensersatzes behandelt und die Zuständigkeit der Gerichte erklärt.
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Auszug aus Referat
Rechtskunde Beschreiben Sie die Rechtsfähigkeit Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein Allg.: Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen Personen und Sachen. Sachen sind Objekte des Handels über die nur verfügt wird. Personen werden von der Rechtsordnung Rechte und Pflichten zugeteilt, d.h. sie sind rechtsfähig. Rechtsfähig können 2 Personengruppen sein: natürliche Personen Dies sind alle Menschen (auch Nicht-Staatsbürger) Bsp.: Säugling erbt ein Vermögen und ist somit Eigentümer (d.h. es ist Träger des Eigentumrechts) juristische Personen Dies sind Körperschaften und Sachgesamtheiten Bsp. für juristische Personen öffentlichen Rechts: Bund, Länder, Gemeinden, Kammern. Bsp. für juristische Personen privaten Rechts: Kapitalgesellschaften, Vereine, Fonds. Beschreiben Sie die Handlungsfähigkeit Nicht alle rechtsfähigen Personen sind auch handlungsfähig. Die Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Verhalten Recht und Pflichten zu begründen. Eine juristische Person begründet Recht und Pfllichten durch das Handeln ihrer Organe, z.B. der Bund durch einenbeauftragten Verwaltungsbeamten oder eine AG durch ihren Vorstand. In der Handlungsfähigkeit natürlicher Personen gibt es Einschränkungen aus Schutzgründen (wegen mangelnder geistiger Fähigkeiten und aus Gründen des Alters). Man unterscheidet 2 Arten der Handlungsfähigkeit: Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich erhebliche Willenserklärung abzugeben und somit Geschäfte abzuschließen. Wer nicht (oder ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
3908
Art:
Fachbereichsarbeit
Sprache:
Deutsch
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