Römisches Reich - die politische Ordnung im antiken Rom

Schlagwörter:
Kampf der Plebejer um politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung, Grundzüge der sozialen und politischen Ordnung, das römische Beamtentum, Volksversammlung, Kuriatkomitien, Tributkomitien, Concilium plebis, Magistrat, Senat, die Entwicklung der Demokratie in Rom, Referat, Hausaufgabe, Römisches Reich - die politische Ordnung im antiken Rom
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Referat

Aufgabenverteilung in Rom


Grundzüge der sozialen und politischen Ordnung

  • Das Patriziat bestand aus den Oberhäuptern der reichen Grund besitzenden Familien, den patres familias und ihren Söhnen
  • pater familias besaß eine durch das Sittengesetz eingeschränkte Macht über alle Familienmitglieder
  • patrizischen Familien, die sich auf einen gemeinsamen Stammvater berufen konnten bildeten eine gens
  • Ansehen und Bedeutung der Adeligen Familien hing nicht nur vom Grundbesitz ab, sondern auch von der Zahl ihrer Klienten
  • Unter Klientelwesen versteht man ein Trauerverhältnis auf Gegenseitigkeit
  • Oberhäupter der patrizischen Familien hatten Sitz und Stimme in der Volksversammlung und im Senat -> war während der Monarchie ein Beratungsorgan des Königs
  • es gab noch eine zweite Gruppe römischer Bürger -> die Plebejer
    Diese waren frei, besaßen jedoch keine politischen Mitbestimmungsrechte
    • Zu denen zählten unabhängige Bauern, wohlhabende Bürger, sowie Handwerker und Händler in Rom
  • Nach Entmachtung des etruskischen Königtums hatte sich an der politischen und sozialen Struktur wenig geändert
  • Senat übertrug Regierungsgewalt -> aber auf ein Jahr begrenzt


Kampf der Plebejer um politische und gesellschaftliche Gleichberechtigung

  • Grund:
    • Änderung der Schlachtordnung in den Kriegen des frühen 5. Jahrhunderts
    • Einzelkampf der Adeligen mit Streitwagen wurde abgelöst von der Schlachtreihe der Schwerbewaffneten
    • man benötigte für den Waffendienst die plebejischen Bauern
  • wehrpflichtig war nur, wer Besitz zu verteidigen hatte und die benötigte Kriegsausrüstung selbst bezahlen konnte
  • Wohlhabenden Plebejer politische und gesellschaftliche Gleichstellung mit Patriziern
  • ärmere plebejische Bauern hatten allerdings andere Sorgen, viele waren verschuldet -> gerieten in Schuldknechtschaft -> verloren dadurch ihre Freiheit und wurden als rechtslose Arbeitskräfte (Sklaven) auf dem Hof des Gläubigers eingesetzt 

    Plebejer riefen eine eigene, nach lokalen Bezirken (tribus) gegliederte
    Volksversammlung (concilium plebis) -> wählten zwei (später zehn) Volkstribunen (tribuni plebis)
  • letztere Volkstribune hatten die Aufgabe, von patrizischer Willkür bedrohten Standesgenossen zu Hilfe zu kommen und ihre Verhaftung oder Bestrafung zu verbieten (Vetorecht)
  • Versammlungen und Tribunat waren von nun an wirksame Faktoren im politischen Leben gebunden
  • Forderungen der Plebs:
    • Beseitigung der bestehenden Rechtsunsicherheit
    • Aufhebung des Eheverbots zwischen Patriziern und Plebejern -> war ein Schritt zur privatrechtlichen Gleichstellung (um 445 v.Chr.)
    • Die Plebejer erhoben danach erneut die Forderungen nach der Teilnahme am politischen Regiment
    • Patrizier mussten diesem zustimmen -> Alleinregierung eines Plebejers zu verhindern, schufen sie für Staatsführung das Konsulat
    • Einer der beiden Konsuln durfte der Plebejer sein, der anderen musste Patrizier sein
    • Auch andere Ämter waren für Angehörige der Plebs offen
  • Eine neue politische Elite als Ergebnis der Ständekämpfe
    • Trotz der Auseinandersetzungen ist das ist das Ergebnis der Ständekämpfe geprägt vom Gedanken des Ausgleichs zwischen beiden Ständen
    • Politische Forderungen der Plebejer konnten durch ihre Aufnahme in staatliche Ämterhierarchie, soziale Forderungen durch Zuteilung der eroberten Landes vorerst befriedigt werden
    • Plebejer konnten auch nach dem Konsulatsjahr in Senat eintreten, jedoch nur wenige erreichten das Amt
  • Grundlagen der Verfassung nach den Ständekämpfen
    • Rom besaß nie eine geschriebene Verfassung
    • Fundament des Staates war die Beamtenschaft
    • Ämter -> bis in die Kaiserzeit unbesoldet -> konnten nur wohlhabende Bürger sich zur Wahl stellen
    • es galten Wahlrechtprinzipien: Annuität und Kollegialität
    • Annuität:
      • bedeutet Begrenzung der Amtszeit auf ein Jahr
    • Kollegialität: für jedes Amt zwei Gleichberechtigte Beamte vor
    • Dabei konnte der eine Beamte Amtshandlung seines Kollegen unterbinden (Interzessionsrecht ) 
Das römische Beamtentum

Konsuln
Ranghöchste Beamte
Besaßen uneingeschränkte zivile und militärische Macht im Staat
Beriefen und leiteten die Volksversammlung und Senatssitzung
Hatten für die Durchführung der Gesetze sorge zu tragen
Prätoren
Überwachten die Rechtsprechung in Rom
Besaßen auch die Vollmacht des Imperiums
wenn beide Konsul die Stadt verließen, konnten die Prätoren Konsuln werden
Ädilen
Aufsicht über die Staatstempel und Sorge für öffentliche Ordnung anvertraut
Hatten die in Rom so beliebten Spiele zu organisieren
Quästoren
Unterste Rang in der Beamtenlaufbahn
Verwaltung der Staatskasse
Zensoren
Wahl der Zensoren -> alle 5 Jahre für 18. Monate
In dieser Zeit alle römischen Bürger nach ihrem Vermögensstand in eine Zenturie (Hundertschaft) einteilen
Meist ehemalige Konsuln
Diktator
In Zeiten Schwerster Gefahr für den Staat
Wurde von einem Konsuln zum Diktator ernannt für 6.Monate
Alle Bürger hatten bedingungslos unterzuordnen

  • die meisten Ämter wurden in einer bestimmten Reihenfolge und zu einem festgesetzen Mindestalter übernommen
  • Weg zum Konsul (mit 43 Jahren) -> zunächst über das Amt des Quästors (30 Jahre) den eines Prätors (ab 40 Jahren)
  • Nach 10 Jahren konnte man sich zum zweiten Mal um das Amt des Konsulats bewerben 


Die Volksversammlung

  • alle erwachsenen Männer zugelassen, die Bürgerrechte besaßen
  • Besonderheit der römischen Volksversammlung: Bürger nicht als Individuen, sondern als Gruppe abstimmen
  • jede Gruppe hatte nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Mitglieder
  • Gab mehrere Formen der Volksversammlung -> basierten auf Zuordnungskriterien
  • gentilizische Ordnungsprinzip der Kuriatkomitien
  • timokratische Ordnungsprinzip der Zenturiatskomitien
  • territoriale Ordnungsprinzip der Tributkomitien


Kuriatkomitien:

  • Versammlungsform der Königszeit -> die gentes Roms in 30 Kurien zusammengetreten waren -> je 10 aus den drei Stadtbezirken (tribus)
  • behielten das Recht die Amtsgewalt der höheren Beamten zu bestätigen
  • In den ersten Jahren der Auseinandersetzung zwischen Patriziern und Plebejern wurde Heeresversammlung als neue Volksversammlung eingerichtet
  • Hier besaßen die Plebejer Stimmrecht
  • Römischen Bürger entsprechend ihrem Besitz in 5 Vermögensklassen zugeordnet und auf 193 Zenturien, die Abstimmungskörper, aufgeteilt
  • Obersten Vermögensklassen eine ungleich größere Anzahl an Zenturien
  • Ander Spitze standen 18 Zenturien Reiter, darunter 80 Zenturien reicher Bürgern
  • Beide Gruppen hatten zusammen eine Mehrheit bei der Abstimmung
  • An letzer Stelle gab es die Proletarier -> verfügten nur über eine Stimme auch wenn sie genauso viele Mitglieder gehabt haben wie alle anderen 192 Zenturien zusammen 


Tributkomitien:

  • Bürger innerhalb der 35 Bezirke, in die das römische Staatsgebiet eingeteilt war, stimmberechtigt
  • in die Bürgerlisten der vier Stadttribus wurde die gesamte ärmere Bevölkerung eingeschrieben
  • während die 31 Landtribus zahlenmäßig viel kleineren Besitzbürgertum vorbehalten blieben -> Proletarier waren benachteiligt 


Concilium plebis:

  • nach tribus Gegliedert
  • durch diese Volksversammlungen wurden die meisten Gesetze seit 287 v.Chr. verabschiedet
  • das Volk durfte von sich aus nicht aktiv werden
  • leitende Beamte waren befugt, Anträge zu stellen oder Kandidaten zur Wahl zu präsentieren
  • bei Abstimmungen oder Wahlen konnte sie entweder zustimmen oder ablehnen


Magistrat:

  • wenn er mit der Abstimmung nicht zufrieden war musste er es nicht verkünden„³ hatte das Recht Abstimmungsvorgang beliebig oft wiederhohlen zu lassen


Der Senat

  • „Versammlung der Alten“ umfasste 300 Mitglieder
  • Im Laufe der Zeit erwarb jeder Beamte nach einem Amtsjahr ein Anrecht auf einen Senatssitz
  • Aufgaben:
    • Außenpolitik, Empfang der ausländischer Gesandtschaften, bei Einsetzung von Provinzstatthaltern und der Verlängerung ihrer Amtsgewalt
    • Gab seine Stellungnahme zu Verträgen, zu Kriegserklärungen und Friedensbeschlüssen
    • zuständig für die innere Ruhe und Ordnung 

 

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