Euthanasie (Sterbehilfe) - Hilfe und Unterstützung im Sterben

Schlagwörter:
Euthanasie im Nationalsozialismus, terminale Sedierung, Pro und Contra der Sterbehilfe, Grundgesetz, passive und aktive Sterbehilfe, aktiven Tötung sterbender oder schwerstkranker Menschen, Referat, Hausaufgabe, Euthanasie (Sterbehilfe) - Hilfe und Unterstützung im Sterben
Themengleiche Dokumente anzeigen

Referat

Euthanasie

Euthanasie (Definition: griechisch - schöner Tod - schnell, leicht, schmerzlos)
Mit Euthanasie bezeichnet man die aktive Sterbehilfe. Euthanasie ist die Beschleunigung oder Vorverlegung eines Sterbevorgangs auf Verlangen des Betroffenen. Sie bezeichnet die Erleichterung des Sterbens, oder die Herbeiführung des Todes beispielsweise bei unheilbaren Krankheiten durch Medikamente, die Schmerzen lindern. Während des Nationalsozialismus wurde Euthanasie so verstanden, dass alles menschliche Leben, das als lebensunwert betrachtet wurde, vernichtet wurde. Heutzutage ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland verboten. Jedoch findet sie laut Aussage des Niederländers Dr. Ben Crul unter der Hand auch in europäischen Ländern noch statt. Hier wird von der “terminalen Sedierung” gesprochen. Die Sterbenden werden mit schmerzlindernden Medikamenten so Bewusstseinsfern gehalten, dass sie einschlafen, und nicht wieder aufwachen.

Es gibt verschiedene Formen der Sterbehilfe. Da wäre zunächst die passive Sterbehilfe worunter man den Verzicht auf Lebensverlängernde Maßnahmen beim Sterben versteht. Diese ist beispielsweise in Österreich rechtlich erlaubt. Wenn der Patient dies aktuell betont hat, oder er eine gültige Vollmacht an eine Person seines Vertrauens geschrieben hat, kann der Arzt alle Lebensverlängernden Maßnahmen einstellen. Eine weitere Form ist die aktive indirekte Sterbehilfe, bei jener der Sterbende schmerzlindernde Medikamente erhält, selbst wenn dadurch der Sterbevorgang verkürzt wird. Diese Form der Sterbehilfe ist rechtlich erlaubt. Unter der aktiven direkten Sterbehilfe versteht man jene Maßnahmen, die zum Ziel das Töten eines Menschen hat. Aktive direkte Sterbehilfe ist rechtlich strikt verboten!

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat im Dezember 2000 eine Umfrage gestartet, bei der herauskam, dass rund zwei Drittel der Deutschen, also 64%, die aktive Sterbehilfe per Gesetz befürworten würden. Für mich stellt sich nun die Frage, was für, und was gegen die aktive Sterbehilfe spricht. Bei der aktiven Sterbehilfe haben Menschen die Möglichkeit, in Würde zu sterben, weil der Sterbende nicht länger hilflos an Apparate gefesselt sein muss, sich nicht länger quälen braucht, und nicht weiter unter schweren Schmerzen zu leiden hat. Der Sterbende kann also vom Arzt durch eine “Giftspritze” von seinen Leiden erlöst werden, und bei den Angehörigen in guter Erinnerung bleiben.

Der Sterbende kann, wenn er selber noch dazu im Stande ist, seinen Todeszeitpunkt selbst bestimmen, und den Ärzten somit erlauben, die Medizinischen Apparate abzuschalten. Hier gibt es auch die Möglichkeit, einer Person im Vorfeld eine Vollmacht zu schreiben, die natürlich möglichst von einem Notar beglaubigt sein sollte. So muss keine andere “fremde” Peron über den Todeszeitpunkt des Kranken bestimmen. Der Sterbende kann sich also selber aussuchen, wann er sterben möchte, um nicht den Schmerzen und Qualen ausgeliefert sein zu müssen.

Ein weiterer Aspekt für die aktive Sterbehilfe wäre der Finanzielle. Jeder, der einmal im Krankenhaus oder bei einem Arzt eine Rechnung bezahlen musste, weiß, wie teuer es ist, auch nur eine kleine Behandlung zu bezahlen. Einen Sterbenden am Leben zu erhalten ist sehr aufwendig, also auch sehr teuer. Diese Kosten belasten das Gesundheitssystem der Bundesrepublik, und stellen andere Heilmaßnahmen in den Hintergrund. Eine Giftspritze wäre eine billigere Möglichkeit, dem Patienten das Sterben zu ermöglichen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal daran erinnern, dass aktive Sterbehilfe in Deutschland gesetzlich verboten ist, und dieses lediglich Thesen sind, was für und was gegen die aktive Sterbehilfe spricht.

Allein die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe könnte viele Deutsche dazu verführen, dies auch durchzuführen. Dabei ist es bei fast allen Sterbenden nicht absehbar, ob nicht doch noch ein Wandel geschieht, und der Patient aus einem möglichen Koma wieder erwacht, auch wenn die Heilungschancen nicht sehr hoch sind. Es müsste demnach gewährleistet sein, dass sich der Sterbende den Tod selbst herbeisehnt, also bereit ist zu sterben, und seine Krankheit absolut keine einzige Heilungschance mehr aufweist. Es stellt sich die Frage, ob Menschen mit spontanen Kurzschlussreaktionen, Menschen, deren Sterbewunsch eigentlich ein Hilferuf ist, Jugendliche, die mit einer Situation überfordert sind, Kranke mit unerträglichen Schmerzen wegen falscher Behandlung von denen, die wirklich sterben wollen zu unterscheiden sind.

Das gleiche Problem zeigt sich bei den Personen, von denen geglaubt wird, dass sie nie wieder gesund werden, so genannte Tot-Erklärte. Niemand kann eine absolut hundertprozentig stimmende Prognose darüber geben, ob der Betroffene nicht doch noch einmal Lebensmut zeigt, alle Kräfte sammelt, und wieder zu sich kommt. Durch die aktive direkte Sterbehilfe wäre dem Betroffenen jede Chance genommen, weiterzuleben.

Im §1 Art. 2 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes steht geschrieben:
“Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

In diesem Gesetz ist fest verankert, dass niemand das Recht hat, über das Leben eines anderen zu bestimmen. Jedes Leben wird als lebenswert betrachtet.
Ebenso steht im §1 Art. 1 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes dass die Würde des Menschen unantastbar ist. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Sollte ich jemals in die Situation kommen, dass es ungewiss ist, ob ich je wieder so leben kann wie zuvor, ich an etliche Apparate gefesselt bin, und/oder mein Leben nur noch von Medikamenten bestimmt ist, würde ich mir wünschen, meinem Leben ein Ende setzen zu können. Ich kann mir vorstellen, dass viele Menschen darunter leiden würden, mich so zu sehen, und sie sich nach und nach mehr von mir distanzieren würden. Es ist sicher nicht schön mit anzusehen, wie ein Mensch sich quält, weil er nicht mehr selbstständig atmet, oder nur noch durch Medikamente das Leben ertragen kann. Deshalb bin ich der Meinung, dass jeder Mensch über sein eigenes Leben und über seinen eigenen Tod selbst bestimmen darf, wobei es natürlich einige Einschränkungen und Bedingungen zu beachten gilt. Ein gesunder Mensch, der nicht mehr leben möchte, kann seinem Leben selbst ein Ende bereiten, und den Freitod wählen. Ein Mensch, der nicht einmal mehr selbstständig atmen kann, kann diese Entscheidung vielleicht treffen, sie aber nicht an sich selbst durchführen.

Hat der Sterbende einer Person eine Vollmacht geschrieben, sollte der behandelnde Arzt meiner Meinung nach die Lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen, und dem Sterbenden den letzten Wunsch erfüllen. Ein Problem, dass ich in der Sache mit der Vollmacht sehe, ist das Erbe, welches den Bevollmächtigten und die Angehörigen des Sterbenden beeinflussen könnte. Ich denke jedoch, dass immer individuell gehandelt werden muss. Ein Kompromiss zur aktiven Sterbehilfe wäre die aktive Sterbebegleitung in einem Hospiz. Dort können Menschen, die kurz vor ihrem Ableben sind noch einige schöne Momente erleben, unerledigtes in Ruhe erledigen, sich mit zerstrittenen Personen wieder versöhnen und in Frieden Abschied nehmen. In Hospizen werden keine Lebensverlängernden Maßnahmen getroffen. Hospize haben sich zur Aufgabe gemacht, den Menschen mit schmerzlindernden Mitteln zu helfen, sie schließen jedoch jegliche Form der Lebensverlängerung aus.

Der Sterbende und seine Angehörigen und Freunde sollen in der Endphase seines Lebens nicht abgeschoben werden, oder allein gelassen werden. Deshalb bieten Hospize den Sterbenden und den Angehörigen eine aktive Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe an.

Die Hospizbewegung hat sich zur Aufgabe gemacht, dem Menschen die Angst vor dem Sterben zu nehmen. So kann dem Sterbenden Geborgenheit geboten werden, und er kann sich in seinen sozialen Beziehungen beruhigt zurücklehnen. Eine weitere Aufgabe von Hospizen ist, dass die Patienten ihre Behandlungsform mehr oder weniger, soweit sie es selbst noch können, selber bestimmen. Der Sterbende wird als Mensch gesehen. Unabhängig von seiner sozialen und materiellen Situation und seinem religiösen Standpunkt. Es gibt verschiedene Arten der Sterbebegleitung. Zum einen wäre da die ambulante Hospizarbeit. Dem Sterbenden kann dort ein Sterben in seiner gewohnten Umgebung geboten werden. Bei der teilstationären Hospizarbeit hat der sterbende die Möglichkeit, den Pflegedienst tagsüber in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil hierbei ist, dass pflegende Angehörige tagsüber die Möglichkeit haben, anderen Beschäftigungen nachzugehen. In der stationären Hospizarbeit werden häufig die Menschen begleitet, denen es nicht mehr möglich ist, einen teilstationären Dienst in Anspruch zu nehmen, und die einer Behandlung im Krankenhaus nicht mehr bedürfen.

Ich bin der Meinung, dass ein Hospiz ein geeigneter Mittelweg zwischen dem Pro und dem Contra der Sterbehilfe ist.

Folgende Referate könnten Dich ebenfalls interessieren:

Die nachfolgenden Dokumente passen thematisch zu dem von Dir aufgerufenen Referat:

Zurück