Europäische Union - Bedeutung und Anlass der Regierungskonferenz im Jahr 1996

Schlagwörter:
Maastricht, Maastrichter Vertrag, Einberufung der Regierungskonferenz, EU, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union - Bedeutung und Anlass der Regierungskonferenz im Jahr 1996
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Referat

Regierungskonferenz

1. Was ist die Regierungskonferenz?
Bei der Regierungskonferenz handelt es sich um Verhandlungen zwischen den Regierungen der 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im Hinblick auf eine Revision des im Februar 1992 unterzeichneten Maastrichter Vertrags. Die Regierungskonferenz wurde am 29. März 1996 in Turin eröffnet.


2. Worum geht es bei der Regierungskonferenz?
Die Europäische Union sieht sich in den nächsten vier Jahren vor gewaltige Herausforderungen gestellt, denen sie in vielen Fällen nur gewachsen sein wird, wenn die Regierungskonferenz ein Erfolg ist. Bis zum Jahr 2000 muss Europa: Eine einheitliche Währung einführen (bis zum 1. Januar 1999); die Mechanismen und Politiken der EU neu gestalten, damit sie auch in einer erweiterten Union von vielleicht bis zu 27 Mitgliedern funktionsfähig sind (die Beitrittsverfahren für einige mittel und osteuropäische Staaten werden sechs Monate nach Abschluss der Regierungskonferenz eingeleitet);Leitlinien für den Bereich der Verteidigung
beschließen und festlegen, wie es mit einer Außen und Verteidigungspolitik, die es gestattet, eher zu agieren als zu reagieren, auf der Weltbühne seinen Einfluss geltend machen kann; einen neuen Finanzrahmen für die Union abstecken.


3. Wozu eine Regierungskonferenz?
Ursprünglicher Anlass für die Abhaltung einer Regierungskonferenz 1996 war, das in Maastricht begonnene Projekt der Schaffung der Europäischen Union zu vollenden. In Artikel B des Maastrichter Vertrags sind die Gründe für die Einberufung der Regierungskonferenz 1996 niedergelegt. Danach wird mit der Revision des Vertrags der Zweck verfolgt, die bisherigen Errungenschaften zu wahren und weiterzuentwickeln, "wobei (...) geprüft wird, inwieweit die durch diesen Vertrag eingeführten Politiken und Formen der Zusammenarbeit mit dem Ziel zu revidieren sind, die Wirksamkeit der Mechanismen und Organe der Gemeinschaft sicherzustellen". Im Mittelpunkt der Regierungskonferenz 1996 sollten ursprünglich wie im Maastrichter Vertrag vorgesehen-einige Themen stehen, die für die damaligen zwölf Mitgliedstaaten von Belang waren. Seit dem Fall der Berliner Mauer, der Befreiung Osteuropas und der Flut von Beitrittsanträgen, die die unmittelbare Folge war, sieht die Tagesordnung der Regierungskonferenz jedoch völlig anders aus. Die Erweiterung der Union liegt nicht mehr in allzu weiter Ferne. Derzeit haben bereits zwölf Staaten die Mitgliedschaft beantragt oder werden es in Kürze tun: Zypern und Malta, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn. Das institutionelle Gefüge der EU bedarf nun einer tief greifenden Reform, damit die neuen Mitgliedstaaten aufgenommen werden können, ohne dass die Mechanismen lahm gelegt werden. Es darf wie es einer der Regierungschefs formuliert hat nicht so weit kommen, dass der letzte Kandidat zu etwas beitritt, das es schon gar nicht mehr gibt. In den vergangenen Jahren ist man sich zunehmend deutlicher bewusst geworden, dass die beunruhigende Kluft zwischen den Entscheidungsträgern und der Wählerschaft in der EU und ihren Mitgliedstaaten überbrückt werden muss. Es ist nun allgemein anerkannt, dass die Organe der EU in Zukunft den Erfordernissen ihrer Bürger besser gerecht werden sowie offener, transparenter und politisch verantwortlicher sein müssen. 

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