Europäische Union - Ziele, Aufbau und Einigung der EU

Schlagwörter:
der Rat, die Kommission, das Europaparlament, der Gerichtshof, der Rechnungshof, Sitz der EU, Einigung, Referat, Hausaufgabe, Europäische Union - Ziele, Aufbau und Einigung der EU
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Referat

Die Europäische Union – EU

Die Europäische Union besteht seit ungefähr 50 Jahren. Damals schlossen sich 6 europäische Länder zur EU zusammen: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande). Seither wurde die EU 4-mal erweitert. Heute gehören ihr 15 Staaten an (die sechs Gründerstaaten + Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich, Finnland und Schweden)
Österreich ist seit 1995 Mitglied der EU.

Die EU bereitet sich seit dem letzten Jahr darauf vor, 12 weitere Mitgliedsstaaten aufzunehmen: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern)


Ziele der EU

  • Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten für einen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt. Es gibt keine Grenzen mehr zwischen den Staaten.
  • Es gibt keinen Zoll mehr, d. h. Waren können frei zwischen den Ländern gekauft und verkauft werden.
  • Ab 2002 gibt es eine gemeinsame Währung: den EURO


Symbole der EU
Durch die Symbole wird die Europäische Union als politische Einheit erkennbar:

  • Flagge: Kreis mit zwölf gelben Sternen auf blauem Hintergrund (Die Zahl zwölf ist Sinnbild für Vollkommenheit und Einheit)
  • Europa-Hymne: Hymne an die Freude aus der Neunten Symphonie von Beethoven
  • Europatag: Am 9. Mai wird der Europatag begangen


Wie ist die EU organisiert?
Die EU besteht aus 5 Organen: dem EU-Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof.


Der Rat:
alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten


Die Kommission:
Insgesamt gibt es 20 Kommissare, der Präsident ist Romano Prodi. Für Österreich ist das Franz Fischler als Kommissar in Brüssel, er ist Kommissar für Landwirtschaft. Die Kommission ist unabhängig und vertritt die gemeinsamen europäischen Interessen gegenüber den Mitgliedstaaten. Sie schlagen Gesetze vor, die dann dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.


Das Europaparlament:
Das Europaparlament vertritt die Interessen der Bürger der Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten zum Europaparlament sind direkt gewählt. Österreich ist mit 21 Abgeordneten im EP vertreten. Aus dem Burgenland kommt Christa Prets, die vorher Landesrätin für Kultur in Eisenstadt war. Im Europaparlament sitzen 626 Abgeordneten aus 15 verschiedenen Staaten. Deshalb gibt es im Parlament 15 Amtssprachen. Es wird alles in 15 Sprachen übersetzt und bei Abstimmungen und Konferenzen simultan gedolmetscht. Im Europaparlament wird über Gesetze abgestimmt.


Der Gerichtshof:
Sorgt für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts (Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, Einzelpersonen und der EU usw.)

 
Der Rechnungshof:
Prüft, ob die Einnahmen und Ausgaben des Gemeinschaftshaushaltes rechtmäßig und in Ordnung sind.


Sitz der EU
Die Zentrale der EU ist in Brüssel, der Hauptstadt Belgiens. Das Europaparlament hat aber auch einen Sitz in Strassburg, wo die Abstimmungen erfolgen.


Einigung
Der Integrationsprozess in Europa ist einer der wichtigsten politischen Prozesse der letzten Jahre. Hierbei werden jedoch wichtige Fragen aufgeworfen, die den bundesdeutschen Föderalismus stark betreffen. Die wichtigste scheint jedoch die, der Kompetenzverluste der Länder innerhalb der EG zu sein und wie sie kompensiert werden können. Ein Mittel dieses Problem der Länder in Angriff zu nehmen, sind die Kooperationen mit
anderen Regionen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Jedoch muss man hier den unterschiedlichen Stellenwert der Regionen berücksichtigen. Zum einen gibt es die Glieder föderativer Staaten wie in Österreich, Belgien oder Deutschland. Zum anderen gibt es Regionen deren politische Freiräume höchst unterschiedlich sind und bei denen eine große Disparität zwischen dem Grad der Autonomie besteht. Besonders wichtig sind diese Regionen für die deutschen Bundesländer als Mitstreiter um Beteiligungsrechte auf europäischer Ebene zu sichern oder auch als direkte Kooperationspartner der deutschen Länder.

Damit sollen vor allem gemeinsam übergeordnete Ziele erreicht werden. Besonders in Regionen in denen politische, ökonomische wie auch kulturelle Defizite herrschen, können diese Defizite gemeinsam überwunden werden. Mann muss aber auch betrachten, wie die deutschen Länder auf den Integrationsprozess weiter Einfluss nehmen wollen, trotz dem Verlust der Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund eben dieser Integration. Dies betrifft aber auch alle anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit Abschluss der „Römischen Verträge“ im Jahr 1957 wurden nationale Zuständigkeiten auf die EG übertragen. Hierbei wurden auch reine Landeskompetenzen auf die EG Übertagen.

Dies konnten die Länder abschwächen, indem sie sich innerstaatliche Mitwirkungsrechte im Laufe des Integrationsprozesses sicherten. Jedoch bleibt Art. 24 Abs. 1GG das Hauptproblem der Länder. Er besagt, dass der Bund das Recht hat, per Gesetz, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen. Dadurch ist es der Bundesregierung möglich, über die europäische Normsetzung Einfluss auf innerstaatliche Kompetenzen zu nehmen, die ihr normalerweise nicht zugestanden hätten. Dies geschah z.B. In den Bereichen Hochschule, Berufsbildung, Umweltschutz und Verkehrswirtschaft, als die Bundesregierung diese Hoheitsrechte der Länder auf die EG übertrug. Jedoch sind diese Kompetenzübertragungen nicht immer so einschneidend.

Im kulturellen Bereich sind die Kompetenzen z.B. auf Fördermaßnahmen begrenzt, was nicht sehr negativ ist in anbetracht leerer Landeskassen. Nichts desto trotz handelt es sich bei dieser Übertragung der Kompetenzen auf die EG um nichts anderes als um einen Eingriff in die bundesstaatliche Kompetenzordnung, der mit einer Verfassungsänderung gleichzustellen ist. Ein weiterer Rückschlag für die Länderkompetenzen können die sekundären Gemeinschaftsrechte sein. Sie verlagern die Landeskompetenzen weiter auf die EG Ebene, durch das von den Organen der EG geschaffene Recht. Diese Gesetzesähnlichen Rechtsakte, die über jedem nationalen Recht stehen, wurden vor allem in der Agrarstruktur, der Weinmarktordnung, dem Finanzwesen, dem Bildungswesen und auch wieder in der Kulturpolitik angewandt.

Natürlich bemühten sich die deutschen Länder auch auf andere Art und Weise Einfluss auf den europäischen Einigungsprozess Einfluss zu nehmen. Die Länder versuchten im Vorfeld der Bestätigung der Rechtswirksamkeit des „Schuhman-Plans“, über den Bundesrat an der internen deutschen Willensbildung im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit mitzuwirken. Das Land Nordrhein-Westfalen brachte dazu 1951 einen Initiativantrag beim Bundesrat ein, der vorsah dem Bundesrat Weisungsbefugnisse gegenüber den Vertretern der Bundesrepublik im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu erteilen. Diese Initiative scheiterte allerdings am geringen Interesse der anderen Länder bei dieser speziellen Materie. Die Länder erhielten zwar in dem Zusammenhang von der Bundesregierung die allgemeine Zusage, dass sie bei außenpolitischen Fragen, die die Länder betreffen, informiert werden und auch angehört werden, aber eine tatsächliche Ausweitung ihrer Rechte war damit eigentlich nicht verbunden. Dieses Informationsrecht war und ist nämlich schon in Art. 53 GG festgehalten. Auch das Zustimmungsgesetz zu den schon erwähnten „Römischen Verträge“ aus dem Jahr 1957 brachte nicht den erhofften Erfolg für die Länder. Trotz intensiver Bemühungen der Länder blieb es lediglich bei der Verpflichtung der Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat über die Entwicklung in den europäischen Gremien zu informieren.

Ein weiteres Bemühen der Länder um die Verankerung von Beteiligungsrechten fand im Zuge der Verhandlungen um die Einheitliche Europäische Akte (EEA) statt. Die Mehrzahl der Länder warnte vor einer weiteren Übertragung von Zuständigkeiten auf die Europäische Ebene und damit vor einem weiteren Eingriff in die Handlungsfreiheit und Eigenständigkeit der Länder. Jedoch gelang es den Ländern hier, trotz temporärer Unstimmigkeiten während der Verhandlungen mit dem Bund, ihre Beteiligungsrechte fest zu verankern. Mit der Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte gelang es den deutschen Ländern erstmals ihre Kompetenzverluste infolge der europäischen Integration durch Mitwirkungsrechte zu kompensieren. Dies stärkte die Stellung der Länder und gab ihnen Zuversicht für weitere Maßnahmen, die den Kompetenzverlusten entgegensteuern sollen. Dies geschah infolge der bundesdeutschen Begleitgesetze zum Vertrag über die Europäische Union von 1992. Hier wurden die Mitwirkungsrechte der deutschen Länder in europäischen Angelegenheiten weiter ausgebaut. Dieses Mal wurden Kompetenzverluste in den Bereichen der Innen- und Justizpolitik, der Bildungs- und Kulturpolitik sowie der Umweltpolitik kompensiert.

Weitere Maßnahmen der Länder im Zuge der Maastrichter Verhandlungen waren frühzeitiges Eingreifen, dass nicht wie bei der EEA die Bundesregierung die Länder durch eine zögerliche Informationspolitik vor vollendete Tatsachen stellt. Bei diesen Verhandlungen sprachen sich die Ministerpräsidenten eindeutig für eine föderative Struktur der Europäischen Union aus. Eine föderale Struktur sollte nicht nur Im Verhältnis der EG zu den Mitgliedsstaaten bestehen, sondern auch die Förderung des Aufbaus einer staatlichen Ebene unterhalb derjenigen der Mitgliedsstaaten. Wenn diese Forderungen durchgesetzt werden könnten würden sich die deutschen Länder somit in einer gestärkten Situation befinden Aufgrund des deutschen föderalen Systems mit dem sie vertraut sind und Erfahrung haben.

Wenn man jetzt wieder zur Ausgangsfrage zurückkehrt und betrachtet ob die Kompetenzverluste der Länder kompensiert werden konnte, muss vor allem auf die Ergebnisse der Maastrichter Verhandlungen geschaut werden. Die bereits erlittenen Kompetenzverluste der Länder und Regionen durch die Beteiligung eben dieser an der Gesetzgebung der EG auszugleichen gehörte, für die deutschen Länder, zu den wichtigsten Zielen im Vorfeld der Maastrichter Verhandlungen. Dies geschah zwar nicht wie ursprünglich geplant in Form eines völlig unabhängigen Regionalrates, der ausschließlich aus Vertretern der dritten Ebene bestehen sollte, sondern in Form eines beratenen Ausschuss aus Vertretern der Regionalen und lokalen Gebietskörperschaften. Ein weiterer Erfolg der Länder bei den Verhandlungen war die Verankerung des Subsidiaritätsprinzips. Dies sollte die Länder vor einer weitreichenden Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene schützen. Dieses Prinzip sagt aus, dass die Länder, selber Angelegenheiten regeln sollen in denen sie kompetenter und sachgerechter agieren können als die Organe auf europäischer Ebene. Des Weiteren konnten die deutschen Länder Rechte durch Kooperationen mit anderen Regionen von europäischen Mitgliedsstaaten sichern. Auch war die Sicherung der Mitwirkungsrechte auf den Integrationsprozess für die Länder ein kleiner Erfolg nach der Unterzeichnung der „Römischen Verträge“. Wenn man jetzt noch die Beteiligungsrechte, die in Folge mit den Verhandlungen um die Einheitliche Europäische Akte gewonnen wurden und die Mitwirkungsrechte, die 1992 erworben wurden, ins Sichtfeld mit einbezieht, kann eine doch halbwegs positive Schlussfolgerung das Ergebnis sein. Trotz drastischer politischer Veränderungen in Europa, dem Zusammenwachsen von den europäischen Ländern zur europäischen Union, konnten die deutschen Länder ihren Kompetenzverluste doch in überschaubaren Grenzen halten. Auch wenn im kulturellen Bereich z.B. durch Fördermittel positive Ergebnisse zustande kommen können, ist es doch im Großen und Ganzen positiv zu bewerten, das die Länder in bestimmten bereichen weiterhin Befugnisse besitzen, die die, von der Kompetenz her weit entfernten, Organe der Europäischen Union nicht bürgernah genug ausführen können.

Trotz eines Gemeinsamen Europas sollte der Großteil der Kompetenzen in Länderhand bleiben.


Quellenverzeichnis:

  • Laufer, Heinz/ Münch, Ursula: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland.
    Opladen: Leske und Budrich 1998
  • www.Bundesregierung.de
  • Microsoft Encarta Enzyklopädie 2004
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