Europäische Union - die Osterweiterung (Motive, Chancen und Risiken)

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Referat

EU - Osterweiterung - Motive, Chancen und Risiken

Der Weg zur Politischen Union - Europäische Union (EU)

Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union war der Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1957 der Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt. Der Vertrag über die Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Er hat eine zentrale Botschaft: Die EU soll mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft sein. Die EU- Mitgliedstaaten wollen die Politische Union Europas.

Aufgaben des Vertrags:

  • Stärkt das Europäische Parlament und die Demokratie in Europa;
  • Führt die Bürger durch die Einführung der Unionsbürgerschaft näher an Europa heran;
  • Regelt das Zusammenwirken der Staaten und Regionen in Europa;
  • Setzt die Rahmenbedingungen für eine Wirtschafts- und Währungsunion;
  • Schafft die Grundlagen für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;
  • Legt den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der Innen- und Justizpolitik

Die Europäische Union bilden heute: Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Österreich, Schweden und Spanien.


Eine neue Erweiterungsrunde:
Die Europäische Union – und vorher die Europäischen Gemeinschaften – ist für alle europäischen Staaten offen. Bis heute haben vier Erweiterungsrunden stattgefunden: 1973, 1981, 1986 und 1995. Eine neue Runde ist deshalb nichts prinzipiell Neues. Der bevorstehende Beitritt unterscheidet sich jedoch in seinem Umfang und in seiner politischen und wirtschaftlichen Dimension von den bisherigen Runden. Zum ersten Mal werden - sieht man von den neuen Bundesländern in D ab – Staaten des ehemaligen sozialistischen Systems Mitglied der EU werden. Das ist nicht nur für die Beitrittsländer, die ihr wirtschaftliches und politisches System "europäisieren" wollen, sondern auch für die EU eine große Herausforderung. In diesen fünfzehn Mitgliedstaaten leben zusammen rund 370,5 Millionen Bürger.

Mit einer Wirtschaftsleistung (Bruttoinlandsprodukt) von rund 11 Billionen D-Mark bilden sie den wirtschaftsstärksten Binnenmarkt der Welt.


Um welche Länder geht es?
Beitrittskandidaten sind: Polen, Ungarn, die Tschechische Republik, Estland, Slowenien, Zypern (die so genannte Luxemburg-Gruppe) sowie die Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Lettland, Litauen und Malta (die so genannte Helsinki-Gruppe). Mit diesen 12 Ländern hat die EU seit 1998 ("Luxemburg-Gruppe") bzw. seit Frühjahr 2000 ("Helsinki-Gruppe") Beitrittsverhandlungen begonnen. Der Europäische Rat von Helsinki am 11./12. Dezember 1999 hat die Türkei formell als Beitrittskandidaten anerkannt. Die Türkei wird damit wie jeder andere Beitrittskandidat behandelt. Sie muss sich damit auch an den gleichen Kriterien messen lassen, d.h. Beitrittsverhandlungen mit der Türkei werden erst aufgenommen, wenn sie die politischen Kriterien des Europäischen Rats von Kopenhagen vom Juni 1993 erfüllt.


Kriterien:
Sowohl die Beitrittskandidaten als auch die EU müssen sich für die Erweiterung fit machen, um den Zusammenhalt und das Funktionieren einer größeren Europäischen Union zu sichern.

  • Eine EU mit 25 oder mehr Mitgliedern kann nicht mehr auf die gleiche Weise funktionieren wie die Europäischen Gemeinschaften zu ihrer Gründung 1958 mit 6 Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat in Nizza (7.-10. Dezember 2000) hat mit seinen Beschlüssen die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die EU auch nach der bevorstehenden Erweiterung handlungsfähig bleibt. In diesem Sinne wurden unter anderem eine Ausweitung des Mehrheitsprinzips bei EU-Entscheidungen sowie eine Neuregelung der Stimmengewichtung im Rat beschlossen. Nach Ratifizierung der Reformen wird die EU somit plangemäß bis Ende 2002 in der Lage sein, neue Mitglieder aufzunehmen.
  • Die Beitrittskandidaten müssen ihr politisches und wirtschaftliches System an EU-Standards angleichen, um im Gemeinsamen Markt bestehen zu können und als gleichberechtigte Mitglieder auftreten zu können. Als Bedingungen für einen Beitritt hat die EU 1993 auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen drei Kriterien formuliert, die so genannten "Kopenhagener Kriterien", die alle Beitrittsländer erfüllen müssen:
    • Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte und Achtung und Schutz von Minderheiten.
    • Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der Union standzuhalten.
    • Die Fähigkeit, die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele sich zu eigen zu machen, d.h.: Übernahme des "Besitzstandes der Gemeinschaft" (acquis communitaire, ungefähr 80.000 Seiten Rechtstexte!). Aufgrund der Größe der Aufgabe werden die Beitrittsländer bei der Übernahme durch die EU und die Mitgliedsstaaten unterstützt.


Warum wird die EU erweitert?
Mit der Erweiterung wird die Teilung Europas ein Jahrzehnt nach dem Fall des Eisernen Vorhangs überwunden. Der Beitritt entspricht den politischen und wirtschaftlichen Interessen der jetzigen wie der künftigen Mitglieder der EU, und zwar vor allem aus drei Gründen:

  • politisch: Die Europäischen Union steht für politische Stabilität, Demokratie, Menschenrechte und Minderheitenschutz. Mit der Erweiterung weitet sich diese Stabilitätszone nach Osten und Süden aus.
  • historisch-kulturell: Die künstliche Trennung Europas in "Ost" und "West" wird überwunden. Länder wie Polen und Ungarn, die historisch immer zu Europa gehörten, erhalten endlich die Chance, am europäischen Projekt teilzunehmen. Für die Bürger der alten Mitgliedsstaaten wird der Raum, in dem wir uns frei bewegen, handeln, wirtschaften und leben können, nach Osten und Süden ausgedehnt.
  • wirtschaftlich: Die EU wächst um fast 100 Millionen Menschen zu einem Wirtschaftsraum mit 470 Millionen Menschen. Damit entsteht der größte einheitliche Markt der Welt, der für die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs hervorragend gerüstet ist.

Das Wirtschaftspotential der Beitrittskandidaten ist sehr groß, die EU integriert somit ausgesprochene Wachstumsmärkte.


Chancen:
Die Erweiterung bringt Deutschland und den anderen Mitgliedsstaaten auch kurzfristig eine ganze Reihe von konkreten Vorteilen:

  • nach Prognosen wird durch den Beitritt das BIP in Deutschland und Österreich um ca. 0,5% wachsen, auch andere europäische Länder werden unmittelbar profitieren.
  • Erschließung eines Zukunftsmarktes im Osten
  • Die unmittelbaren Nachbarn Polen, Tschechische Republik und Ungarn sind in den letzten Jahren zu wichtigen Wirtschaftspartnern der EU und besonders Deutschlands und Österreichs geworden. Der überproportional steigende Export in diese Länder sichert viele Arbeitsplätze in Deutschland. 1999 wuchs der Handelsumsatz Deutschlands mit den MOE - Ländern um 6%. Mit Polen (24,2 Mrd. DM) und Ungarn (16,6 Mrd. DM) sind bereits zwei MOE - Länder unter den 15 wichtigsten Exportländern. Vor allem für die Zulieferung von Materialien für die Verbesserung der Infrastruktur und die veralteten Produktionsanlagen können die Westeuropäischen Länder profitieren.
  • Wachstum der Exporte der EU in einige Beitrittsländern
  • Steigende Investitionen
    Da den Osteuropäischen Ländern das Kapital fehlt, ihre Produktionskapazitäten auszuweiten werden die ausländischen Direktinvestitionen steigen und es wird sich somit auch das Kapital und die Technologie in diesen Ländern erhöhen. Wegen der geringeren Produktionskosten wird der osteuropäische Markt lukrativ für Investoren sein.
    Es könnte daher ein sich selbst verstärkender Wachstumszirkel einsetzen, d.h. Investitionen - Produktivitäts-, Wirtschaftswachstum - Aufwertung der osteuropäische Währung gegenüber dem € - Einkommens -  Wohlstandslücke zur EU im nächsten Jahrzehnt


Nachteil:

  • erhöhter Wettbewerbsdruck!!!!!!
  • die Außengrenze der EU wird nach Osten verschoben. Durch die Übernahme der Schengen-Standards durch die Beitrittsländer wird die Bekämpfung von illegaler Migration und organisierter Kriminalität erleichtern.
  • wie jetzt schon nach Frankreich, Portugal oder Irland können wir dann auch in die Tschechische Republik oder bis nach Estland ohne Grenzen reisen und nach den Regeln der EU handeln und wirtschaften.
  • durch die Erhöhung der Umweltstandards in den Beitrittsländern wird die grenzüberschreitende Luft- und Wasserverschmutzung stark reduziert werden können. Gewinn an Sicherheit durch Übernahme von hohen EU-Standards, z.B. bei AKWs, im Umweltschutz generell, im Luftverkehr, bei Gefahrgütertransporten


Risiken

  • Wegfall von Arbeitsplätzen:
    Nach der EU Osterweiterung will die Bundesfinanzverwaltung mehr als ein Zehntel ihrer Stellen abbauen. Ein Großteil der Streichungen ergibt sich aus dem Wegfall der Zollkontrollen. Daneben soll die Bundesfinanzverwaltung grundlegend reformiert werden, d.h. es muss mehr überflüssige Demokratie abgebaut werden.
  • Große finanzielle Unterstützung, ohne diese Hilfe ist keine Erweiterung in kurzer Zeit erreichbar
    Alle osteuropäischen Beitrittskandidaten, mit denen verhandelt wird, sind ehemalige sozialistische Planwirtschaften. In den letzten Jahren haben diese Länder ein demokratisches und rechtsstaatliches System aufgebaut und große Fortschritte beim Übergang in eine funktionierende Marktwirtschaft gemacht.
  • In einigen Gebieten, z.B. im Umweltschutz und im Transportsektor, besteht jedoch noch großer Angleichungsbedarf an die hohen EU-Standards, die mit dem Beitritt angewandt werden müssen. Das geht nicht ohne Unterstützung. Beim Übergang zu Demokratie und Marktwirtschaft und bei der Übernahme des EU-Acquis werden die Kandidatenländer deshalb durch die EU beraten und finanziell unterstützt.
  • An so genannten Heranführungshilfen stehen von 2000 bis 2006 jährlich 3,12 Mrd. Euro bereit. Sie sind auf die Programme PHARE, ISPA und SAPARD aufgeteilt. Die Mittel von PHARE konzentrieren sich auf die Bereiche Verwaltungsaufbau (ca. 30% des Budgets) und Unterstützung von Investitionen zur Übernahme des EU-Besitzstandes (ca. 70%).
    Wichtiger Bestandteil des Verwaltungsaufbaus sind Verwaltungspartnerschaften (sog. Twinning-Projekte) zwischen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten und der Beitrittsländer. Sie haben das Ziel, die Beitrittländer durch Experten in den Bereichen Justiz und Inneres, Finanzen, Umwelt und Landwirtschaft zu beraten.
    Das Programm ISPA unterstützt Infrastrukturprojekte, SAPARD stellt Mittel für die Landwirtschaft der Beitrittsländer zur Verfügung.
  • Osterweiterung kann Euro gefährden:
    Der Euro mag vielleicht an den Devisenmärkten als Weichwährung verrufen sein – östlich der Oder ist er allerdings begehrt, da dieser im Verhältnis zu ihrer eigen Währung stabiler ist. Die Osteuropäer kämen in den Genuss niedrigerer Zinsen und wären das Risiko von Wechselkursschwankungen im Handel mit den wichtigsten Partnern los.
    Die Frage ist jetzt, ob der EURO den Ansturm dieser Länder aushält?
    Der bayerische Ministerpräsident glaubt, dass bereits das Gezerre um den Fahrplan und die Finanzierung der Ostererweiterung zur Schwäche des Euro beigetragen hat.
    Daneben könnte durch die hohen Subventionen die wirtschaftliche Dynamik der EU beeinträchtigt werden und den Abwertungsdruck auf den Euro bereits jetzt erhöhen.
  • Da manche Beitrittskandidaten, wie z.B. die baltischen Staaten schon heute nicht mehr weit weg von den Schwellen zur Aufnahme in die Währungsunion sind, kann es gut möglich sein, dass in wenigen Jahren mehrere neue Mitglieder bei der EZB dabei sind:
    Der Zentralbankrat bekäme für jedes beitretende Land ein Mitglied mehr. Die sechs Direktoriumsmitglieder gerieten noch deutlicher in die Minderheit. Folglich würde die Arbeitsfähigkeit leiden und die Notenbankpräsidenten aus den Einzelstaaten würden möglicherweise gegenüber dem Direktorium übermächtig werden. Die weniger stabilitätsorientierten Länder könnten den Ton angeben. Die befürchtete Folge wäre eine Politik des leichten Geldes und die Vernachlässigung der Gesamtinteressen des Währungsgebietes.
  • Gefahr von Migrationsströmen aufgrund des Einkommensgefälles,


Fazit einer möglichen EU-Erweiterung
Abschließend betrachtet lässt sich sagen, dass sich die Frage wann die Länder Mittel- und Osteuropas in der Lage sein werden in die EU aufgenommen zu werden nicht konkret beantwortet werden. Sicher ist jedoch, dass die EU nach Osten erweitert wird und dass hiermit bereits in wenigen Jahren mit der Aufnahme Polens, Tschechiens, Slowenien und Ungarns begonnen werden kann. Die anderen Länder werden mit einer Aufnahme noch etwas warten müssen, da die Transformationsprozesse hier deutlich langsamer vonstatten gehen. Aber auch sie müssen das Gefühl erhalten es schaffen zu können. Bis zu einer Aufnahme ist außerdem ein konstruktiver Dialog der EU mit den einzelnen Regierungen notwendig, um die Integration zu fördern. Des weiteren muss auch in der Bevölkerung die Akzeptanz gefördert und das Misstrauen gegenüber den alten Ostblockstaaten gesenkt werden. Dies kann man zum Beispiel mit regionaler Zusammenarbeit in Grenzgebieten oder durch verstärkte Jugendaustauschsaktionen und Schulkooperationen erreichen. Die Bevölkerung muss das Gefühl bekommen, dass man in Europa zusammen gehört und dass man nur gemeinsam stark genug für den internationalen Wettbewerb sein kann. Ein weiterer logischer Punkt muss für den EU-Bürger sein, dass man gegenüber den östlichen Staaten auch historische Verpflichtungen hat. Aber auch das Bewusstsein für eine stärkere internationale Sicherheit im militärischen Bereich muss gefördert werden. Um diese Grundeinstellung zur EU in der Bevölkerung zu erreichen, muss die Politik diese Einstellung ,,vorleben". Nur so kann meiner Meinung erreicht werden, dass sich der einzelne beispielsweise nicht als ,,Deutscher", sondern als Europäer fühlt, was das Ziel der gesamten europäischen Zusammenarbeit ist. Die Erweiterung muss als weiterer Schritt in diese Richtung verstanden werden.


Der Weg zur EU
EWG (1957) -> Ursprung der europäischen Integration

  • Grundlage für die Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt


Aufgaben des Vertrages vom 01. Nov. 1993

  • Stärkung des europäischen Parlaments und der Demokratie in Europa
  • Heranführen der Bürger an Europa
  • Rahmenbedingungen für die Wirtschafts- und Währungsunion
  • Grundlagen für gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
  • Zusammenarbeit in Innen- und Justizpolitik


Mitglieder der EU:

  • seit 1957: B, D, F, I, NL
  • seit 1973: DK, GB, IRE
  • seit 1981: GR
  • seit 1986: E, Portugal
  • seit 1995: A, S, SF


Beitrittskandidaten:

  • Luxemburg – Gruppe
  • Helsinki – Gruppe
  • (Verhandlungen seit 1998) (Verhandlungen seit Frühjahr 2000)
    CZ, Estland, H, PL, SLO, Zypern BUL, Lettland, LIT, Malta, RO, Slowakei, TK


Beitrittskriterien:

  • Angleichen des politischen und wirtschaftlichen Systems an EU („Kopenhagener Kriterien“)
    • Institutionelle Stabilität, Wahrung der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten
    • Funktionsfähige Marktwirtschaft, Wettbewerbsdruck der EU bestehen
    • Verpflichtungen (Acquis communitaire)
  • Nizza (Dez. 2000): Nach Erweiterung muss EU handlungsfähig bleiben
    • Ausdehnung des Mehrheitsprinzips
    • Neuregelung der Stimmengewichtung


Gründe der Erweiterung:

  • Politisch Historisch-Kulturell Wirtschaftlich
  • Ausweitung Stabilitätszone Künstliche Trennung wird Bildung des größten nach Osten überwunden einheitl. Marktes


Chancen und Risiken

  • BIP – Wachstum in D + Österreich - Wegfall von Arbeitsplätzen
  • Erschließung eines Zukunftsmarktes - Große finanzielle Unterstützung
  • Steigende Investitionen - Gefährdung des Euro
  • Reisen – Handeln - Wirtschaften - ohne Grenzen - - Erhöhter Wettbewerbsdruck
  • Erhöhung der Umweltstandards - Gefahr von Migrationsströmungen
  • Erleichterung der Bekämpfung von organisierter Kriminalität (Schengener Abkommen)


Fazit

  • exakter Zeitpunkt für Aufnahme noch ungewiss


zuvor:

  • Förderung der Akzeptanz und Senkung des Misstrauens
  • Bewusstseinsstärkung für internationale Sicherheit im militärischen Bereich
    • Politik muss Einstellung vorleben ! ! !
  • Wachstum der Exporte der EU in einige Beitrittsländer

 

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