Deutschland - Staatsorgane der Bundesrepublik

Schlagwörter:
Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung, Bundesversammlung, Referat, Hausaufgabe, Deutschland - Staatsorgane der Bundesrepublik
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Referat

Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

  • Bundestag
    • wird vom Volk gewählt
  • Bundesrat
    • Zusammenschluss der Vertreter der Landesregierungen
  • Bundeskanzler
    • Chef der Bundesregierung
  • Bundespräsident
    • Staatsoberhaupt
  • Bundesverfassungsgericht
    • oberster deutscher Gerichtshof
  • Bundesregierung
    • führt die politischen Beschlüsse und Gesetze aus
  • Bundesversammlung
    • wählt den Bundespräsidenten (alle 5 Jahre)

Welche staatlichen Prinzipien kennzeichnen das Staatssystem der Bundesrepublik Deutschland (Staatliches Prinzip in Deutschland)

  • demokratisches Prinzip: Willensbildung geht vom Volk aus
  • Sozialstaatsprinzip: soziale Ordnung wird gegeben
  • Föderatives Prinzip: Freigestaltung des staatlichen Lebens / sie können im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung frei Handeln
  • Rechtsstaatsprinzip: Überprüfung durch Gerichte → Staat / Bildung an Recht und Gesetz
  • Prinzip der Gewaltenteilung: Aufteilung in voneinander unabhängige Sektoren

Aufgaben der verschieden Staatsorgane

Bundestag:

  • Er kann Gesetze einbringen und beschließen
  • Er wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt
  • Volksvertretung auf Bundesebene
  • Er besteht normalerweise aus 656 Abgeordneten
  • Bei der konkurrierenden Gesetzgebung ist eine Zusammenarbeit mit dem Bundestag notwendig.
  • Er wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten
  • Er wirkt mit als Teil der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten
  • Zustimmung zu Verträgen z.B. mit anderen Staaten
  • Feststellung und Beschluss des Haushaltsplanes
  • Wahl- und Rechnungsprüfung
  • Er kann Anklage gegen den Bundespräsidenten bei dessen Amtspflichtverletzung erheben
  • Er wirkt bei der Wahl des Bundesverfassungsgerichtes mit, wobei er allerdings nur die Hälfte wählt

Bundesrat

  • Er ist das föderative Organ der Bundesländer beim Bund
  • Der Bundesrat kann Gesetze einbringen
  • Konkurrierende Gesetzgebung
  • stimmt über Gesetze ab;
  • wird bei der ausschließlichen Gesetzgebung angehört und kann dabei vom Bundestag überstimmt werden
  • Besteht aus Regierungsmitgliedern der Länder, können von der Landesregierung bestellt und abberufen werden,
  • als Mitglieder der Landesregierungen werden entsendet: der Ministerpräsident, der Minister für Bundesangelegenheiten, sowie weitere Fachminister
  • Wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes
  • Der Präsident des Bundesrates vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist
  • Bei Abstimmungen müssen die Stimmen einheitlich abgegeben werden.

Bundesregierung

  • besteht aus Bundeskanzler und Bundesministerium
  • Die Minister werden vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt
  • Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Bundestag gewählt / ebenfalls Ernennung durch Präsident
  • Führt die politischen Beschlüsse und Gesetze aus, wobei der Bundeskanzler in hohem Maße die Richtlinien der Politik bestimmt
  • hat auch die Funktion der Gesetzeseinbringung

Bundespräsident

  • Wahl auf 5 Jahre durch Bundesversammlung (besteht aus Bundestag und Landesparlament)
  • Er schlägt Bundeskanzler vor;
  • Repräsentative Aufgaben;
  • Vertretung gegenüber dem Ausland
  • Er ernennt und entlässt die Bundesrichter

Bundesversammlung

  • Wählt alle 5 Jahre den Bundespräsidenten
  • Besteht aus je 656 Mitgliedern des Bundestages und der Landesparlamente

Bundesverfassungsgericht

  • oberster Gerichtshof Deutschlands
  • Bundesgerichtshof ist dem Verfassungsgericht untergeordnet und einer von fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes für die zivile Rechtsprechung
  • Sitz – Karlsruhe
  • Es besteht aus 2 Senaten mit je 8 Richtern
  • Es wird je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt
  • Unabhängige Rechtsprechung
  • Dem Grundgesetz verpflichtet und entscheidet über seine Auslegung und Verfassungsbeschwerden

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