Deutschland - Staatsorgane der Bundesrepublik
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Bundestag, Bundesrat, Bundeskanzler, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht, Bundesregierung, Bundesversammlung, Referat, Hausaufgabe, Deutschland - Staatsorgane der Bundesrepublik
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Referat
Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland
- Bundestag
- wird vom Volk gewählt
- Bundesrat
- Zusammenschluss der Vertreter der Landesregierungen
- Bundeskanzler
- Chef der Bundesregierung
- Bundespräsident
- Staatsoberhaupt
- Bundesverfassungsgericht
- oberster deutscher Gerichtshof
- Bundesregierung
- führt die politischen Beschlüsse und Gesetze aus
- Bundesversammlung
- wählt den Bundespräsidenten (alle 5 Jahre)
Welche staatlichen Prinzipien kennzeichnen das Staatssystem der Bundesrepublik Deutschland (Staatliches Prinzip in Deutschland)
- demokratisches Prinzip: Willensbildung geht vom Volk aus
- Sozialstaatsprinzip: soziale Ordnung wird gegeben
- Föderatives Prinzip: Freigestaltung des staatlichen Lebens / sie können im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung frei Handeln
- Rechtsstaatsprinzip: Überprüfung durch Gerichte → Staat / Bildung an Recht und Gesetz
- Prinzip der Gewaltenteilung: Aufteilung in voneinander unabhängige Sektoren
Aufgaben der verschieden Staatsorgane
Bundestag:
- Er kann Gesetze einbringen und beschließen
- Er wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt
- Volksvertretung auf Bundesebene
- Er besteht normalerweise aus 656 Abgeordneten
- Bei der konkurrierenden Gesetzgebung ist eine Zusammenarbeit mit dem Bundestag notwendig.
- Er wählt den Bundeskanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten
- Er wirkt mit als Teil der Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten
- Zustimmung zu Verträgen z.B. mit anderen Staaten
- Feststellung und Beschluss des Haushaltsplanes
- Wahl- und Rechnungsprüfung
- Er kann Anklage gegen den Bundespräsidenten bei dessen Amtspflichtverletzung erheben
- Er wirkt bei der Wahl des Bundesverfassungsgerichtes mit, wobei er allerdings nur die Hälfte wählt
Bundesrat
- Er ist das föderative Organ der Bundesländer beim Bund
- Der Bundesrat kann Gesetze einbringen
- Konkurrierende Gesetzgebung
- stimmt über Gesetze ab;
- wird bei der ausschließlichen Gesetzgebung angehört und kann dabei vom Bundestag überstimmt werden
- Besteht aus Regierungsmitgliedern der Länder, können von der Landesregierung bestellt und abberufen werden,
- als Mitglieder der Landesregierungen werden entsendet: der Ministerpräsident, der Minister für Bundesangelegenheiten, sowie weitere Fachminister
- Wählt die Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes
- Der Präsident des Bundesrates vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser verhindert ist
- Bei Abstimmungen müssen die Stimmen einheitlich abgegeben werden.
Bundesregierung
- besteht aus Bundeskanzler und Bundesministerium
- Die Minister werden vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt
- Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Bundestag gewählt / ebenfalls Ernennung durch Präsident
- Führt die politischen Beschlüsse und Gesetze aus, wobei der Bundeskanzler in hohem Maße die Richtlinien der Politik bestimmt
- hat auch die Funktion der Gesetzeseinbringung
Bundespräsident
- Wahl auf 5 Jahre durch Bundesversammlung (besteht aus Bundestag und Landesparlament)
- Er schlägt Bundeskanzler vor;
- Repräsentative Aufgaben;
- Vertretung gegenüber dem Ausland
- Er ernennt und entlässt die Bundesrichter
Bundesversammlung
- Wählt alle 5 Jahre den Bundespräsidenten
- Besteht aus je 656 Mitgliedern des Bundestages und der Landesparlamente
Bundesverfassungsgericht
- oberster Gerichtshof Deutschlands
- Bundesgerichtshof ist dem Verfassungsgericht untergeordnet und einer von fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes für die zivile Rechtsprechung
- Sitz – Karlsruhe
- Es besteht aus 2 Senaten mit je 8 Richtern
- Es wird je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt
- Unabhängige Rechtsprechung
- Dem Grundgesetz verpflichtet und entscheidet über seine Auslegung und Verfassungsbeschwerden
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