Nationalsozialismus - Frauen unter nationalsozialistischer Herrschaft

Schlagwörter:
Nazis, NSDAP, BDM, Bund der deutschen Mädchen, Ehe, Muttertag, Erniedrigung der Frau, Mittäterschaft der deutschen Frau im Nationalsozialismus, Referat, Hausaufgabe, Nationalsozialismus - Frauen unter nationalsozialistischer Herrschaft
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Referat

Frauen unter nationalsozialistischer Herrschaft


Mit harten Mitteln versuchte Hitler die Jugend für den Nationalsozialismus zu gewinnen. Die Jungen kamen in die HJ (Hitlerjugend) und die Mädchen wurden auf ihre zukünftige Rolle als Hausfrau und Mutter vorbereitet. 1938 gründeten die Nazis das BDM- (=Bund der deutschen Mädchen) Werk mit dem Motto „Glaube und Schönheit“, wo sie lernten, den Forderungen der Nationalsozialisten zu entsprechen. Unter anderem gab es auch noch die Jungmädel, eine ähnliche Organisation wie das BDM.

Der Lebenslauf der Mädchen war von Geburt an vorgeschrieben. Bis zu ihrem 6. Lebensjahr blieben die Mädchen im Elternhaus, dann besuchten sie die Volksschule, mit 14 kamen sie entweder in eine höhere Schule (eher selten) oder sie machten eine Lehre. Ab 18 besuchten einige eine Hochschule und ab 21 wurden sie dann Hausfrauen und Mütter. Es gab auch spezielle Bräuteschulen, in denen sie auf hausmütterlichen Gebieten ausgebildet wurden.

Frauen im allgemeinen wurden unterdrückt und missachtet.

Die Nazis teilten die Frauen in vier Klassen ein:

  1. Klasse: Sie nahm jene Mädchen auf, die dem Schönheitsideal entsprachen. Sie mussten groß, blond und blauäugig sein und da in dieser Klasse wirklich nur die Schönsten und Besten sein sollten, wurden pro Jahrgang immer nur 10 aus 100 aufgenommen. Die Frauen dieser Klasse sollten möglichst viele Kinder bekommen. 
  2. Klasse: In dieser Klasse befanden sich die meisten Frauen. Voraussetzung für die Aufnahme war, dass im Hinblick auf die Nachkommenschaft keinerlei grundsätzliche Bedenken vorlagen. 
  3. Klasse: Ihr wurden jene Mädchen zugeteilt, die zwar heiraten durften, aber denen verboten wurde Kinder zu bekommen. (Sterilisation) 
  4. Klasse: Diese Klasse nahm jene Mädchen auf gegen deren Verehelichung schwere Bedenken vorlagen (Juden, Behinderte,...). Sie durften auf keinen Fall Kinder bekommen, wurden missachtet und unterdrückt.

Frauen, der 1. und 2. Klasse, die besonders viele Kinder bekamen wurden mit sogenannten „Mutterkreuzen“ ausgezeichnet. Zu Beginn des 2. Weltkriegs beschränkte man die Frauen auf Verwaltungsaufgaben, Sanitätsdienste, Funkbetrieb und auf die 3 K’s (Kinder, Küche, Krieg). Im weiteren Verlauf erweiterte man die Aufgaben der Frauen auch auf den Militärdienst.


Erziehung zur Ehe:
Die Nationalsozialisten entwickelten eine spezielle Mädchenerziehung, um sie so früh wie möglich auf die Ehe vorzubereiten. Sie mussten bestimmte Unterrichtsfächer besuchen, wie z.B. Hauswirtschaft, Handarbeiten, Säuglingspflege und Rassenbiologie. Mädchen wurden nur zur Oberstufe zugelassen, wenn sie vorher bewiesen, daß sie auch mit Abitur als Hausfrau arbeiten können. Auch das Studium wurde für Mädchen beschränkt. Jährlich waren nur 10 % aller Studenten Frauen. Vor Antritt des Studiums mussten sie ein halbes Jahr auf Bauernhöfen oder in Kindergärten arbeiten. Mädchen bekamen frühestens ein Jahr nach der Schulentlassung eine Lehrstelle. Während dieser Zeit mussten sie hauswirtschaftlich arbeiten. 1938 führte man das sogenannte Pflichtjahr ein. Alle ledigen Frauen unter 25 Jahren, die in bestimmten Berufen arbeiteten, mussten vorher ein Jahr in der Landwirtschaft oder in der Hauswirtschaft tätig sein.

Muttertag:
Unter nationalsozialistischer Herrschaft wurde Muttertag groß gefeiert. Jeweils am Geburtstag von Hitlers Mutter, im August wurden Mutterkreuze in Feierstunden verliehen. Das Ehrenkreuz war in 3 Stufen eingeteilt:

3. Stufe: Mütter von 4+5 Kindern
2. 6+7
1. 8+mehr

Die Erniedrigung der Frau in der Ehe
Das Glück spielte in der Ehe im 3 Reich keine Rolle. Die Ehe war keine Privatangelegenheit, sondern die „Grundlage und Keimzelle der Volkswirtschaft“. Die Ehe war aus Sicht der Nationalsozialisten gedacht zur Geburt und Aufzucht vieler Kinder. So sagte Max von Gruber:“ Wird der Geschlechtsverkehr von vornherein lediglich zum Zweck des Genusses gepflegt, so vergiftet es die Beziehung der Gatten zueinander, und schädigt es namentlich die Sittlichkeit der Frau. Das Geschlechtsleben dient der Zeugung zur Erhaltung des Lebens der Nation und nicht dem Genusse des einzelnen.“

Dem Mann wurde in der Ehe die Rolle als Führer der Familie zugesagt. Er sollte lediglich seine Frau als Beraterin akzeptieren. Selbst Verträge durfte die Frau nicht ohne ihren Mann unterschreiben. Der Ehemann konnte auch seiner Frau das außerhäusliche Arbeiten verbieten und ihre Stelle kündigen, wenn sie negativen Einfluß auf die Ehe hatte. Als Mutter hatte die Frau am Sorgerecht teil, aber bei Meinungsverschiedenheiten zählte nur die Meinung der Väter. Zu der Zeit der Weimarer Republik hatten die Frauen sich schon mehr Rechte erkämpft. Die Politik der NSDAP war für die Frauenbewegung ein großer Schritt nach hinten zurück.

Bei Schließung einer Ehe bekam das Paar ein Ehestandsdarlehen von 1000RM. Ob dem Ehepaar die Rückzahlung dieses Geld erlassen wurde entschieden die Gesundheitsämter. Die Verlobten mußten sich sehr genauen Untersuchungen unterziehen. Bei den Männern reichte der Nachweis von lebendem Sperma. Die Frauen mußten ein lebendes, gesundes Kind nachweisen oder sich den eingreifenden und gefährlichen gynäkologischen Techniken unterziehen. Bei Krankheiten wurde eine baldige Zwangssterilisation vorgenommen. In diesem Fall bekam das Hochzeitspaar kein Geld. Das Ehestandsdarlehen war nicht nur eine Förderung der Eheschließung, sondern diente auch der medizinischen Erfassung der Bevölkerung. Das Ehegesundheitsgesetz existierte ab Oktober 1935.

 

Die Mittäterschaft der deutschen Frau im Nationalsozialismus

In den vorrangigen Geschichtswissenschaften ist bis heute nicht von der politischen Verantwortung deutscher Frauen für den NS-Völkermord die Rede. Erst seit wenigen Jahren wird nach der Täterschaft der Frauen im Nationalsozialismus gefragt. Tatsache ist, dass Frauen auf ihre Weise gleichermaßen wie Männer Verantwortung für die NS-Machtübernahme 1933 und für die Verbrechen des NS-Regimes trugen. Dass der Blick der Geschichtswissenschaften fast ausschließlich auf die Täterschaft der Männer fällt, ist damit zu erklären, dass die Rolle der Frau im Nationalsozialismus als Opfer-Rolle gesehen wird. Da die Frau in der NS-Zeit, mit dem Idealbild als Hausfrau und Mutter, in ihrer Emanzipation zurück geworfen wurde.

Bestimmend für das Jahr der NS-Machtübernahme war die breite Akzeptanz des Nationalsozialismus durch die Mehrheit der weiblichen Bevölkerung. Arbeiterinnen erhofften sich von dem Jahr 1933 ein Ende der Arbeitslosigkeit und soziale Aufstiegsmöglichkeiten. Die weibliche Bevölkerung hoffte von dem Modernisierungsschub nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten zu profitieren. Im NS-Staat standen Frauen als Fürsorgerinnen, Sekretärinnen und als Krankenschwester neue Karrieremöglichkeiten offen. Verwunderlich ist, dass sich auch die bürgerlichen Frauenorganisationen, trotz des Rückwurfs der Frauenemanzipation, problemlos in das NS-Regime eingliederten. Vor allem im Bereich der beruflichen Sozialarbeit wurde die Kooperationsbereitschaft mit dem NS-Staat von den Führerinnen der bürgerlichen Frauenbewegung hervorgehoben.

Wie ist der Übergang der bürgerlichen Frauenorganisationen zu der Eingliederung in den NS-Staat möglich gewesen? Man schuf den Frauen ihre eigene kleine Welt. Die Begrenzung auf allein mütterliche und soziale Tätigkeiten war im eigentlich Sinne ein Rückwurf, doch diese Tätigkeiten wurden von der Regierung aufgewertet. Den Frauen wurde von klein auf einverleibt wie wichtig ihre Rolle sei und welch hohen Wert sie deshalb für die Gesellschaft habe. Dieser Wert wurde durch die Verleihung des Mutterkreuzes symbolisiert. Als gutes Beispiel für alle deutschen Frauen musste eine "Führerin" gefunden werden. Diese Rolle übernahm Gertrud Scholtz-Klink. Sie war verantwortlich für die Organisation der Mittäterschaft der Frauen. Sie verkörperte das NS-Frauenideal des bedingungslosen, aufopferungswilligen Gehorsams und stellte sich öffentlich als ergebene Dienerin der männlichen NS-Macht dar. Ihr Ziel war "die totale Eingliederung der ‚gesunden' ‚reinrassigen' deutschen Frau in den ‚gesunden Volkskörper' ." Gertrud Scholtz-Klink hob die wichtigen Tätigkeiten, die allein den Frauen zustanden, hervor. Wie z.B. Tätigkeiten im Volksgesundheitsdienst und im Deutschen Roten Kreuz, die Auslandsarbeit der NS-Frauenwohlfahrt zur Verbreitung des "wahren Deutschtums" und Aufgaben der Frauenabteilung der Deutschen Arbeitsfront.

Die Frauen wurden in den NS-Staat eingegliedert, wurden durch ihre Arbeit zu Mittätern, man machte sie zu Mitarbeitern am neuen Staat. Die Frau wurde zwar aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, doch gleichzeitig wurde sie in ihrer ausgeschlossenen Position als Hausfrau öffentlich. Durch die Aufwertung im häuslich/sozialen Bereich und die Betonung darauf, ein kleiner aber wichtiger Teil des Ganzen zu sein, konnte das eigentliche Ziel, die Vernichtungspolitik, vor den Frauen verschleiert werden. Trotzdem ist es schwer begreiflich, dass es keinen Kampf gegen das Gesetz der Zwangssterilisierung "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" gab und auch kein Aufbegehren gegen die Todesstrafe bei wiederholter Abtreibung.

Das Privateste, Intimste der Frau, Liebe, Schwangerschaft, Mutterschaft und Partnerschaft wurde zu Staatssache. Ihr Körper gehörte dem NS-Volkskörper. Den Frauen wurde vermittelt sie müssten freiwillig Opfer bringen, Schicksalsschläge auf sich nehmen, um das gesamte deutsche Volk vorwärts zu bringen. Sie als einzelne Person galt nicht mehr, nur ihre Tätigkeit für alle. Die nach Kriegsende angeklagten NS-Frauen haben meist -bewusst oder unbewusst- den Eindruck vermittelt, sie seien nicht in der Lage, die eigene Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen. Führende NS-Frauen, wie Gertrud Scholtz-Klink, bezogen sich dabei auf ihre "dienende" Stellung im NS-System und auf ihr "freiwilliges Opfer" für die gute Sache.

Durch die Verschleierung der NS-Vernichtungspolitik und die eingeprägte Rolle als Oper bringenden Teil der Gesellschaft, haben viele Frauen ihre Mittäterschaft, ihre Verantwortung an den NS-Verbrechen nie erkannt.

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