NS-Zwangsarbeiterentschädigung - Beispiel einer Rede

Schlagwörter:
Nationalsozialismus, Juden, Zwangsarbeiter, KZ, Forderungen, Referat, Hausaufgabe, NS-Zwangsarbeiterentschädigung - Beispiel einer Rede
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Referat

Rede zur NS-Zwangsarbeiterentschädigung


Guten morgen liebe Mitschülerinnen und Mitschüler,

Die NS Zwangsarbeiter die wahrscheinlich am meisten geschundenen Menschen die es in Deutschland je gegeben hat. Nun fordern sie eine finanzielle Entschädigung für das ihnen widerfahrene Unrecht. Die zurzeit noch andauernden Verhandlungen zwischen Wirtschaft ,Politikern und amerikanischen Anwälten welche die Opfer vertreten werden das Thema meiner heutigen Rede sein, da es mir besonders zur heutigen Zeit des wiederaufkommenden rechten Gedankenguts wichtig erscheint das wenigstens der geschichtliche Hintergrund nicht in Vergessenheit gerät. Während des zweiten Weltkriegs sind die Menschen in denen von Deutschland besetzten Gebieten im großen Maße dazu gezwungen worden unter erniedrigenden Lebensbedingungen in den Konzentrationslagern oder in einem der vielen außerhalb der Ghettos errichteten Arbeitslagern Güter für die Rüstungsindustrie zu fertigen.

Durch das schnelle und erbarmungslose Einfallen in andere Länder und das rekrutieren derer Soldaten und der dort ansässigen Juden ,Zigeuner sowie der anderen nach der Naziphilosophie minderwertigen Menschen stand den Deutschen ein riesiges Reservoir an Arbeitskräften zur Verfügung. Jeder der einer der oben genannten Personengruppen angehörte und zwischen zwölf und sechzig Jahren alt war wurde zur Zwangsarbeit herangezogen. Vor allem die in den KZ eigenen Fabriken arbeitenden Menschen hatten unter widrigsten Bedingungen zu leiden ,was allerdings gewollt war denn das Ziel der Lager war es von vornherein die Menschen bei möglichst großem Nutzen für die Deutsche Volkswirtschaft zu vernichten ,dies geschah vor allem durch den Hunger und die ständigen Schikanen unter denen die Gefangenen ,wie Tiere eingepfercht, leiden mussten.

Hart traf es auch die Sowjets und Polen, da sie als minderwertig galten wurden sie nur für die schwersten Arbeiten eingeteilt außerdem wurden sie von sämtlichen öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen ,ja sogar die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel wurde ihnen untersagt. Ein wenig besser erging es den aus ganz Europa verschleppten Franzosen und Engländern die etwas leichtere Arbeiten auszuführen hatten und ein paar Privilegien zugesprochen bekamen. Es gab drei Gruppen von zur Arbeit verpflichteten zum einen die Verschleppten welche sogar gering entlohnt wurden zum anderen die Juden und alle Inhaftierte der Konzentrationslager deren Lohn direkt an die SS ausgezahlt wurde. Als Deutschland 1945 von den Alliierten befreit wurde lebten von den ursprünglich 10 Millionen zur Arbeit verpflichteten Menschen nur noch etwa 900.000. Dies geschah alles trotz der nie außer Kraft gesetzten Weimarer Verfassung. Nun gilt es den Leuten die seit nunmehr fünfzig Jahren auf eine Anerkennung der von ihnen geleisteten Arbeit warten soweit wie möglich entgegenzukommen.

Doch nur neunzehn der fünfunddreißig großen Unternehmen die zu NS-Zeiten nachweislich Zwangsarbeiter beschäftigt haben ,unter ihnen so namhafte wie Bayer ,BASF ,BMW ,die Deutsche Bank ,Deutz und andere die wohl jeder kennt sind bereit in den Entschädigungsfond einzuzahlen. Wohingegen sich Porsche, Ford; RWE, Continental sowie viele Traditionsunternehmen zum Teil nicht einmal ihren "ach so guten" Namen mit dem Fond in Verbindung gebracht wissen möchten, geschweige denn bereit sind in ihn einzuzahlen. Nachdenklich sollte es auch stimmen wenn die Zahlungsbereitschaft genutzt wird um Werbung für sein Unternehmen zu machen. So geschehen durch Klaus Knocks(VW Vorstandsmitglied) welcher ,am selben Tag als Porsche den Vergleich mit einem zur Arbeit verpflichteten ablehnte ,lauthals verkündete es sei nötig so schnell und kulant zu handeln wie die Volkswagen AG.

Verständlicherweise fragen sich viele warum die Opfer erst jetzt Forderungen stellen, doch dies hat einen ganz einfachen Hintergrund der da lautet:
Seit 1957 ist das IG Farbengesetz in Kraft welches besagt das die Haftungsansprüche gegen die BRD zeitlich begrenzt sind dies an sich währe noch kein gravierendes Problem doch schon kurz davor wurde das Londoner Schuldenabkommen geschlossen welches besagt das bis zur Klärung der Reparationsfrage ein Klagestopp für alle Entschädigungsfragen verhängt wird. Da dies aber erst am 12.09.1990 durch den 2+4 Vertrag geschah waren alle Ansprüche der Arbeiter verjährt und so entschied das Landgericht Bonn nach sechsjähriger Verhandlung und auf Rat des Bundesverfassungsgerichts das NS Zwangsarbeiter generell keinen Lohnanspruch haben ,dies bestätigte die Auffassung der damaligen Bundesregierung welche meinte die Bundesrepublik müsse nicht zahlen da es im Kriegsfolgegesetz heißt "Ansprüche an das Deutsche Reich erlöschen". Helmut Kohl sagte "Wir machen die Kasse nicht mehr auf". Gegen den Bonner Gerichtsbeschluss legten die Kläger, mit der Begründung das Londoner Schuldenabkommen hätte auf sie nie angewandt werden dürfen da es nur für Ausländer vorgesehen war, Einspruch ein aber auch dieser wird abgeschmettert. Doch die Situation der ehemaligen Zwangsarbeiter ändert sich als sie mit jenen Anwälten zusammenarbeiten die wenige Monate zuvor bei den Schweizer Banken die Herausgabe von mehreren Milliarden Dollar erwirken konnten die im dritten Reich von wohlhabenden Juden gestohlen wurden. Denn auf den wachsenden Druck von Amerikanischer Seite beginnen die stark exportorientierten Firmen umzudenken. Zudem hat die neue Bundesregierung das Vorhaben eine Lösung zu finden in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.

Doch Forderungen und Angebot weichen zu erst stark voneinander ab. Das einzige was in diesem Verhandlungskrieg seit langem feststeht ist der Vertragstext, noch bevor Otto Graf Lambsdorf von Schröder nach Amerika entsannt wurde ist unmissverständlich klar das nach dieser Zahlung keiner Forderung mehr nachgekommen wird. Und das es, wenn das Geld aus dem Fond aufgebraucht ist keine weitere Aufstockung geben wird. Das heißt, dass jemand der seine Ansprüche zu spät stellt wahrscheinlich gar nichts mehr bekommen wird. Es wird ohnehin nicht einfach werden ein Stück vom Entschädigungskuchen abzubekommen da es entweder gilt zu beweisen das man mindestens zwei Monate in einem Konzentrationslager verbracht hat also zur Opferkategorie A bzw. B
gehört oder einen physischen oder materiellen Schaden erlitten hat also ein Opfer der Kategorie C ist.

Andernfalls wird man wohl wie schon so oft leer ausgehen. Eigentlich waren die ersten Zahlungen schon für den 01.09.1999, also den 60.Jahrestag des Einfalls der Deutschen in Polen geplant aber die Verhandlung die dazu führen sollte scheiterte ebenso wie die am 17.02.2000 in Berlin. Beim letzten Treffen am 7. bzw. 8. März waren die betroffenen Firmen und die Bundesrepublik Deutschland immerhin bereit eine Entschädigung von zehn Milliarden DM an die Opfer zu zahlen. Doch auch diese Runde blieb ohne Erfolg.

Mann kann nur hoffen das es möglichst schnell zu einer einvernehmlichen Lösung kommt denn wenn schon das den Zwangsarbeitern widerfahrene Unrecht nie wieder gut gemacht werden kann so muss man ihnen wenigstens finanziell so weit wie möglich entgegenkommen damit sie mit diesem Thema endlich für immer abschließen können. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Quellen:
Bayrischer Rundfunk online 5.11.97
Frankfurter Rundschau 9.10.98
Der Spiegel
Financial Times 21.2.2000
Homepage Universität Bremen www.uni-bremen.de
Homepage der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes

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