Judenverfolgung im 3. Reich

Schlagwörter:
Adolf Hitler, Juden, Nationalsozialismus, Ideologie, Judenhass, Aufstieg der Nazis, Diskriminierung, Nürnberger Gesetze, Referat, Hausaufgabe, Judenverfolgung im 3. Reich
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Referat

Die Judenverfolgung im 3. Reich


1. Wurzeln des Judenhasses
Bereits im frühen Christentum wurden Juden als Mörder Jesu Christi beschimpft. Im Mittelalter wurden sie beschuldigt die Brunnen vergiftet und die Pest verursacht zu haben. Martin Luther erklärte die Juden zum ärgsten Feind des Christentums gleich nach dem Teufel. Es hieß Juden würden Christen und unschuldige Kinder ermorden und das Blut ihrer Opfer bei religiösen Ritualen verwenden. So kam es, dass ganze Gemeinden überfallen, geplündert und zerstört wurden. Es gab soziale und rechtliche Benachteiligungen wie zum Beispiel Berufsverbote, höhere Steuern, Erkennungszeichen, Ghettos und Ausweisungen.
1873 tauchte der Begriff „Antisemitismus” in einem Buch mit dem Titel „Der Sieg des Judenthums über das Germanenthum” von Wilhelm Marr auf. Nun betrachtete man die Juden zum ersten Mal als eine eigene Rasse. Über das Jüdischsein eines Menschen entschied nun nicht mehr der Glauben, sondern seine Abstammung. Antisemitische Bücher und Hetzschriften erschienen dutzendweise und wurden von sehr vielen gelesen. Sie behaupteten, dass alles Gute in der Kultur von Ariern geschaffen worden sei und das die reinsten und besten Exemplare dieser blonden, blauäugigen „Herrenrasse” die Deutschen seien. Was aber schlecht an der Zivilisation sei, hätten ihre Feinde, die Juden, hervorgebracht. All diese Ideen haben Hitler und Millionen andere Menschen stark beeinflusst.

2. Aufstieg der Nazis
Durch die sozialen und politischen Probleme Deutschlands, wie zum Beispiel hohe Arbeitslosigkeit, Inflation und eine unfähige und hilflos scheinende demokratische Regierung, entstanden neue politische Organisationen und Parteien, die behaupteten die Antwort auf alle Fragen zu kennen und die richtige Lösung zu haben. Die meisten dieser Gruppen waren nationalistisch und antidemokratisch eingestellt. Zu diesen Gruppen gehörte auch die Deutsche Arbeiterpartei (DAP), zu deren Anhängern auch Adolf Hitler zählte. Aus dieser Gruppe wurde schließlich die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP). Durch das Programm, Hitlers persönliche Ausstrahlung und seine Begabung als Redner wuchs die Mitglieder Zahl der Partei. Das Programm versprach allen Deutschen Arbeit, Brot und eine gute Ausbildung. Zudem gaben sie den Juden die Schuld am verlorenen Krieg und betrachteten sie als Hauptfeind des Volkes und seiner Lebensweise. Im Lauf der Zeit gewann die NSDAP bei den Wahlen so viele Stimmen, dass die regierenden Parteien sie ernst nehmen mussten und ihr eine Beteiligung an der Macht anboten. Am 30. Januar 1933 machten sie Hitler zum Reichskanzler. Um seine Pläne verwirklichen zu können, musste Hitler die Gesetze ändern. Er stärkte die Macht der Nazis durch die Notstandsverordnung „Zum Schutz von Volk und Staat”. Alle Bürgerrechte - die Pressefreiheit und die Redefreiheit, das Versammlungsrecht und das Briefgeheimnis - wurden außer Kraft gesetzt. Dadurch konnte die Regierung Hitlers mit den politischen Gegnern mehr oder weniger nach Belieben verfahren. Die Verordnung bedeutete bereits das Ende jeder offenen Opposition gegen die Nazis. Einen Monat darauf erfolgte das so genannte Ermächtigungsgesetz „Zur Behebung der Not von Volk und Staat”. Dadurch konnten Gesetze nach Belieben verabschiedet und Verordnungen erlassne werden, die auch gegen die Verfassung verstoßen konnten, wenn die Regierung es für nötig hielt. Das Ermächtigungsgesetz gab Hitler die rechtliche Grundlage für seine Diktatur. Nicht einmal drei Monate nach Hitlers „Machtergreifung” galten in Deutschland Recht und Gesetz nichts mehr. Es herrschte Gesetzlosigkeit unter dem Namen von Recht und Gesetz.

3. Einschränkung der Rechte für Juden und Diskriminierung
Schon in den ersten Monaten nach der „Machtergreifung“ bildete die Diskriminierung von Juden einen Schwerpunkt des nationalsozialistischen Terrors. Am 29. März 1933 rief die NSDAP zu einem zunächst unbefristeten Boykott jüdischer Geschäfte, Anwaltskanzleien und Arztpraxen ab dem 1. April 1933 auf. Angeblich als Reaktion auf Kritik von Juden im Ausland an der nationalsozialistischen Regierung.
Der Boykott wurde sorgfältig vorbereitet und groß verkündet. Im ganzen Land wurden Plakate geklebt, Anzeigen in die Zeitungen gesetzt und Demonstrationen organisiert. Vor jedem Geschäft waren zwei SS-Männer und zwei SA-Männer postiert. An den Schaufenstern stand „Jude“ oder „Juda verrecke“. Eine Woche nach dem Boykott wurde das erste antijüdische Gesetz („Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum“) verkündet.
Es besagte, dass alle „Nichtarier“ aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden sollten.
„Nichtarisch“ war man, wenn man von jüdischen Eltern oder Großeltern abstammte. Es genügte, wenn ein Elternteil oder Großelternteil „nichtarisch“ war. Bis zum Jahresende wurden für fast alle Berufszweige antijüdische Gesetze und Bestimmungen erlassen und gnadenlos durchgeführt. Am 1. Mai 1933 beschlossen die Studenten der Berliner Universität eine Demonstration „wider den deutschen Geist“ durchzuführen. Sie sammelten die Werke „unerwünschter“ Schriftsteller ein und warfen sie auf einen großen Scheiterhaufen. Zu diesen unerwünschten Büchern gehörten Schriften von Albert Einstein, Sigmund Freud, Thomas und Heinrich Mann, Bertold Brecht, Carl Zuckmayer, Ricarda Huch, Heinrich Heine und viele andere Werke. Joseph Goebbels hielt eine Rede bei der Bücherverbrennung: „Das Zeitalter eines überspitzten jüdischen Intellektualismus ist nun zu Ende“, schrie er. Allein in Berlin wurden 20.000 Bücher verbrannt. Über ein Drittel aller deutschen Bibliotheksbücher wurden bis zum Ende des Naziterrors vernichtet.

3.1 Die Nürnberger Gesetze
Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935:

  • §1 (1) Staatsangehöriger ist, wer dem Schutzverband des Deutschen Reiches angehört und ihm dafür besonders verpflichtet ist...
  • §2 (1) Reichsbürger ist nur der Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes, der durch sein Verhalten beweist, dass er gewillt und geeignet ist, in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen...
  • §3 Der Reichsminister des Innern erlässt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.


Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
vom 15. September 1935:

  • §1 (1) Eheschließung zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
    (2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.
  • §2 Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.
  • §3 Juden dürfen weibliche Staatsangehörige deutschen oder artverwandten Blutes unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen.
  • §4 (1) Juden ist das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das zeigen der Reichsfarben verboten. 
    (2) Dagegen ist ihnen das zeigen der jüdischen Farben gestattet. Die Ausübung dieser Befugnisse steht unter staatlichem Schutz.
  • §5 (1) Wer dem Verbot des § 1 zuwiderhandelt, wird mit Zuchthaus bestraft. 
    (2) Der Mann, der dem Verbot des § 2 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft.
    (3) Wer den Bestimmungen der §§ 3 und 4 zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.
  • §6 Der Reichsminister des Innern erlässt im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers und dem Reichsminister der Justiz die zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

Als Jude galt nach diesen Gesetzen, „wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern” abstammte oder sich selbst als Jude betrachtete. Nach den Nürnberger Gesetzen waren die Juden so gut wie rechtlos. An Ortseingängen war zu lesen: „Juden sind hier nicht erwünscht.”. An Cafés und Restaurants stand „Eintritt für Juden und Hunde verboten.”. Parkbänke wurden nur für „Arier” reserviert. Ein jüdischer Arzt, der Blut gespendet hatte, um das Leben eines „arischen” Patienten zu retten, erhielt 17 Monate Konzentrationslager wegen „Rassenschande”. Grundstücke, Häuser und Firmen mussten an Nichtjuden unter Wert verkauft oder verschenkt werden. Man nannte diesen Vorgang „Arisierung”. Hatte ein Jude keinen erkennbaren „jüdischen” Vornamen, so mussten Frauen den Namen „Sarah” und Männer den Namen „Israel” annehmen. Aller Personalausweise und Pässe von Juden erhielten den Stempelaufdruck „J” oder „Jude”.


3.2. Die „Reichskristallnacht”/Pogromnacht
Im Jahre 1938 wurden 17.000 Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit aus Deutschland ausgewiesen und jenseits der Grenze zu Polen ausgesetzt. Die polnischen Behörden weigerten sich zunächst die Juden aufzunehmen. So kam es, dass Tausende in der kleinen polnischen Grenzstadt Zbaszyn unter schlimmsten Bedingungen festsaßen und wochenlang in völlig verdreckten Stallgebäuden ausharren mussten, bis die polnische Regierung nachgab. Unter diesen Menschen befanden sich die Eltern des 17 jährigen Herschel Grynszpan, der in Paris studierte. Aus Verzweifelung und Wut erschoss er am 7. November 1938 den Legationssekretär der Deutschen Botschaft, Ernst vom Rath, in Paris. Diese Tat benutzten die Nazis als Vorwand, um ein gewaltiges Pogrom gegen die Juden zu entfachen.
Tatsächlich war das verschärfte Vorgehen gegen die Juden schon seit dem Frühjahr 1938 geplant, nicht zuletzt um verstärkt auf jüdische Vermögen zugreifen zu können.
Auf Anweisung von Hitler und Goebbels inszenierten in der Nacht vom 9. Zum 10. November 1938 in zahlreichen Städten und Gemeinden vor allem SA-und SS-Männer Aktionen gegen jüdische Einrichtungen, Geschäfte und Privatwohnungen.
Mindestens 191 Synagogen, 7.500 Geschäfte, 29 Warenhäuser und 171 Wohnhäuser brannten nieder oder wurden verwüstet. Auch jüdische Friedhöfe wurden nicht verschont. Die Feuerwehr beschränkte sich in der Regel auf den Schutz anliegender Gebäude. 91 Juden wurden getötet. Wie viele Juden sich lieber umbrachten, als ihren Peinigern in die Hände zu fallen, ist unklar. 30.000 jüdische Männer wurden in Konzentrationslager geschickt. Dort waren sie meist für mehrere Wochen inhaftiert und wurden misshandelt. Hunderte Menschen starben dort oder später an den Folgen der Haft.
Wegen der vielen Glasscherben von den zertrümmerten Fenstern jüdischer Wohnungen und Geschäfte, mit denen am Morgen des 10. November die Bürgersteige in ganz Deutschland übersät waren, sprach man von der „Reichskristallnacht”. Göring, Goebbels und weitere hochrangige Naziführer trafen sich nach der Aktion und beschlossen, dass die Juden die entstandenen Schäden selbst beseitigen und die Kosten dafür tragen müssten. Sollten sie Geld von einer Versicherung erhalten, mussten sie es „dem Reich” spenden. Zu dem sollten die deutschen Juden eine „Kontribution” von einer Milliarde Reichsmark aufbringen „als Strafe für ihre ruchlosen Verbrechen” gegen das deutsche Volk zahlen.
Ein antijüdisches Gesetz nach dem anderen wurde verabschiedet. Juden mussten alle ihre Wertsachen und ihren privaten Schmuck bei den Behörden abliefern. Sie durften kein Radio haben, nicht telefonieren, keine Haustiere halten, nicht zum Friseur oder ins Schwimmbad gehen. Jüdische Kinder durften keine staatlichen Schulen besuchen. Am 1. September 1941 wurde es allen Juden vom sechsten Lebensjahr an „verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen”. Zuletzt gab es Judenabzeichen als Schandmal im Mittelalter. Im Oktober 1941 wurde das Auswanderungsgesetzverbot für Juden verfügt. Sie durften Deutschland nicht mehr verlassen.
10.November 1938 in Essen



4. Vernichtung der Juden
„Sie werden sich noch erinnern an die Reichstagssitzung, in der ich erklärte: Wenn das Judentum sich etwas einbildet, einen internationalen Weltkrieg zur Ausrottung der europäischen Rassen herbeiführen zu können, so wird das Ergebnis nicht die Ausrottung der europäischen Rassen, sondern die Ausrottung des Judentums sein. Sie haben mich immer als Propheten ausgelacht. Von denen, die damals lachten, lachen unzählige nicht mehr. Die jetzt noch lachen, werden in einiger Zeit vielleicht auch nicht mehr lachen. Diese Welle wird sich über Europa hinaus über die ganze Welt verbreiten.“
Adolf Hitler vor dem Reichstag, 8. November 1942

4.1. Das Ghetto
Nach der Übernahme Polens wurden auch dort die antijüdischen Gesetze in Kraft gesetzt. Die polnischen Juden mussten Plünderungen, Vandalismus, sadistische Quälereien, Folter und Mord über sich ergehen lassen. In den ersten Monaten nach der deutschen Besetzung Polens wurden 5.000 Juden ermordet. Am 1. September 1939 wurde die Einrichtung von Ghettos, durch Reinhard Heydrich, dem Chef des Reichsicherheitshauptamts, angeordnet. Die Juden wurden aus ihren Häusern und Wohnungen in die Ghettos getrieben. Die Bewohner wurden so wie sie waren auf die Straße getrieben. Egal ob sie bekleidet waren oder zu Bett lagen.
Sie mussten mit ihren wenigen Habseligkeiten zu Fuß marschieren oder wurden in Viehwagen transportiert. Viele starben unterwegs vor Hunger, Erschöpfung oder wurden getötet. Das erste Ghetto wurde in der polnischen Stadt Lodz geschaffen. Die Ghettos sollten eine Übergangsmaßnahme sein, bis die Vorbereitungen für die „Endlösung” abgeschlossen waren. Bis dahin wurden alle Juden in Ghettos gefangen gehalten. Die Ghettos wurden in den ältesten und verkommensten Stadtvierteln eingerichtet. Sanitäre Einrichtungen gab es kaum und wenn, dann gingen sie durch die Überbelegung kaputt. Das Ghetto von Lodz hatte eine Fläche von knapp vier Quadratkilometern. Dort lebten über 150.000 Juden. Das Ghetto von Wilna (heute Vilnius) in Litauen umfasste fünf Straßenzüge. Dort lebten 25.000 Menschen in 72 Gebäuden. Das Warschauer Ghetto war etwas größer als das von Lodz. Dort lebten 600.000 Juden. Acht bis Vierzehn Menschen mussten sich ein Zimmer teilen. Die Ghettos wurden von einem Zaun mit Stacheldraht oder von einer Mauer umgeben.
Den Bau der Mauer mussten die Juden selbst bezahlen. Ohne Sondergenehmigung durfte kein Jude das Ghetto verlassen. Darauf stand die Todesstrafe, die oft an Ort und Stelle durch Erschießen vollstreckt wurde. Deutsche Firmen beschäftigten Arbeitskräfte aus dem Ghetto. Die Arbeit in einem solchen Betrieb bedeutete 10-12 stunden tägliche Schinderei, war aber sehr begehrt, weil man ein wenig Geld und etwas mehr zu essen bekam. Die meisten Menschen starben an Hunger oder Krankheiten wie Typhus. Krankheiten breiteten sich schnell aus, da sanitäre Anlagen und Medikamente fehlten.

Die Wochenration an Nahrungsmitteln betrug:

  • Fleisch: -
  • Fett: 70 Gramm
  • Brot: 1.500 Gramm
  • Kartoffeln: 2.000 Gramm
  • Gegen Ende des Warschauer Ghettos bestand die Monatsration nur noch aus ein Kilo Brot, 250 Gramm Zucker, 100 Gramm Marmelade und 50 Gramm Fett. Das bedeutet 350 Kalorien pro Tag. Ein gesundes Baby braucht 1.200 Kalorien am Tag.

Zahlen der Todesfälle im Jahr 1941 im Warschauer Ghetto:

  • Januar 898
  • Februar 1.023
  • März 1.608
  • April 2.061
  • Mai 3.831
  • Juni 4.290
  • Juli 5.550
  • August 5.560
  • Darunter 11.000 Hungertote, fast 1.500 pro Monat.

Ein kleines Mädchen schrieb in ihr Tagebuch: „Ich habe Hunger. Mir ist Kalt. Wenn ich erwachsen bin, will ich eine Deutsche sein, dann werde ich nie mehr hungern oder frieren.”.
Alle Juden mussten eine Armbinde mit dem Davidstern tragen, nur Kinder waren ausgenommen. Dadurch war für sie das Lebensmittelschmuggeln leichter.
Die Kinder mit ihren kleinen, spindeldürren Körpern konnten durch ein Loch im Stacheldraht oder einen Mauerspalt schlüpfen und auf gleichen Weg ins Ghetto zurück. Die Kinder riskierten ihr Leben für eine Handvoll geschmuggelter Rüben, auf die schon die ganze Familie wartete. Wurde man beim schmuggeln, empfangen von Schmuggelware oder beim betreten der Straße nach 21:00 Uhr entdeckt, wurde man ohne Anruf erschossen. Schätzungsweise jeder fünfte Ghettobewohner starb an Krankheiten oder an den Folgen des Hungers. Trotz des Elends versuchten die Juden dem Ghetto etwas Farbigkeit zu geben. Obwohl das Unterrichten verboten war, gab es heimlichen Unterricht in Geschichte, Sprachen, Kunst, Musik und Literatur, mit Prüfungen, Zensuren und Zeugnissen. Theaterstücke und Opern wurden aufgeführt. Konzerte gegeben und Vorträge Gehalten. Naturwissenschaftler experimentierten und forschten. Auch geheime Bibliotheken wurden aufgebaut. Für jedes Buch gab es lange Wartelisten. Sie zeigten Stärke!


4.2. Die Deportationen
Im Jahr 1940 begannen, zunächst nur auf wenige Regionen begrenzt, die Deportationen von deutschen Juden. Der Herbst 1941 bildete den Auftakt zu den systematischen und umfassenden Deportationen, mit denen die Nationalsozialisten bis zum Jahr 1943 und in kleineren Transporten bis 1945, Menschen aus dem Deutschen Reich zur sofortigen oder späteren Ermordung in die Vernichtungslager im Osten brachten. Die Juden wurden zunächst von ihren Heimatorten zu Sammelstellen in größeren Orten gebracht. Als Grund für die Maßnahmen wurde die „Umsiedlung in den Osten” genannt. Man lockte die Juden mit den Versprechungen von besseren Lebensbedingungen, Arbeitsplätzen, mehr zu essen und bessere Wohnungen.
Man beschlagnahmte das gesamte Vermögen der Betroffenen. Nur Handgepäck, ohne Wertsachen, und Verpflegung durften mitgenommen werden.
120-130 Menschen wurden in einem Viehwaggon gestopft. Die Türen wurden verriegelt oder sogar zugenagelt. Es gab kein Wasser und keine Heizmöglichkeiten, obwohl die Züge auch im Winter und mehrere Tage fuhren. Der Dreck und Gestank waren unbeschreiblich. Bei einem Transport von 1.000 Juden fand man oft bei der Ankunft bis zu 200 Tote.
Für die Entwicklung und ständige Verbesserung des Fahrplans und die Organisation von Eisenbahnwaggons war hauptsächlich das Werk von Adolf Eichmann. Auf Anordnung Himmlers hatten Züge mit Deportierten Vorrang vor anderen Zügen. Über 200.000 Juden des deutschen Reiches wurden in die besetzten Ostgebiete deportiert.
165.000 wurden dort ermordet.

Deportation am 10. November 1941 in Laupheim

4.3. Das Konzentrationslager
Im Januar 1942 beschließen die Nazis auf der Wannseekonferenz die Tötung von ca. 14.700.000 Juden durch Gas in den Vernichtungslagern.
Bereits 1940 bestanden Konzentrationslager an vielen Orten. Schon kurz nach der „Machtergreifung” der Nationalsozialisten 1933 war in Dachau das erste dieser Lager errichtet worden.
Die Konzentrationslager mit ihren zahllosen Nebenlagern und Außenkommandos breiteten sich wie ein riesiges Netz über ganz Deutschland aus. Überall in den besetzten Gebieten wurden neue Lager errichtet. Es gab verschiedene Kategorien, verschiedene Grade der Grausamkeit, aber überall erwarteten den Häftling viehische Misshandlungen, Hunger, Krankheit, Schwerarbeit und Tod. Die Menschen starben vor Erschöpfung, wurden ermordet oder stürzten sich aus Verzweiflung selbst in den stromgeladenen Stacheldraht. Es gab Vernichtungslager, in denen außer einem Aufräumkommando keine Häftlinge lebten: Chelmno, Belzec, Sobibor und Treblinka. Hier wurden die Menschen direkt nach ihrer Ankunft getötet. Zudem gab es kombinierte Vernichtungs- und Konzentrationslager wie Majdanek oder Auschwitz-Birkenau, welches mit vier Krematorien eine „Tageskapazität” von über 9000 vergaster und verbrannter Menschen erreichte.
Nach der Ankunft und der ersten Selektion, die einen als arbeitsfähig oder unfähig aussortierten, wurden einem die Kleidung, die Schuhe, Schmuck und andere Wertsachen abgenommen. Danach wurden die Haare geschnitten und man wurde am ganzen Körper kahl rasiert. Dann bekam man Kleidung, die vor kurzem noch ein anderer Häftling getragen hatte. Nach der Einkleidung erhielten die Häftlinge eine Nummer. In Auschwitz wurde diese auf den linken Unterarm tätowiert. Die Lager bestanden aus Baracken, den sogenannten „Blocks”. Diese waren für 500 Häftlinge gebaut worden und waren mit bis zu 2.000 Menschen belegt. Zwei bis fünf Menschen teilten sich eine Schlafstelle. Als „Matratze” diente verdrecktes Stroh und die Toilette bestand aus einem Eimer. Das Essen war eine wässerige, salzlose Suppe aus verrottetem Gemüse oder verdorbenem Fleisch, etwas Brot und „Tee”. Krankheiten wie Typhus, Läuse, Flöhe und die Ruhr verbreiteten sich schnell und forderten Tausende Todesopfer. Gegen vier Uhr morgens fand ein Appell statt, um die Häftlinge zu zählen. Gleichzeitig diente er als Selektion. SS-Ärzte, begleitet von Aufsehern und Kapos, bestimmten wer arbeitsfähig war und wer vergast werden sollte. Die Selektierten wurden in einer Baracke gesammelt, bis genug von ihnen beisammen waren, um die Vergasung „kosteneffektiv” durchzuführen.
Unter dem Vorwand einer Desinfektionsmaßnahme wurden die Opfer mittels Zyklon B, das aus den Duschköpfen strömte, erstickt (vergast). Die ungeheuren Mengen an Leichnamen wurden schließlich in lagereigenen Krematoriumsöfen verbrannt. Die Arbeitsfähigen wurden zur Arbeit in Fabriken eingesetzt. Häftlinge waren billige Arbeitskräfte und so verlagerten sich die Rüstungsbetriebe in die Nähe eines Lagers. Einige ließen sogar Nebenlager errichten. Wer „unbrauchbar“ geworden war, kam in die Gaskammer. So wurde der Mord zum Geschäft. Häftlinge wurden für medizinische Experimente verstümmelt, den Leichen wurden die Goldzähne gezogen und ihre Asche als Dünger verwendet.
Viele Häftlinge versuchten ihr Leben zu retten, indem sie sich bei den SS-Leuten, dem Wachpersonal oder Kapos einschmeichelten.


5. Widerstand
Widerstand bedeutet nicht nur offener Kampf. Man kann auch auf andere Weise Widerstand leisten. Das haben die Juden getan.


5.1 Sabotage
Ein weitverbreitetes Sabotagemittel war die Verlangsamung des Arbeitstempos. Auch wurden wichtige Mitarbeiter für mehrere Tage „krank“ oder Maschinen gingen kaputt. Aus ungeklärten Ursachen fingen Förderbänder plötzlich Feuer. In den Schneidereien wurden an den Uniformen die Ärmel zugenäht, Knopflöcher vergessen oder Reißverschlüsse falsch eingenäht. Schuhsohlen wurden mit wasserlöslichen Kleber angeklebt. Motoren wurden mit Alkohol oder Sand zerstört. Zudem wurden zahlreiche Waffen sabotiert und manipuliert.


5.2. Widerstand im Alltag
Trotz hoher Strafen wurde Nahrung in die Ghettos hineingeschmuggel, Selbsthilfegruppen für Kranke und Obdachlose organisiert, Hochschwangere Frauen versteckt, um sie vor der Vergasung zu retten und Nummern wurden mit bereits verstorbenen Häftlingen getauscht.


5.3. Aufstände
Zum offenen Widerstand kam es, als den Juden klar wurde, dass die Nazis ihre Vernichtung planten. Sie griffen Wachposten und SS-Kommandanten mit bloßen Händen oder Waffen, die zuvor in die Lager geschmuggelt wurden an.


5.4. Der Kampf der Partisanen
Erfolgreich geflüchtete Juden schlossen sich Partisanen an. Partisanen waren Untergrundkämpfer aus Ghettos. Sie bewaffneten sich so gut es ging. Die Partisanengruppen waren oft militärisch gut organisiert und hielten miteinander und mit alliierten Stellen Kontakt, um gegen die deutschen Streitkräfte möglichst effektiv kämpfen zu können. Sie sprengten Brücken, sabotierten Züge, zerstörten den deutschen Nachschub, töteten Verräter und griffen Patrouillen an. Eine Partisaneneinheit bestand aus fünf bis annähernd 1.000 Mitgliedern. Auch „Nichtjuden“ schlossen sich ihnen an.

Der Widerstand war nicht stark genug den Massenmord aufzuhalten, aber er konnte ihn verlangsamen. Er erforderte unendlichen Mut und brachte anderen Juden Zuversicht.



Quellenverzeichnis

  • Hesse, Klaus und Philipp Springer, Vor aller Augen, Essen 2002.
  • Hösch, Emil, Die Gollowitsch in Leutkirch. Schicksal einer jüdischen Familie, Leutkirch 1998.
  • Kämmerle, Richard, Die Leutkircher Familien Gollowitsch und Sauer. Schicksale einer nationalsozialistischen Judenverfolgung, Freiburg 1994.
  • Knopp, Guido, Holokaust, München 2000.
  • Rogasky, Babara, Der Holocaust, Berlin 1999.
  • Schoenberner, Gerhard, Der gelbe Stern, München 1987
  • www-pluto.informatik.uni-oldenburg.de
  • www.kirchegt.de
  • Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki 

 

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