Der Familienfideikomiss

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Der Familienfideikomiss
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Beschreibung / Inhalt
In dem vorliegenden Dokument geht es um den Familienfideikommiss, welcher ein Rechtsinstitut des Adels war und dazu diente, ein Gut in der Familie zu halten. Das Eigentum durfte nicht verkauft werden und die Erträge fielen dem Besitzer zu. Der Fideikommisskurator überwachte die Aufgaben des Besitzers, welche waren, das Gut in gutem Zustand zu halten und aus den Erträgen des Gutes Ausbesserungen zu finanzieren. Eine Verminderung der Substanz konnte jedoch durch unverschuldete Umstände auftreten, und der Fideikommissbesitzer musste für diese nicht verantwortlich gemacht werden. Der Familienfideikommiss konnte nur aufgelöst werden, wenn die Substanz zerstört war oder es keine Erben mehr gab. Die Erbfolge wurde vom Fideikommissstifter festgelegt und konnte durch Primogenitur, Majorat oder Seniorat geregelt werden. Der Familienfideikommiss wurde 1938 aufgelöst und die Fideikommisse wurden das uneingeschränkte Eigentum der Besitzer. Für bedeutende Kulturgüter gab es jedoch Sonderregelungen.
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Auszug aus Referat
Der Familienfideikommiss Begriffserklärung Ein Fideikommiß (Familienfideikommiß) ist eine Anordnung, kraft welcher ein Vermögen für alle künftige, oder doch für mehrere Geschlechtsfolger, als ein unveräußerliches Gut der Familie erklärt wird. 618 ABGB in der Fassung von 1898 Der Sinn des Familienfideikommisses war es, ein Gut, was es auch immer war, in der Familie zu halten. Das Gut durfte nur erweitert, nicht geschmälert werden. Gegenstand des Familienfideikommisses konnte jeder Vermögenswert sein, der dauernden Ertrag bringen kann, also vor allem Grundstücke und Kapital. Als Nebenbestandteile konnten auch Schmuck, Kunstwerke und andere Wertgegenstände vorkommen. Es handelt sich dabei um Privileg des Adels. Obwohl Bürger nicht grundsätzlich davon ausgeschlossen waren, wurde der Familienfideikommiß nur dem Adel gewährt. (Geregelt wurde der Familienfideikommiß früher in den Paragraphen 618 645 ABGB.) Ursprung In drei Quellen, die ich gefunden habe, wurde die Herkunft des Familienfideikommisses dreimal verschieden erklärt. Hermann Konrad legt den Ursprung des Familienfideikommisses in das 14. Jahrhundert, ohne auf den Ort einzugehen, Gerhard Köbler spricht vom 8. Jahrhundert, wo er den Ursprung des Familienfideikommisses in England vermutet, und Armin Ehrenzweig setzt den Ursprung des Familienfideikommisses im 15. Jahrhundert in Spanien an. Aufgehoben wurden die Familienfideikommisse in österreich im Jahr 1938. Erbfolge Die Erbfolge wurde vom Fideikommißstifter festgesetzt, ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
451
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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