Aufbau der Gerichtsbarkeit

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Aufbau der Gerichtsbarkeit
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt den Aufbau der Gerichtsbarkeit in Deutschland, der aus drei Ebenen besteht: Amtsgericht, Landgericht/Oberlandgericht und Bundesgerichtshöfe/Bundesverfassungsgericht. Innerhalb der verschiedenen Instanzen gibt es weitere Unterteilungen, abhängig vom Verhandlungsgegenstand. Ein Kläger kann, wenn er mit dem Ausgang eines Verfahrens nicht zufrieden ist, durch alle Instanzen gehen, um seine Meinung oder sein „Recht“ durchzusetzen.

Jeder Rechtsbereich in Deutschland hat seinen eigenen obersten Gerichtshof, der an das geltende Recht gebunden und es zu interpretieren hat. Wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder wenn es möglicherweise gar nicht auf verfassungsmäßigem Wege zustande gekommen ist, dann gibt es eine andere Instanz, die zuständig ist: das Bundesverfassungsgericht (BVG).

Das BVG ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes. Es ist zuständig für Organstreitigkeiten, konkrete und abstrakte Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde und Parteienverbot (indirekt).

Bei der konkreten Normenkontrolle geht es darum, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und zwar aufgrund eines konkreten Falls. Die abstrakte Normenkontrolle bedeutet, dass das BVG auf Antrag der Bundes- oder Landesregierung oder von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Bundestages darüber entscheiden muss, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Recht zu einer Verfassungsbeschwerde haben alle juristischen und natürlichen Personen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Das BVG entscheidet auch über die Verfassungsmäßigkeit von Parteien (basierend auf dem Art. 21). Wenn das BVG zu der Auffassung kommt, eine Partei sei verfassungswidrig, dann muss das zuständige Innenministerium die Partei verbieten und das Verbot durchsetzen. Der Verfassungsschutz observiert im Auftrag des Innenministeriums z.B. eine Partei.
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Auszug aus Referat
Aufbau der Gerichtsbarkeit 1. Ebene: Amtsgericht 2. Ebene: Landgericht oder Oberlandgericht 3. Ebene: Bundesgerichtshöfe Bundesverfassungsgericht (BVG) Der Aufbau der deutschen Gerichtsbarkeit ist dreigliedrig. Ob eine Sache vor dem Landgericht oder vor dem Oberlandgericht verhandelt wird, hängt vom Streitgegenstand, vom Streitwert oder von der Art einer Straftat ab. Des weiteren gibt es noch mehrere Unterteilungen innerhalb der verschiedenen Instanzen. Abhängig vom Verhandlungsgegenstand gibt es innerhalb des Amtsgerichts Einzelrichter und Schöffengerichte (bzw. Jugendrichter und Jugendschöffengericht bei Jugendstraftaten) und innerhalb des Landgerichtes die Zivilkammer, das Schwurgericht (vorsätzliche Tötungsfälle), die kleine Strafkammer, die große Strafkammer und die Jugendkammer. Innerhalb des Oberlandgerichts sowie der Bundesgerichtshöfe gibt es den Zivilsenat und den Strafsenat. Ein Kläger kann, wenn er mit dem Ausgang eines Verfahrens nicht zufrieden ist, durch alle Instanzen gehen um eventuell doch noch seine Meinung oder sein Recht durchzusetzen, wobei das Bundesverfassungsgericht nicht als Instanz mit einzubeziehen ist. Jeder Rechtsbereich in Deutschland hat seinen eigenen obersten Gerichtshof ( Bundesgericht). So gibt es zum Beispiel das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, den Bundesfinanzgerichtshof. Sie sind an das geltende Recht gebunden und haben es zu interpretieren. Wenn Zweifel daran bestehen, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
517
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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