Eheschließung - Namensrecht in der Eheschließung

Schlagwörter:
Namensrecht und Eheschließung, Zwangsname, Wahlname, Nachnamensänderung, Familienname, Nachname, Referat, Hausaufgabe, Eheschließung - Namensrecht in der Eheschließung
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit dem Namensrecht in Deutschland und speziell mit der Änderung des Nachnamens bei Eheschließungen. Es werden die Unterschiede zwischen Zwangs- und Wahlname erklärt und auf die Gleichberechtigung bei der Namensverteilung in der Eheschließung hingewiesen. Es ist nun möglich, dass Mann und Frau frei entscheiden können, welchen Namen der Partner annimmt oder beide den eigenen Namen behalten. Auch eine Kombination beider Nachnamen in Form eines Doppelnamens ist möglich. Es wird erklärt, wie die Namensgebung bei Kindern geregelt ist und welche Ausnahmen es gibt. Eine Namensänderung ist möglich, allerdings nur mit einem wichtigen Grund und es entstehen Kosten.
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Auszug aus Referat
in der Eheschließung Namensrecht Zuerst einmal unterscheidet das deutsche Recht zwei Arten von Namen: der Zwangsname: Unter dem Zwangsnamen wird der Name verstanden der uns bei der Geburt mitgegeben worden ist, also der Name der an uns haftet und unsere Identität nachweist. der Wahlname: Wie der Name schon sagt ist dies ein frei wählbarer Name, hierunter fallen dann z.B. Pseudonyme oder auch Unternehmensbezeichnungen. Der Wahlname ist genauso wie er gewählt wurde auch wieder abwählbar . Ich werde nun hauptsächlich auf die Nachnamensänderung in der Eheschließung eingehen. Namensrecht und Eheschließung: 1994 wurde das neutrale Namensrecht eingeführt, wodurch sich neue Möglichkeiten auftun. War es lange Zeit Gang und Gebe, dass die Frau den Namen ihres Mannes annahm, besteht ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
569
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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