Deutschland - die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland

Schlagwörter:
Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung, Bundesversammlung, Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Referat, Hausaufgabe, Deutschland - die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland
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Beschreibung / Inhalt
Das vorliegende Dokument beschreibt die verschiedenen Staatsorgane und ihre Aufgaben in Deutschland. Es beginnt mit dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt ohne tatsächliche Macht, der völkerrechtliche Vertretung sowie Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers ausführt und für 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt wird. Darauf folgend werden die Aufgaben des Bundeskanzlers beschrieben, der vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten ernannt wird. Seine Aufgaben umfassen die Bestimmung der Richtlinien der Politik sowie die Ernennung und Entlassung der Minister. Die Ablösung des Bundeskanzlers ist durch ein konstruktives Misstrauensvotum, eine Vertrauensfrage oder einen Rücktritt möglich.

Der Bundestag mit 603 Mitgliedern ist die Volksvertretung und wird für 4 Jahre gewählt. Die Mitglieder sind unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen. Sie haben Schutz durch Immunitätsschutz und Indemnitätsschutz. Ihre Hauptaufgaben umfassen die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrollfunktion durch Misstrauensvotum.

Der Bundesrat als föderatives Element ist die Ländervertretung, die mindestens 3 Stimmen pro Bundesland hat. Die Mitglieder sind weisungsgebunden und werden von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abberufen. Die Stimmabgabe erfolgt nur einheitlich. Die Hauptaufgaben des Bundesrats sind die Mitarbeit bei der Gesetzgebung, eine abgestufte Mitwirkung in der Bundesgesetzgebung, die Stellung der Hälfte der Vertreter der Bundesversammlung, die Einspruchs- und Zustimmungsgesetz sowie der Erlass von Verwaltungsvorschriften.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern, die zusammen das Kabinett bilden. Die Bundesversammlung besteht aus Mitgliedern des deutschen Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Bundesländer gewählt wurden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist der oberste Hüter der Verfassung und hat die Zuständigkeit für die Verletzung des Grundgesetzes. Bürger können Verfassungsbeschwerde beim BVerfG einreichen, wenn staatliche Stellen/Behörden ihre Grundrechte verletzen. Das BVerfG hat auch die Kompetenz für Parteienverbote und Normenkontrolle, wenn ein Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Bundesverfassungsrichter können alle Rechts- und Staatsanwälte (Volljuristen) über 40 Jahre werden.
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Auszug aus Referat
in Deutschland Bundespräsident: Staatsoberhaupt ohne tatsächliche Macht Aufgaben (formal): völkerrechtliche Vertretung Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers Ausfertigung der Bundesgesetze Verkündigung im Bundesgesetzblatt Ernennung von Bundesrichtern ( Einfluss auf Judikative) Begnadigungsrecht ist zur Neutralität verpflichtet wird für 5 Jahre gewählt durch Bundesversammlung Bundeskanzler: auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt vom Bundespräsidenten ernannt Aufgaben: Bestimmung der Richtlinien der Politik Leitung Ernennung und Entlassung der Minister Ablösung des Bundeskanzlers durch: konstruktives Misstrauensvotum (1 3 des Bundestages muss den Antrag stellen, gleichzeitig muss ein neuer Bundeskanzler gestellt werden) Vertrauensfrage (stellt der ...
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Autor:
Kategorie:
Politik
Anzahl Wörter:
340
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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