Arbeitsrecht und Tarifrecht - allgemeine Einführung in das Recht (Stichpunkte)

Schlagwörter:
Verfassung Deutschlands, Grundgesetz, Zentralstaat, Föderalistischer Staat, Sozialstaatsgedanke, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Rechtsquellen, Referat, Hausaufgabe, Arbeitsrecht und Tarifrecht - allgemeine Einführung in das Recht (Stichpunkte)
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit verschiedenen Bereichen des deutschen Rechts, insbesondere dem Arbeits- und Tarifrecht. Es gibt eine Einführung in das Recht, die Grundrechte der Menschen, die Organe des Staates sowie das Verhältnis des Bundes zu den Ländern. Es wird erklärt, was ein föderalistischer Staat ist und wie die Gewaltenteilung funktioniert. Es wird auch auf die verschiedenen Träger staatlicher Gewalt und die Grundrechte der Menschen eingegangen.

Das Dokument erläutert die soziale Marktwirtschaft, das Sozialstaatsprinzip und die drei großen Gruppen des Rechts (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht). Es geht auch auf die unterschiedlichen Arten von Personen im Recht ein und erklärt das Zivilrecht und das Arbeitsrecht. Es gibt eine detaillierte Erläuterung des Arbeitsrechts, einschließlich der verschiedenen Rechtsquellen und Tarifverträge. Es wird auch auf Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge eingegangen und erklärt, was betriebliche Übung bedeutet.

Insgesamt bietet das Dokument eine umfassende Einführung in das deutsche Recht, insbesondere im Hinblick auf das Arbeits- und Tarifrecht. Es gibt detaillierte Erklärungen und Beispiele, um das Verständnis zu erleichtern.
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Auszug aus Referat
und Tarifrecht Allgemeine Einführung in das Recht Aufgabe : Das Recht schafft die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft. Verfassung Deutschlands : Grundgesetz ( GG ) Rechte und Pflichten der einzelnen Bürger Grundrechte der Menschen Organe des Staates und ihre Aufgaben Verhältnis des Bundes zu den Ländern Bundesrepublik : Gewaltenteilung auf Bund und Länder ( Föderalismus ) Aufgaben in der Gesetzgebung die der Bund nicht regelt sind damit Aufgaben der einzelnen Länder Städte und Gemeinden sind keine Gesetzgeber ( machen nur Bestimmungen ) Länder sind z.B. zuständig für den Rundfunk, Polizei, Schulen und Hochschulen usw. Land Thüringen hat auch seine eigene Verfassung ( Freistaat Thüringen ) Bundesebene der Gesetzgeber : Bundestag Bundesrat ist die ...
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Autor:
Kategorie:
BWL, Politik
Anzahl Wörter:
1074
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
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