Hexenverfolgung im Mittelalter

Schlagwörter:
Hexen, Hexerei, Prozesse, Charakterisierung der Hexenverfolgung, Referat, Hausaufgabe, Hexenverfolgung im Mittelalter
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit der Thematik der Hexenverfolgung. Es wird erläutert, dass Justizbehörden bei Anklagen aufgrund von Hexereivorwürfen die vollständige Kontrolle über den Prozess übernahmen. Die Richter entschieden darüber, welche Fälle verhandelt und welche ignoriert wurden, welche Zeugen einberufen wurden und wer gefoltert wurde. Auch das Strafmaß wurde von ihnen bestimmt. Das Volk spielte eher eine Hilfsfunktion, indem es gegen die Verwickelten aussagte und die benötigte Stimmung aufrechterhielt.

Besonders in den Jahren des 16. und 17. Jahrhunderts kam es in Europa vermehrt zur Hexenverfolgung mit vielen Opfern. Besonders in Deutschland wurden viele Menschen aufgrund von Hexereivorwürfen verfolgt, aber auch andere europäische Länder wie England, Spanien oder Schweden erlebten derartige Episoden. Die Prozesse verliefen häufig lawinenartig, indem zuerst Angeklagte weitere angebliche Komplizen verrieten. Eines der Hauptmerkmale der großen Hexenverfolgung war das Vorherrschen einer tiefen Angst oder Panik. Es schien sich in manchen Kommunen eine regelrechte Massenhysterie entwickelt zu haben.

Hexenverfolgungen erstreckten sich in der Regel nicht über ausgedehnte Zeiträume, sondern dauerten etwa zwei, drei oder vier Jahre und gelegentlich auch länger. In den meisten Fällen endeten sie abrupt und führten dazu, dass in der Region viele Jahre lang und manchmal über Generationen hinweg keine Verfolgungen mehr stattfanden.
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Auszug aus Referat
Sobald die Justizbehörden eine Anklage wegen Hexerei akzeptierten, übernahm sie die volle Kontrolle über den weiteren Verlauf der Hexenverfolgung. Man hat die Richter schon als Torwächter der Hexenverfolgung bezeichnet, weil sie darüber entschieden, welche Fälle verhandelt und welche ignoriert werden sollten. Sie bestimmten, welche Zeugen einberufen wurden, wer gefoltert wurde und welche angeblichen Komplizen gerichtlich belangt werden sollten. In den meisten Fällen entscheiden sie über Schuld oder Unschuld des Angeklagten, ebenso wie über das Strafmaß. Und selbst wenn der Prozess von unten initiiert worden war, wurde dessen Verlauf im wesentlichen von oben bestimmt. Dabei übernahm das gemeine Volk nur eine Hilfsfunktion, indem es gegen die in den Prozess Verwickelten ...
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Autor:
Kategorie:
Geschichte
Anzahl Wörter:
430
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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