Eintragung in Handelsregister - Kleingewerbetreibende - Vor- und Nachteile

Schlagwörter:
Handelsgewerbe, Gewerbebegriff, kaufmännischer Geschäftsbetrieb, Referat, Hausaufgabe, Eintragung in Handelsregister - Kleingewerbetreibende - Vor- und Nachteile
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen einer Eintragung eines Gewerbetreibenden in das Handelsregister des Landes, in dem der Betrieb geführt wird. Eine Eintragung sorgt dafür, dass der Gewerbetreibende nach § 2 des Handelsgesetzbuchs als Kannkaufmann gilt. Dadurch ergeben sich Vorteile wie ein höherer gesetzlicher Zins und ein erweitertes Zurückbehaltungsrecht. Allerdings gibt es auch Nachteile wie die Formfreiheit bei Bürgschaften oder Schuldversprechen und die Untersuchungs- und Rügepflicht beim Kauf von Waren. Außerdem besteht eine registerrechtliche Haftung und es kommen Rechnungslegungspflichten auf den Gewerbetreibenden zu. Laut dem Dokument überwiegen die Nachteile bei einer Eintragung in das Handelsregister, weshalb sie für Kleingewerbetreibende nicht zu empfehlen ist.
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Auszug aus Referat
und Nachteile der Eintragung eines Gewerbetreibenden in das Handelsregister Mit der Eintragung in das Handelsregister ist der Gewerbetreibende nach 2 HGB Kannkaufmann. Vorteile: - höherer gesetzlicher Zins ( 352 HGB) - erweitertes Zurückbehaltungsrecht ( 369 ff. HGB) Nachteile: - Formfreiheit bei Bürgschaft, Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis ( 350 HGB), d.h. z.B. Bürgschaften können auch mündlich übernommen werden nach dem BGB wäre dies nicht möglich - Untersuchungs- und Rügepflicht ( 377 HGB), bei Kauf von Ware muss die Lieferung unverzüglich auf Mängel untersucht werden - Registerrechtliche Haftung ( 15 HGB) - Rechnungslegungspflichten 238 ff. HGB Die Nachteile überwiegen sehr. Daher ist die Eintragung in das Handelsregister für Kleingewerbetreibende nicht zu empfehlen. ...
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Autor:
Kategorie:
Politik, Wirtschaft
Anzahl Wörter:
122
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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