Bundesverfassungsgericht

Schlagwörter:
Richter, Gericht, Grundrechtssenat, Staatsrechtssenat, Gesetzgebung, Referat, Hausaufgabe, Bundesverfassungsgericht
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Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das Bundesverfassungsgericht und seine Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen. Das Gericht hat einen verfassungsrechtlichen Status und ist völlig unabhängig und nicht die letzte Verwaltungsinstanz. Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die vom Bundestag und Bundesrat gewählt werden und Richterstatus gleich Ministerstatus haben. Die Aufgaben des ersten Senates sind Grundrechtsschutz und Verfassungsbeschwerden, während sich der zweite Senat um Staatsrecht und öffentlichen Dienst kümmert. Das Bundesverfassungsgericht klärt bei Organstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern und überprüft die obersten Bundesorgane. Es Urteile haben zukunftsweisende Bedeutung.

Das Dokument enthält auch Informationen über die Gesetzgebungskompetenzen, die sich von den ausschließlichen Gesetzgebungsbefugnissen des Bundes über die konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnisse bis zu den Rahmenvorschriften und Grundsatzregeln des Bundes erstrecken. Die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse und Eingriffsmöglichkeiten für den Bund werden ebenfalls behandelt.

Das Gesetzgebungsverfahren wird auch beschrieben, angefangen bei der Einbringung von Gesetzesinitiativen durch Fraktionen, Mitglieder oder die Bundesregierung bis hin zur Weiterleitung durch den Bundesrat innerhalb von drei Monaten zum Bundestag. Anregungen zu Gesetzen können auch von Bürgern, Verbänden oder Interessensgruppen kommen. Das Gesetzgebungsverfahren ist wichtig für die politische Willensbildung und die Normsetzung.
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Auszug aus Referat
Bundesverfassungsgericht BVerfG Seit 1951 in Karlsruhe tätig. Auch Zwillingsgerichht genannt. Hat eigenen verfassungsrechtlichen Status, der den anderen obersten Bundesorgannen gleichsteht. Es ist nicht letzte Verwaltungsinstanz. Dies sind die Bundesgerichte. Es ist völlig unabhängig d.h. es verwaltet sich selbst und hat einen eigenen HH. Zusammensetzung 2 Senate mit je 8 Richtern, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Beschlußfähigkeit ist abhängig von 6 Richtern. Seit 1986 können sich die Richter in dem anderen Senat vertreten Amtszeit: 12 Jahre. Richterstatus Ministerstatus Der Richter (min. 40 Jahre; max. 68 Jahre) werden vom Bundespräsidenten ernannt. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Drei Richter müssen aus den obersten Bundesgerichtshöfen kommen und dort wenigstens 3 Jahre tätig gewesen sein. Die restlichen 5 Richter können befähigte Juristen aller Berufe sein. Kanditdatenvorschläge können dabei von Fraktionen, Bundes- und Landesregierungen geäußert werden. Zwölferausschuß Parteienproporz im Bundestag. Der Richter benötigt 8 Stimmen für seine Wahl. Aufgaben des ersten Senates: Grundrechtssent - befaßt sich mit Normenkontrollverfahren d.h. ob Gesetze mit Grundrecht vereinbar sind - Verfassungsbeschwerden Art 1-17 Aufgaben des zweiten Senates: Staatsrechtssenat - Normenkonrrolle und Verfassungsbeschwerden des öffentlichen Dienstes, des Wehr- und Ersatzdienstes, sowie des Straf- und Bußgeldsverfahrens. Organstreitigkeiten zwischen Bund und ...
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Autor:
Kategorie:
BWL, Politik, Wirtschaft
Anzahl Wörter:
607
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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