Der deutsche Bundestag

Schlagwörter:
Abgeordnete, Verfassung, Volksvertretung, Misstrauensvotum, Referat, Hausaufgabe, Der deutsche Bundestag
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Beschreibung / Inhalt
In dem vorliegenden Dokument wird der deutsche Bundestag beschrieben. Es wird auf seine Geschichte seit 1949, seine Zusammensetzung und Wahlen eingegangen. Der Bundestag besteht aus 598 Abgeordneten plus Überhangmandate und wird in Kreiswahlvorschlägen und Landesvorschlägen gewählt. Der Bundestag ist das oberste Gesetzgebungsorgan und entscheidet über den Bundeshaushalt, kontrolliert die Bundesregierung und einzelne Ministerien. Die Entstehung eines Bundesgesetzes wird beschrieben, sowie das Misstrauensvotum, das im Bundestag angewandt wird, um den Bundeskanzler zu stürzen. Auch wird auf die öffentliche Wahrnehmung des Parlaments und der Abgeordneten eingegangen, die oft von Vorurteilen und mangelndem Wissen über die Arbeitsweise und Praxis der Abgeordnetentätigkeit geprägt ist. Es wird betont, dass der Bundestag ein autonomes, unabhängiges und selbstständiges Parlament ist, dessen Mitglieder nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Die Parlamentarische Wirkkraft kommt dem Abgeordneten nur als Mitglied einer Fraktion zu, wobei eine Partei mindestens 5% der Mitglieder des Bundestages benötigt, um eine Fraktion bilden zu können. Die stärkste Fraktion stellt den Bundestagspräsidenten. Der Großteil der parlamentarischen Arbeit wird in nicht öffentlichen Sitzungen erledigt, wo Beschlüsse empfohlen werden, denn ohne sie kommt kein Gesetz zustande. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler und stellt die Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Abschließend wird die Zusammensetzung des Bundestags aufgelistet und die Sitzverteilung der Fraktionen angegeben.
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Auszug aus Referat
Der deutsche Bundestag Ein Referat von Anna Gebers und Timo Beyer (PW LK Basse 12.2) Der deutsche Bundestag trat zum ersten Mal 1949 zusammen Mitglieder werden in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt vom Volk gewählt Ist die Volksvertretung der BRD und ein autonomes, unabhängiges und selbstständiges Parlament Jeder Abgeordnete ist ein Vertreter des ganzen Volkes und laut der Verfassung nur seinem Gewissen verpflichtet. So wird der Deutsche Bundestag gewählt gewählt werden 598 Abgeordnete ( überhangmandate) Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim 299 Abgeordnete (50 ) werden durch Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen gewählt, der Rest nach Landesvorschlägen Wähler hat 2 Stimmen (1. für Wahlkreisabgeordneten, 2. für Landesliste) Parteien brauchen 5 der Wählerstimmen bzw. in drei Wahlkreisen einen Sitz um berücksichtigt zu werden Wählen dürfen alle Deutschen über 18 mit Wohnsitz in Deutschland seit mindestens 3 Monaten, und denen nicht das Wahlrecht entzogen wurde Wählbar sind Personen über 18, die seit mindestens einem Jahr deutsch sind Wahltag wird vom Bundespräsidenten festgelegt: muß Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein Eine Parlamentarische Wirkkraft kommt dem Abgeordneten nur als Mitglied einer Fraktion zu. Zurzeit besteht der Bundestag aus 603 Abgeordneten (598 5 überhangmandate). Die Fraktionen bilden die Zentren der politisch parlamentarischen Willensbildung. Eine Partei benötigt jedoch mindesten 5 der Mitglieder des Bundestages, um eine ...
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Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
698
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
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