Das Urlaubsrecht

Schlagwörter:
Referat, Hausaufgabe, Das Urlaubsrecht
Themengleiche Dokumente anzeigen

Beschreibung / Inhalt
Das Dokument beschreibt das Urlaubsrecht für Arbeitnehmer und setzt sich aus 20 Abschnitten zusammen. Die wichtigsten Themen, die behandelt werden, sind die Dauer des Urlaubs, der Anspruch darauf sowie Bedingungen, unter denen der Urlaub genommen werden kann.

Zu Beginn wird festgelegt, dass Arbeitnehmer jedes Arbeitsjahr Anspruch auf einen ununterbrochenen bezahlten Urlaub von fünf Wochen (25 Arbeitstagen) haben. Bei einer Dienstzeit von 25 Jahren erhöht sich dieser Anspruch auf sechs Wochen (30 Arbeitstage). Der Anspruch entsteht in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit und danach in voller Höhe. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub, wenn sie die Grenze von S 3.899,- nicht überschreiten.

Das Dokument geht auch auf Zusatzurlaube für Nachtschwerarbeiter ein, die bei mindestens 50 Zwischendienstzeiten von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr zwei Werktagen Zusatzurlaub erhalten. Behinderte haben keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, es sei denn, es ist im Kollektivvertrag vorgesehen.

Weitere Themen, die behandelt werden, sind die Zusammenrechnung von Dienstzeiten zur Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit, der Verbrauch des Urlaubs bis zum Ende des Urlaubsjahres oder die Vereinbarung der Urlaubsdauer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Urlaub kann nur dann geteilt werden, wenn ein Urlaubsteil mindestens eine Woche beträgt.

Das Dokument behandelt auch Themen wie die Verjährung des Urlaubs, die Verlängerung der Verjährungsfrist beim Karenzurlaub oder die Fälligkeit des Urlaubsentgelts. Es wird festgelegt, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs finanziell nicht schlechter gestellt werden darf als bei der Arbeit und dass das Urlaubsgesetz in natura eine Abgeltung des Urlaubs in Geld verbietet.

Wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt oder verunglückt, werden die Tage der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet, wenn die dadurch entstehende Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Kalendertage andauert. Bei Erkrankungen im Ausland muss neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung gebracht werden und es muss eine zum Arztbesuch zugelassene Person sein.

Schließlich setzt sich das Dokument auch mit der Urlaubsentschädigung und -abfindung auseinander, die die volle Abgeltung des noch offenen Urlaubsanspruchs in Geld ist, wenn kein Anspruch auf Urlaubsentschädigung besteht.

Zusammenfassend bietet das Dokument eine umfassende Übersicht über das Urlaubsrecht für Arbeitnehmer und gibt klare Anweisungen zur Umsetzung.
Direkt das Referat aufrufen

Auszug aus Referat
Das Urlaubsrecht 1. Das Urlaubsausmaß Dem Arbeitnehmer für jedes Arbeitsjahr ein ununterbrochener bezahlter Urlaub im Ausmaß von 5 Wochen (25 Arbeitstage). Dieser Anspruch erhöht sich nach einer Dienstzeit von 25 Jahren auf 6 Wochen (30 Arbeitstage). 2. Der Anspruch auf Urlaub entsteht: -in den ersten sechs Monaten des ersten Arbeitsjahres im Verhältnis zu der im Arbeitsjahr zurückgelegten Dienstzeit, -nach sechs Monaten in voller Höhe. 3. Geringfügig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf fünf Wochen Urlaub. (Grenze: S 3.899,-) 4. Zusatzurlaub f. Nachtschwerarbeiter mind. 50 mal zw. 22h und 6h Zusatzurlaub von 2 Werktagen 5. Kein Zusatzurlaub für Behinderte Außer bei Kollektivverträgen sind vereinzelt Zusatzurlaube vorgesehen. 6. Zusammenrechnung von Dienstzeiten Alle Zeiten gelten, für die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit im Ersten Arbeitsjahr. 7. Verbrauch des Urlaubs -bis zum Ende des Urlaubsjahres -möglich offene Urlaubsanspruche werden ins nächste Jahr übertragen 8. Urlaubsvereinbarung Dauer des Urlaubs und Antritt muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen werden. 9. Rücktritt aus der Urlaubsvereinbarung Wer die anfallenden Stornokosten trägt, ist jener der einen veränderten Umstand veranlasst, auch dafür die anfallenden Kosten zu tragen hat. 10. Nur Krankheit unterbricht den Urlaub Wenn der Krankenstand länger als drei Kalendertage dauert und dem Arbeitgeber gemeldet wird, unterbricht den Urlaub. 11. Urlaubsteilung Der Urlaub ...
Direkt das Referat aufrufen

Autor:
Kategorie:
Sonstiges
Anzahl Wörter:
447
Art:
Referat
Sprache:
Deutsch
Bewertung dieser Hausaufgabe
Diese Hausaufgabe wurde bisher 1 mal bewertet. Durchschnittlich wurde die Schulnote 3 vergeben.
Zurück